Hallo,
in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht, dass während der Probezeit der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer mit einem Tag Kündigungsfrist kündigen können.
Danach kann der Arbeitgeber mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Für den Arbeitnehmer steht nichts genaues im Arbeitsvertrag.
Heißt das, dass der Arbeitnehmer immernoch mit einem Tag Kündigungsfrist kündigen kann?
Hallo
Wie ist denn der vollständige konkrete Wortlaut des § im Arbeitsvertrag?
Gruß,
LeoLo
Hallo LeoLo,
der Wortlaut ist wie folgt:
„Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf, spätestens zum 31.12.20…
Das Arbeitsverhältnis kann vorzeitig beiderseits mit eintägiger Frist gekündigt werden. Nach Ablauf von 3 Monaten gilt für eine ordentliche Kündigung durch uns eine Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.“
Gruss
ueberhardt
Hallo
Die verlängerte Frist ist imho von beiden Parteien einzuhalten.
Gruß,
LeoLo
Danke,
allerdings steht explixiet drin, dass dieser Passus nur für den Arbeitgeber gilt.
Auf welcher Grundlage beruht die Aussage?
Hallo
Im Zweifel wird über die Vertragsauslegung die für den AN günstigere Kümöglichkeit für beide Parteien ermittelt. Dies ist idR die längere Küfrist. Davon ab ist die Vereinbarung im AV im anderen Falle höchstwahrscheinlich teilnichtig.
Gruß,
LeoLo