Wenn ein Arbeitnehmer in einer Firma mit 100 Mitarbeiter angestellt ist.Und es in der Firma warscheinlich zur kündigungen kommt.Fragt sich der Mitarbeiter ob es für ihn vorteilhalft währe wenn der Mitarbeiter im Betriebsrat währe?Da es in der Firma zurzeit Betriebsratwahlen anstehen.Und wie sieht es mit den kündigungsschutz der Betriebsratsmitglieder und den Ersatzmitglieder aus?
Hallo erstmal an das neue Mitglied.
Dazu siehe http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt… -> „Welcher besondere Kündigungsschutz besteht für Betriebsratsmitglieder?“
Wie ein Beipiel bei Opel Rüsselsheim aber zeigt, kann man als BR-Mitglied aber auch gekündigt werden, WENN man gegen geltendes (Arbeits)Recht verstösst (vorausgesetzt, der Fall war nicht fingiert. Also eine Intrige…)
HTH
mfg M.L.
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Hallo!
anstehen.Und wie sieht es mit den kündigungsschutz der
Betriebsratsmitglieder und den Ersatzmitglieder aus?
Nach § 15 Kündigunsschutzgesetz dürfen Betriebsratsmitglieder grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Florian.
Anmerkung
Hallo,
im gleichen Link findet man, daß auch die Kandidatur bereits vor Kündigung schützt. Und die Mitgliedschaft im Wahlvorstand auch. Jeweils ein halbes Jahr nach der Wahl.
Gruß
Axel (ianal)
Hallo
Fragt sich der Mitarbeiter ob es für ihn
vorteilhaft währe wenn der Mitarbeiter im Betriebsrat
wäre?
Sei mir nicht böse, aber das erweckt den Eindruck, als wollte hier jemand vornehmlich wegen des Küschutzes kandidieren. Mit Verlaub: falls mein Eindruck stimmt, dann lass es bitte, denn diese Art von BRlern gibt es leider schon viel zu oft…
Gruß,
LeoLo
Hallo!
anstehen.Und wie sieht es mit den kündigungsschutz der
Betriebsratsmitglieder und den Ersatzmitglieder aus?Nach § 15 Kündigunsschutzgesetz dürfen Betriebsratsmitglieder
grundsätzlich nicht gekündigt werden.
Esatzmitglieder nur wenn sie das Amt ausgeübt haben.
Gruss Ivo