Hallo,
ich würde gerne folgenden von mir ausgedachten fall diskutieren:
es geht um einen dsl-anschluss, der seit 2 jahren besteht. dieser soll gekündigt werden mit einer frist von 4 wochen zum monatsende (31.10.07). der kunde schickt die kündigung pünktlich ab und erhält nach ca. 2 wochen die bestätigung, allerdings mit einem anderen datum (1.12.07)als von ihm angegeben. da er den provider telefonisch nicht erreichen kann, schreibt er erstmal eine email mit der forderung auf korrektur des termins. der kunde erhält auch nach einer woche keine antwort und auch telefoisch ist der provider mal wieder nicht erreichbar. kann er trotzdem auf seinen kündigungstermin zum 31.10 bestehen oder sollte er einen anwalt einschalten?
MfG
es geht um einen dsl-anschluss, der seit 2 jahren besteht.
dieser soll gekündigt werden mit einer frist von 4 wochen zum
monatsende
Hallo,
gab es eine Mindestvertragslaufzeit, die nicht beachtet wurde? Welche Kündigungsfristen sind Vertragsbestandteil?
Grüße
Ulf
Mindestvertragslaufzeit waren 12 Monate. Ein schriftlicher Vertrag liegt nicht vor. wenn dann gab es vielleicht mal eine Email in der ein Vertrag beigefügt war, die wurde dann wohl gelöscht! Allerdings passt zu dem vom Provider angegebenen Termin (1.12.07) keine gängige Kündigungsfrist. Denn der Brief wurde am 24.09 verschickt, das wären also ca. 9 1/2 Wochen. Soweit ich weiß ist die nächste stufe der Frist 3 Monate zum Monatsende.
Mindestvertragslaufzeit waren 12 Monate. Ein schriftlicher
Vertrag liegt nicht vor.
Hallo,
manche Verträge verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Also mal auf die Webseite des Anbieters schauen, wenn kein Vertrag mehr vorliegt.
Eventuell hat der Provider aus einer falschen Kündigungsfrist den nächst möglichen Kündigungstermin benannt und akzeptiert. Bei einem Monat Differenz hätte ich andere Probleme.
Grüße
Ulf
Also in den AGBs steht nichts von einer verlängerung der Vertragslaufzeit:
„2) Soweit in den Leistungsbeschreibungen keine anderen Kündigungsfristen definiert sind, ist eine Kündigung immer mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats möglich (frühestens jedoch zum Ende einer etwaigen Mindestvertragslaufzeit) und kann per Brief oder Fax an die oben angegebene Adresse oder Faxnummer erfolgen, oder online über ein entsprechendes Online-Kündigungsformular auf der Internetseite von ***, soweit *** diese Option für das betreffende Produkt bereitstellt. Die kündigende Partei trägt hinsichtlich des Zuganges der Kündigung die Beweislast. Als Zeitpunkt des Zuganges gilt der Eingang bei ***. Die Leistungserbringung durch *** endet im Laufe des letzten Tages der Vertragslaufzeit.“