Hallo liebe Foris,
mein Mann und ich haben ein Zwei-Familien-Haus gekauft. Die eine Hälfte stand leer (dort sind wir vor zwei Wochen eingezogen), die andere Hälfte ist vermietet und zwar mit einem befristeten Mietvertrag.
Dieser ist noch aus dem Jahr 2000, also ohne Begründung befristet. Befristet ist laut Mietvertrag auf 10 Jahre, allerdings ist das angegebene Datum des Endes des Vertrages nach neun Jahren. Der Vertrag wurde im Oktober 2000 abgeschlossen und endet laut Vertrag am 15.11.2009. Was ist denn nun gültig? Wir würden der Mieterin gerne wegen Eigenbedarf (meine Mutter zieht mit) kündigen. Des Weiteren steht im Vertrag, dass nach Ablauf des befristeten Mietvertrages, sich das Mietverhältnis unbefristet verlängert.
Kann mir also jemand sagen, zu wann wir der Dame kündigen können?
Die zehn Jahre wären ja im November diesen Jahres abgelaufen. Können wir ihr dann zum November kündigen?
Wäre SUPER, wenn mir wer helfen könnte!!
Beste Grüße, Nadja
Hi Nadja…
nichts ist richtig…
das liegt daran das ein Mieter ein armes unwisendes Schweinchen ist und der Vermieter ein harter Gewinnmaximierender Kapitalist… so die überzogene darstellung das hat auch der Gesetztger so, na so ähnlich gesehen… daher sagt er das ein Mieter nicht ungebührend lange an einen Vertrag gebunden sein darf wie nötig. Ein Vertrag abzuschließen der länger als 5 Jahre läuft geht nicht hat der Gesetzgeber gesagt, weil er sich zu lange an richtiges oder auch an unrichtiges binden würde… Sollte ein auf eine Frist hin abgeschlossener Vertrag auslaufen und beide Parteien kündigen nicht, so ist er weiterhin gültig jedoch unbefristet. Wenn du ein Haus gekauft hast bricht das nicht schon bestehende Verträge, sprich der Mietvertrag des vorgängers ist weiterhin auch für dich gültig… du bist Rechtsnachfolger…
mfg Peter
Hi Peter,
lieben Dank für die Antwort. Aber kannst du mir vielleicht auch sagen, zu wann wir der Dame jetzt kündigen können?
Wir möchtesn sie ja gerne so schnell wie möglich raus haben!
LG, Nadja
Hi klar… ermals habt ihr da schlechte Karten. Der Gesetztgeber hat schon vor Jahren ein asymetrisches Kündigungsrecht erlassen. Auch wieder mit dem Schutz des Unwissenden. Der Mieter hat naturgemäß andre Intressen wie der Vermieter. Schließlich frägst ja auch du hier in dem Partal nach nicht dein Mieter. Er kann Kündigen und nach 3 Monaten die Bude verlassen Du kannst ihm nur kündigen wenn du wirklich berechtigterweise einen Eigenbedarf vorweisen kannst, oder du eine Umnutzung im Auge hast. privates Wohnen in eine gewerbliche Nutzung ( Zahnarztpraxis) oder so… ansonsten hast du schlechte Karten … Hat der Gesetzgeber so gemacht, denn wenn du ihn rauswirfst hätte im schlimmsten Fall die Allgemeinheit ihn an der Backe ( Wohnheim => Staat=> Bürgerverantwortung) da kneift der Gesetzgeber… Wie lange du dabei die Kündigungsfrist einzuhalten hast geht von 3 Monaten ( gesetzliche Minestregelung) bis zu einem JAhr. Das wäre die längste Zeit… kannst die Kündigungsfristen aber auch genau googeln. habe Sie nicht exakt im Kopf…
Gruß Peter
Hi Peter,
lieben Dank für deine Antwort. Aber wieso haben wir schlechte Karten? Der Vertrag läuft ja im November aus. Meine Frage ist eigentlich nur zu wann wir kündigen können, nicht ob.
Könnnen wir direkt zum November kündigen, wenn der Vertrag auch ausläuft oder müssen wir dann wiederum die gesetzliche Kündigungsfrist dran hängen…
Das ist eher meine Frage.
Hallo, mit solchen Laufzeiten kenne ich mich leider nicht aus. Ich dachte, mehr als 3 Jähre geht nicht. Aber warum sollten Sie nicht wegen Eigenbedarf kündigen können. Die zehn Jahre sind nunmal am 31.10. um. Allerdings müssen die bei Vertragsabschluss geltenden Kündigungsfristen einhalten.
Viele Grüße