Guten Tag,
zum 01.01.2009 wird ein Arbeitsvertrag nach dem TzBefrG geschlossen wird, Dauer 12 Monate. Befristungsgrund ist in Arbeitsvertrag nicht genannt. Vorzeitige ordentliche Kündigung wird vereinbart. Zum 30.10.2009 erhält man per Express die fristgerechte Kündigung ohne genannten Kündigungsgrund. Hätte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg, weil kein sachlicher Kündigungsgrund vorliegt?