Kündigung eines befristeten Vertrags

Hallo liebe www-Experten!

Ist mein 1. Beitrag also habt bitte etwas Nachsicht mit mir :wink:
Habe aber sorgfältig die FAQ etc. geprüft und keine Antwort dort gefunden (hoffe, dass ich sorgfältig genug war!)
Also:
Person A arbeitet als Erzieher/in bei einem öffentlichen Träger. Person A hat einen mit
Sachgrund befristeten Vertrag der "befristet ist bis zum
Erreichen des folgenden Zwecks "Wiederaufnahme der Tätigkeit durch
einen zur Zeit erkrankten Mitarbeiter "
längstens bis zum 31.07.06.
In diesem Vertrag ist keine zusätzliche Vereinbarung bezüglich einer
vorherigen Kündigung getroffen.
Person A befindet sich in der Probezeit. Der Vertrag richtet sich nach dem TVöD.
Person A würde gerne bei einer anderen Stelle arbeiten, demnächst schon :wink:
Kann Person A, falls die Mitarbeiterin in der nächsten Zeit NICHT wiederkommt und sie
weiterhin dort arbeiten soll, den Vertrag JETZT kündigen?
Oder muss Person A den Vetrag einhalten bis er sich von alleine beendet?

MfG faye812000

Was steht im Tarifvertrag?
Hi!

Da ich den TVÖD nicht kenne, kann ich Dir leider nicht antworten!

Wenn weder dort, noch im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist festgehalten ist, gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf zu kündigen!

Die evtl. Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags besteht natürlich immer - nur müssen da halt beide Parteien zustimmen!

LG
Guido

P.S. Der TVÖD muss zur Einsicht im Personalbüro oder beim Betriebs-/Personalrat ausliegen - im Netz habe ich ihn noch nicht gefunden

Danke für die schnelle Antwort!
Dass der TVöD zur Einsicht beim AG liegen muss hilft mir schon, denn im Netz hatte ich ihn auch nicht gefunden. Da werde ich auf jeden Fall mal schauen.
Aber vielleicht kennt sich ja schon jemand mit dem TVöD aus und weiß mehr?

MfG faye

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Hallo an alle!

ok ich hab´s: laut TVöD kann man einen BEFRISTETEN Vertrag ordentlich kündigen solange die Probezeit besteht. Und zwar beträgt die Frist zwei Wochen zum Monatsende. Zumindest habe ich so den TVöD interpretiert…
Und den TVöD gibt es im Netz zum selber gucken unter: http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_122688/Internet/Co…
Nur falls es jemanden interessiert oder es auch mal jemand braucht :wink:
Mfg faye

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Hi

Ich kenn mich leider auch zu wenig damit aus aber ich denk mal das die hier Dir gut helfen können http://www.tvoed-office.de

Gruß
Blue

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Hallo!

Wenn weder dort, noch im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist
festgehalten ist, gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag vor
Ablauf zu kündigen!

Das ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden kann, ist klar.
Aber was spricht in diesem gegen die Annahme der Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit? Macht doch auch Sinn, und davon geht das BGB § 622 III BGB wohl auch aus, sonst könnte man sich die Vereinbarung Probezeit ja sparen, oder nicht?
Deswegen widerspreche ich und sage, dass die Formulierung andersrum richtig ist: Wenn nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist, ist grundsätzlich von der Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit auszugehen!

Gruß,

Florian.

Deshalb ja
Hi!

Aber was spricht in diesem gegen die Annahme der Zulässigkeit
einer ordentlichen Kündigung in der Probezeit? Macht doch auch
Sinn, und davon geht das BGB § 622 III BGB wohl auch aus,
sonst könnte man sich die Vereinbarung Probezeit ja sparen,
oder nicht?

Deshalb wies ich ja auf den Tarifvertrag hin! Hätte ja sein können, dass da irgendeine längere KüFri drin steht!

Deswegen widerspreche ich und sage, dass die Formulierung
andersrum richtig ist: Wenn nicht im Arbeitsvertrag oder
Tarifvertrag etwas anderes geregelt ist, ist grundsätzlich von
der Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit auszugehen!

Da ich den alten BAT kenne und weiß, dass da wirklich jeder Furz (sorry) geregelt war, schloss ich die Möglichkeit aus, dass es im TVÖD nicht geregelt ist!

Dass ich mich ein wenig unglücklich ausdrückte, sehe ich aber ein!
Sorry!

Aber zum Glück wurde er ja schon fündig :wink:

LG
Guido

Hallo,

Person A arbeitet als Erzieher/in bei einem öffentlichen
Träger.

Person A hat einen mit
Sachgrund befristeten Vertrag
Person A befindet sich in der Probezeit. Der Vertrag richtet
sich nach dem TVöD.

Was ist das denn für ein öffentlicher Träger?
Ich frage deshalb, weil der TVöD zur Zeit nur für beim Bund oder kommunalen Arbeitgebern Beschäftigte gilt.
Oder steht im Vertrag der Bezug zum TVöD?

ok ich hab´s: laut TVöD kann man einen BEFRISTETEN Vertrag
ordentlich kündigen solange die Probezeit besteht. Und zwar
beträgt die Frist zwei Wochen zum Monatsende. Zumindest habe
ich so den TVöD interpretiert…

Was heißt, interpretiert???
Steht im §30 doch klar drin:
„(4) 1 Bei befristeten Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund gelten die ersten sechs Wochen und bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund die ersten sechs Monate als Probezeit. 2 Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden.“
Nebenbei,die Darstellung beim kav finde ich besser:
http://www.kav-nw.de/kav/PPP-TVOED-15-08-2005.pdf

Gruß
Peter