Am 02.11.2007 habe ich einen auf 2 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Die Begründung für die Befristung war Anmeldung von Eigenbedarf.
Am 18.05.2009 wurde dieser Vertrag vorzeitig um weitere 2 Jahre, also bis 31.10.2011, verlängert.
Nun ist es wieder an der Zeit, eine Verlängerung zu unterzeichnen. Da ich jedoch plane, mir eine Eigentumswohnung zu kaufen würde ich gerne wissen, ob ich den Vertrag (so ich ihn jetzt unterzeichne) bis zum Ende (31.10.2013) einhalten muss oder vorzeitig kündigen kann!?
Ein Grund für die Befristung wurde wie gesagt angegeben, in den Verlängerungsverträgen war aber nichts der Gleichen genannt.
Ein Verzicht auf Kündigungsfristen ist ebenfalls nicht enthalten.
Verträge sind einzuhalten! Verinbaren Sie einen gegenseitigen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für die Dauer von max 4 Jahren bzw. in Ihrem Falle zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie wegen des eigenen Wohnugnskaufes rauswollen.
Hallo, qualifizierte Mietverträge müssen immer begründet werden. Nur wenige Begründungen sind zulässig. Eigenbedarf ist eine zulässige Begründung. Nur verstehe ich nicht, dass es zum zweiten mal zu einer Verlängerung kommen soll. Liegt Eigenbedarf vor oder nicht? Sie können von ihrem Vermieter 4 Monate vor Vertragsende fordern, dass er Ihnen mittteilt, ob der vereinbarte Grund immer noch bestand hat? Sollte der Grund also weggefallen sein (Eigenbedarf), wandelt sich dieser qualifizierte Mietvertrag (Zeitmietvertrag) automatisch in einen unbefristeten Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist um. Zu Ihrer eigentlichen Frage: Sollte der Vertrag rechtens sein (was ich bezweifel), haben sie keine Möglichkeit vorzeitig zu kündigen. Viele Grüße
sog. unqualifizierte Zeitverträge sind nicht mehr rechtswirksam. dein vertrag läuft auf unbestimmte zeit. d. h. die kannst mit 3-monatiger kündigungsfrist jederzeit beenden. dass dein vermieter dich kündigt und es easy durchsetzt, brauchst du nicht zu fürchten.