Kündigung eines Fahlehrerausbildungsvertrag!

Hallo an alle,
Vorne weg, Ich bis seit 1999 Selbstständig im Bauwesen, hatte aber Ende 2005 einen Motorad Unfall wobei ich mir mein Knie so demoliert habe das ich auf dem Bau nur noch sehr eingeschrängt Arbeiten kann. Nach einem Jahr Krankenstand und ein weiteres Jahr kampf mit den Versicherungen, wegen einer Berufsufähigkeit, einer Menge Schulden, Familiäres Unglück im Mai( Neffe 16, mit Roller Tötlich verunglückt ).
Habe ich mich entschlossen, angeregt durch einen Bekannten mit einer Fahrschule, eine Fahrlehrerausbildung zu beginnen. Finanzierung über Meister Bafög. Also am 11.10.07 angemeldet für den April 08 Kurs( weil ich bis dahin noch 6 Monate LKW Fahren muss, Zulassungs Anforderung und Geld verdienen ) und nach den nötigen Papieren ( für Bafög Antrag ) geforscht beim Landradsamt.
unter anderem benötigte ich einen Punkte Auszug vom Kraftfahrt Bundesamt. Alles andere in die Wege geleitet.

Nun habe ich vollgendes Problem. Ich würde gerne aus dem Vertrag zurücktreten.

Denn es haben sich aber 2 Dinge verändert.

Das erste, man darf als Zulassungs Anforderung keine oder nur 1 - 2
Punkte im KBA haben. Ich habe dann einen Auszug beim KBA angefordert und Ende Nov 07 bekommen, 7 Punkte die erst mitte 2009 gelöscht werden.
Daraufhin habe ich bei meinem Ausbilder angerufen und Ihm das mitgetteilt. Er sagte ich solle das mit der Führerscheinstelle beim Landratsamt klären und Ihm dann wieder bescheid sagen. Dies habe ich leider versäumt wegen Familiären Problemen.
Das zweite, Ich habe von einem Bekannten die möglichkeit angeboten bekommen in seine Firma mit ein zu steigen bzw die Angebotsvielfalt zu erweitern.Was sehr Interressant ist und ich gerne machen würde.

Der Ausbildungsvertrag enthält unter
7. Rücktritt und Rückerstatung

7.1 Der Teilnehmer kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Dies ist aber nur möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lehrgangsbeginn
( 21.04.2008 )
ein Zeitraum von mindestens 4 Wochen liegt.
7.2 Tritt ein Teilnehmer den Kurs ohne fristgerechte Kündigung nicht an, sind 50 % der Lehrgangsgebühr ( 2975.- € )als Kostenanteil zu zahlen.
7.3 Sofern der Teilnehmer den Lehrgang abbricht, ist die volle Lehrgangsgebühr ( 5950.- € ) fällig.

Meine Frage:

Kann es sein das so ein Vertrag Rechtliche Grundlagen hat und was kann so einen hohen Kostenanteil rechtfertigen, wenn nichts anderes geschehen ist außer das ein Vertrag ausgedruckt wurde?
Wie komme ich ohne oder nur mit viel weniger zu Zahlen da wieder raus?

Danke für’s Lesen und noch mehr Dank für eine Antwort

MFG

Raymund Witzgall

Der Ausbildungsvertrag enthält unter
7. Rücktritt und Rückerstatung

7.1 Der Teilnehmer kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach Vertragsabschluss Schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
Dies ist aber nur möglich, wenn zwischen Vertragsabschluss und
Lehrgangsbeginn
( 21.04.2008 )
ein Zeitraum von mindestens 4 Wochen liegt.
7.2 Tritt ein Teilnehmer den Kurs ohne fristgerechte Kündigung
nicht an, sind 50 % der Lehrgangsgebühr ( 2975.- € )als
Kostenanteil zu zahlen.
7.3 Sofern der Teilnehmer den Lehrgang abbricht, ist die volle
Lehrgangsgebühr ( 5950.- € ) fällig.

Meine Frage:

Hallo, was steht denn in dem Vertrag über KÜNDIGUNG, also wenn diese 14 Tage nach Unterschrift eben abgelaufen sind. Bis April ist doch noch noch etwas Zeit, wenn da also als Normale Kündigungsfrist 1 oder 3 Monate stehen, dann sollte da da doch noch was gehen.
Ansonsten kannst du die überzähligen FL-Punkte vermutlich ausspielen, wenn du die Prüfung eh nicht machen kannst, bringt dir auch der Lehrgang nichts.
Und solch ein Lehrgang geht doch über eine Zeit, Fahrlehrer wird man doch nicht im Crashkurs? Zumindest hat der Sohnemann meines Fahrlehrers gut 2-3 Jahre damit verbracht, Fahrlehrer zu werden.
Da sollte auch ein ordentliches Kündigen möglich sein.

Sollte es keinen gesonderten Abschnitt zu Kündigungsfristen geben, dann kann man den ersten Punkt auch entsprechend lesen:
„nach Vertragsabschluß kann der TN immerhalb einer Frist von 14 TAgen zurücktreten“. was einer 14Tägigen Kündigungsfrist entsprechen würde.
Um diese Lesart durchzukriegen tät ich mich aber an einen Anwalt wenden, denn dann (also wenn es keine weiteren Kündigungsmöglichkeiten gibt) wäre der Vertrag womöglich bewußt so stark bindend.
Mir fällt da noch ein Trick ein, den man mit Anwaltlicher Unterstützung probieren könnte, aber dazu sag ich lieber nichts, das ist Sache eines Anwalts.
Da die Fahrlehrerausbildung nicht grad geregelt ist (also verglichen mit anderen Ausbildungen), gibts vermutlich auch viele schwarze Schafe unter den Schulen.

Gruß Susanne
PS: das mit den Punkten hätte dir aber auch vor der Unterschrift einfallen können, dass du die nochmal nachzählst, was machst du mit den Briefen aus Flensburg…?
Wenn du dir schon mal welche eingefangen hast, und gleich 7 (also hier mal welche, da mal welche), solltest du dich dran erinnern, das ist denk ich der Sinn von Punkten.

Hallo Susanne,
Danke für die schnelle Antwort

Es ist keine weitere Kündigungs Klausel im Vertrag.
Der Kurs zum Fahrlehrer Klasse BE geht 12 Monate
Die 7 Punkte gab es auf einmal nach einer dummen Geschichte mit
falsch ausgelegter Fahrerflucht die ich aufgrund eines schlechten Anwalt
verloren habe. Da ich ein Selbsttändiger mit Einzelbetrieb bin,also keine Mitarbeiter die fahren könnten , durfte ich nach eine Strafe von 3500 Euronen meinen Führerschein behalten. Bei der Verhandlung hatte mir damals niemand gesagt oder geschrieben das ich Punkte bekomme, deshalb habe ich mich auch angemeldet.

PS: Wenn du noch nen Tipp hast gerne auch per Mail, dann kann ich wenn nötig einen Anwalt darauf hinweisen.

MFG

Raymund

Meine Frage:

Hallo, was steht denn in dem Vertrag über KÜNDIGUNG, also wenn
diese 14 Tage nach Unterschrift eben abgelaufen sind. Bis
April ist doch noch noch etwas Zeit, wenn da also als Normale
Kündigungsfrist 1 oder 3 Monate stehen, dann sollte da da doch
noch was gehen.
Ansonsten kannst du die überzähligen FL-Punkte vermutlich
ausspielen, wenn du die Prüfung eh nicht machen kannst, bringt
dir auch der Lehrgang nichts.
Und solch ein Lehrgang geht doch über eine Zeit, Fahrlehrer
wird man doch nicht im Crashkurs? Zumindest hat der Sohnemann
meines Fahrlehrers gut 2-3 Jahre damit verbracht, Fahrlehrer
zu werden.
Da sollte auch ein ordentliches Kündigen möglich sein.

Sollte es keinen gesonderten Abschnitt zu Kündigungsfristen
geben, dann kann man den ersten Punkt auch entsprechend lesen:
„nach Vertragsabschluß kann der TN immerhalb einer Frist von
14 TAgen zurücktreten“. was einer 14Tägigen Kündigungsfrist
entsprechen würde.
Um diese Lesart durchzukriegen tät ich mich aber an einen
Anwalt wenden, denn dann (also wenn es keine weiteren
Kündigungsmöglichkeiten gibt) wäre der Vertrag womöglich
bewußt so stark bindend.
Mir fällt da noch ein Trick ein, den man mit Anwaltlicher
Unterstützung probieren könnte, aber dazu sag ich lieber
nichts, das ist Sache eines Anwalts.
Da die Fahrlehrerausbildung nicht grad geregelt ist (also
verglichen mit anderen Ausbildungen), gibts vermutlich auch
viele schwarze Schafe unter den Schulen.

Gruß Susanne
PS: das mit den Punkten hätte dir aber auch vor der
Unterschrift einfallen können, dass du die nochmal nachzählst,
was machst du mit den Briefen aus Flensburg…?
Wenn du dir schon mal welche eingefangen hast, und gleich 7
(also hier mal welche, da mal welche), solltest du dich dran
erinnern, das ist denk ich der Sinn von Punkten.