Kündigung eines befristeten AV im TVöD

Kann man einen befristeten Arbeitsvertrag (7 Monate- Wsetdeutschland) vorzeitig beenden - als Arbeitnehmer? Hat ein Arbeitgeber bei Vertragsabschluß eine Informationspflich darüber, dass ein solcher Vertrag nicht vorzeitig sondern nur über eine Aufhebungsvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen auflösen kann? Oder reicht der Hinweis, dass sich das SArbeitsverhältnis nach dem TVöD richtet?
Ich habe nur gefunden, dass man das im Westen nicht kann. Im Osten hingegen bei Verträgen unter 1 Jahr mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende. Danke!

Ich nehme an, es gilt der BAT?

Gruß,
LeoLo

Ich nehme an, es gilt der BAT?

Gruß,
LeoLo

Ich denke nein. Früher war es der BAT aber der wurde übergeleitet in den TVöD.

Hallo

Dem §30 des http://www.bmi.bund.de/cln_012/Internet/Content/Comm… zufolge geht das dann hier wirklich nicht, außer in beiderseitigem Einvernehmen über einen Aufhebungsvertrag. Gesondert darauf hinweisen hätte der AG nicht müssen.

Gruß,
LeoLo