Kündigung eines BGB- Werkvertrages

Hallo Leute. Bitte folgendes Vorstellen: Eine fiktive Person x hat einen BGB- Vertrag mit einer Person y abgeschlossen (z.B. einen Werkvertrag). Sofern Person x, der Auftragnehmer, diesem Vertrag dann ohne Angabe von Gründen nicht nachkommt und auch keine Zahlung annimmt, welche Rechtsfolgen könnten sich daraus für ihn ergeben? Als Grundlage sollte angenommen werden, dass es kein Fertigstellungsdatum (es ist z.B. nur ein Enddatum des Vertrag und die Laufzeit von ca. 1 Jahr angegeben) noch ein definiertes Ziel im Werkvertrag angegeben ist, noch eine Strafe vereinbart worden ist.

WWW?

Dissens
Hallo,

aufgrund der Schilderung würde ich sagen, dass hier offensichtlich ein Dissens vorliegt, da weder ein Ziel noch ein Zeitraum vereinbart wurde und der Vertrag somit als nicht geschlossen gelten dürfte.

Gruß

S.J.

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Hallo S.J.

danke für den Hinweis. Grüsse!