Kündigung eines Festvertrags?

Hallo,

ich habe mal ne Frage zum Thema Kündigung. Nehmen wir an man arbeitet in einer Firma und hat einen Festvertrag. Nun hat der Chef gemerkt, dass es für ihn cooler ist im Ausland zu produzieren und verkleinert langsam die Firma in Deutschland. Nun geht es an die Verträge; Man bekommt die Wahl zwischen;(Vom Arbeitgeber gegeben)

  1. Kündigung ohne Abfindungsgeld und Kündigungsgrund
    oder
  2. Abhebungsvertrag oder ähnlich. Man bittet sozusagen um eine Kündigung, bekommt ein bisschen Abfindungsgeld. Dafür steht man dann vorm Arbeitsamt als faule-Sau da und bekommt eine sperre.

Bei dem ersten müss man aber vors arbeitsgericht ziehen.

Nun meine Frage; Kann der Arbeitgeber so handeln?

Hallo,

gibt es in diesem Fall einen BR im Betrieb ?

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

  1. Kündigung ohne Abfindungsgeld und Kündigungsgrund

grundsätzlich muss eine Kündigung nicht begründet werden. Anspruch auf Abfindung gibt es grundsätzlich auch nicht.

oder
2. Abhebungsvertrag oder ähnlich. Man bittet sozusagen um eine
Kündigung, bekommt ein bisschen Abfindungsgeld. Dafür steht
man dann vorm Arbeitsamt als faule-Sau da und bekommt eine
sperre.

Interessante Schlussfolgerung. Jeder der sich eine Abfindung zahlen lässt gilt also als faule Sau?

Bei dem ersten müss man aber vors arbeitsgericht ziehen.

Muss man nicht. Kann man. Wie die Chancen sind, kann man nicht sagen. Grundsätzlich kann der AG natürlich Mitarbeiter entlassen, wenn er sie nicht mehr braucht. Wenn kein Kündigungsschutz besteht, kann er einen MA sogar entlassen, wenn ihm seine Visage nicht gefällt.

Nun meine Frage; Kann der Arbeitgeber so handeln?

Er kann.

Gruß

S.J.

Guten Tag,

Hallo,

leider nicht, zu kleine Firma.

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Hey,

sorry habe nicht erklärt was ein Abhebungsvertrag ist. Es ist als will man vom Arbeitgeber gekündigt werden. Deshalb bekommt man dann vom Arbeitsamt eine Sperre von 3 Monaten.

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Falsch
Hi!

sorry habe nicht erklärt was ein Abhebungsvertrag ist. Es ist
als will man vom Arbeitgeber gekündigt werden. Deshalb bekommt
man dann vom Arbeitsamt eine Sperre von 3 Monaten.

Das ist pauschal falsch.

Gruß
Guido

Guten Tag,

Hallo,

Hallo,

leider nicht,

dann gelten im wesentlichen die Ausführungen von SJ.

zu kleine Firma.

weniger als 5 AN inklusive Teilzeit und 400€-Kräfte???
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

&Tschüß
Wolfgang