Kündigung eines befristeten Vertrags ohne Grund?

Guten Tag,

zum 01.01.2009 wird ein Arbeitsvertrag nach dem TzBefrG geschlossen wird, Dauer 12 Monate. Befristungsgrund ist in Arbeitsvertrag nicht genannt. Vorzeitige ordentliche Kündigung wird vereinbart. Zum 30.10.2009 erhält man per Express die fristgerechte Kündigung ohne genannten Kündigungsgrund. Hätte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg, weil kein sachlicher Kündigungsgrund vorliegt?

Hallo

Die Angabe eines Kügrundes ist nicht erforderlich. Ob eine Küschutzklage Erfolg haben wird, ist von hier aus nicht prognostizierbar. Voraussetzung ist, daß der Betrieb mehr als 10 AN i.S.d. KSchG hat. Die Klage muß binnen 3 Wochen ab Zugang der Kü eingereicht sein.

Gruß,
LeoLo