Ich habe ein Problem und brauch ganz dringend Hilfe.
Die Lage ist diese:
Ich lebe in einer 2er WG. Beide Personen sind Hauptmieter, also beide Personen werden namentlich im Mietvertrag genannt. Es gibt allerdings keinerlei Formulierungen, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Außerdem bezahlen beider Personen getrennt voneinander die Miete an den Vermieter.
Nun ist es so, dass meine Mitbwohnerin ausziehen wollte. Sie schrieb also eine Kündigung fritgerecht, drei Monate vorher.
Der Vermieter antwortete auf dieses Scheiben, dass die Kündigung akzeptiert sei. Verlangte aber gleichzeitig von mir, dass ich ein Vordruck unterschreibe, der besagte, dass ich mich dazu bereiterkläre nach dem Auszug meiner Mitbewohnerin alleinige Mieterin zu sein und somit die gesamten Kosten übernehme.
Damit hatte ich nicht gerechnet. Und mich sowohl telefonisch als auch schriftlich nicht dazu bereiterklärt.
Im Gegenteil hatte ich mich nun dazu entschlossen unter diesen Voraussetzungen ebenfalls auszuziehen, zum gleichen Zeitpunkt wie meine Mitbewohnerin. Allerdings lag dies nun nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist.
Wie ist denn jetzt die rechtliche Lage? Bin ich jetzt tatsächlich dazu versplichtet alleine die Miete zu zahlen, obwohl ich weder die Küdigung meine Mitbewohnerin noch diesen Vodruck des Vermieters unterschrieben habe? Ist es überhaupt rechtens, dass er dem gemeinsamen Auszug nicht akzeptier???
Bei der Konstellation Ihres Mietvertrages Können nur beide kündigen oder einer übernimmt die Schuld des anderen. Der Gesetzgeber legte klar fest, dass dem Vermieter kein Schaden entstehen darf.
Haben sich beide entschlossen auszuziehen sollten sie gemeinsam kündigen, wie sie gemeinsam angemietet haben.
Tipp: vor dem Schaden klug sein und vorher Rechtsrat (den gibt es schon sehr preisgünstig beim Deutschen Mieterbund), einholen.
Hallo,
da Sie beide im Mietvertrag stehende Mieter sind, haftet jeder von Ihnen gesamtschuldnerisch d.h. egal wer zahlt oder nicht zahlt, der Vermieter kann sich immer an einen der Mieter halten und die volle Miete fordern. Er benötigt dafür auch kein Einverständnis des verbleibenden Mieters. Die Kündigung eines Teiles der im Mietvertrag stehenden Mieter ist eigentlich rechtsunwirksam, da dieser keinen Wohnungsteil gemietet hat sondern mit dem anderen die gesamte Wohnung.
Eigentlich braucht es den Vermieter gar nicht interessieren wieviele noch in der Wohnung wohnen, so lange er noch einen hat, an den er seine Forderung stellen kann.
Sie müssen genau so nach den rechtlichen Fristen kündigen, immer darauf achten, was dazu im Mietvertrag steht.
Wenn Sie mit dem Vermieter nicht zu einer einvernehmlichen Regelung finden, dann gilt das allgemeine Mietrecht; hier 3 Monate Kündigungsfrist.
Gruß suver
Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist also die gesamte Wohnung nicht gekündigt und der Vermieter hat weiterhin ein Anrecht auf die gesamte Miete? Das heißt doch dann aber auch, dass die Forderungen nicht nur mich betreffen sondern genauso die 2. Person, weil sie auch „ihren Teil der Wohnung“ gar nicht alleine kündigen kann?
Klingt plausibel. Heißt dementsprechend doch aber auch, dass die Kündigung nicht gültig ist und somit weitere Forderungen auf beide Mieter zukommen?
Oder ist es üblich, dass sich der Vermieter in diesem Fall auf eine Person konzentriert und dort seine Forderungen stellt?
Im Ernstfall stehe ich also vermutlich in einem Rechtsstreit mit der Person mit der ich mir einmal die Wohnung geteilt habe?
Liebe Sophie,#
ganz entscheidend ist, was in deinem Mietvertrag steht. Bist du als Mieterin für alle Räume angegeben. Wie hoch ist die monatliche Miete beziffert, ist hier der Gesamtpreis für deinen Anteil und den deiner Mitbewohnerin angegeben? Das ist entscheidend, ob du die gesamte Miete übernehmen musst. Wenn Dein Mietvertrag nur den oder die von dir benutzten Räume aufzählt und auch nur deinen Teil der Miete
als vertragliche Vereinbarung enthält, dann musst du nur deinen Teil der Miete zahlen, und zwar bis zum Ende des von dir zu kündigenden Vertrages. Du hast
eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Kündigst du nur schriftlich per Brief und Unterschrift ohne Angabe von Gründen noch im Mai, wäre das Mietverhältnis Ende August beendet. Du bist aber nicht verpflichtet, die Räume auch tatsächlich zu bewohnen. Ich gehe davon aus, dass du bisher keine Rechtsschutzversicherung hast. Jetzt würde sie nichts nützen, es bestehen Wartezeiten. Wenn ich dir raten darf, such dir gelegentlich eine günstige Rechtschutzversicherung. Solange du in Mietwohnungen wohnst, brauchst du unbedingt diese Versicherung. Nur wenige Vermieter sind nett. Falls du sofort Rat brauchst, wende dich an den örtlichen Mieterverein oder an das für deinen Ort zuständige Amtsgericht. In der Abteilung Mietrecht gibt es mit Sicherheit einen Rechtspfleger, der dir ebenfalls Auskunft geben kann. Ich darf keine Rechtsauskunft geben nur meine Erfahrungen an Mitglieder weitergeben. Das ist in diesem Fall besonders schwer, weil ich den Mietvertrag nicht einsehen kann.
Ich drück dir die Daumen.
LG Ingrid = Zwillingsjungfrau
Hallo,
Sorry, ich kenne mich damit leider nicht so aus um wirklich einen haltbaren Tip zu geben.
Soweit ich allerdings weiß, hat der Vermieter recht.
Wünsche alles Gute und viel Erfolg, lG
Ihr Vermieter darf die Kündigung Ihrer Mitbewohnerin nicht akzeptieren. Entweder hätten Sie beide kündigen müssen oder keiner. Sie stehen zusammen als EInheit Mieter dar und können dies auch nur gemeinschaftlich auflösen. Rein rechtlich gesehen, schuldet Ihre Mietbewohnerin die halbe Miete weiter bis auch Sie ausgezogen sind. Da es sich hier vermutlich nur um einen Monat handelt (Kündigungsfrist überschritten), bin ich auch der Meinung, dass Ihre Mitbewohnerin diesen weiter mitzahlen wird, da Sie sich beide im Vorhinein keine Gedanken gemacht haben, ob einer alleine die ganze Miete tragen kann.
hallo sophie,
schwierig! eigentlich hättest du die kündigung des anderen hauptmierters mit unterschreiben müssen und dann einen neuen vertrag bekommen sollen… selbstverständlich musst du wiederum deine eigene kündigungsfrist einhalten… ich rate dringend zum fachanwalt, bzw mieterverein. als studentin (vermute ich??) hast du anspruch auf einen beratungsschein, kostet somit max. 10,-!
viel glück,
udo
Du musst die Miete alleine zahlen und ggf. zusehen, einen Nachmieter zu finden bzw. schnellstens zu kündigen.
Ich habe mehrere Wohnungen an WG’s vermietet. Die Mietverträge wurden in gleicher Form wie bei dir abgeschlossen. Zieht jemand aus, müssen die übrigen Mieter die volle Miete weiterzahlen. Es kann einem Vermieter nicht zugemutet werden, halbe Wohnungen zu vermieten.
Es ist normal, dass jeder Mitbewohner einer WG komplett zur vollen Miete herangezogen werden kann.
eine rechtlich verbindliche Auskunft kann ich Dir leider nicht geben, sondern nur sagen, was ich wohl tun würde.
Da ist zunächst die Frage, wie lange Deine Kündigungszeit ist. Wenn Du also auch ausziehen möchtest, dann solltest Du dem Vermieter mitteilen, dass Deine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gilt. Maximal wohl die drei Monate nach dem Datum Deiner Kündigung.
Was die Miete angeht, solltest Du das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eventuell zu einer Kompromisslösung kommen. Auf einen Rechtsstreit würde ich es allerdings nicht ankommen lassen.
Viele Grüße, Schöne Pfingsten und viel Erfolg bei den Verhandlungen, Hubert Steiger.
wenn ein Hauptmieter auszieht und der Vermieter die Kündigung akzeptiert, ist das schon selten. Das er dann den verbliebenen Mieter als alleinigen Mieter einsetzt, aber normal.
Wenn die Wohnung als WG weiterhin genutzt werden soll, ist ja der Hauptmieter derjenige der sich den Mitbewohner aussucht und nicht der Vermieter, der einfach jemanden einquartiert.
Exakte Auskunft gibt aber der Mieterverein.
Es hätten dann beide zusammen kündigen müssen.
Denn der vrbleibende Mieter kann ja die gesamte Wohnung nutzen. Da der Vermieter die Kündigung des anderen hauptmieter akzeptiert hat, ist dieser auch aus dem vertrag raus. Hätte der vermieter dem nicht zugestimmt, wäre der bei Nichtzahlung des verbleibenen Mieters noch in Zahlungspflichtm wenn der Mietanteil nicht entrichtet würde.
Im Grunde hätte einem ja klar werden müssen, das der Vermieter trotz Auszug eines Mieters die gesamte Miete für die Wohnung erhalten möchte.
Der verbleibende Mieter muss selber kündigen. Stand er/sie nicht ausdrücklich mit auf der abgegebenen Kündigung sollte sie- also du- unverzüglich dieses nachholen.
Es hat nur einer der Mieter gekündigt.
Jeder Mieter der kündigt muss auf der Kündigung vermerkt sein und selber unterschreiben!
Der Vermieter handelt rechtens.
Auch da eventeull mit dem Mieterverein nach einer Lösung suchen.
Allerdings würde ich die ausziehende Mitmieterin auch bei noch ausstehenden Schönheitsreparaturen in die Pflicht nehmen. Nicht das noch Arbeiten ausstehen und diese an dir hängen bleiben.
Da haften beide nämlich noch(!) gesamtschuldnerisch.
Würdest du den Schrieb vom Vermieter unterschreiben, geht das auf dich über. Die Wohnung sollte auch vom Vermieter abgenommen (bei Kündigung deinerseits durch Vorabnahme - schriftlich protokolliert) werden und Mängel beseitigt, bevor die Mitmieterin verschwindet.
der Vermieter ist leider im Recht. Ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag und das ist das Problem.
So tritts du automatisch für deine Mitbewohnerin ein.
Halte dich an deine Mitbewohnerin, sie muss weiterhin zahlen.
Hallo Sophie,
bei der Beantwortung deiner Frage habe ich vieles vermutet. Als ich nochmals über deinen Fall nachdachte, machte mich ein Satz stutzig. Der Vermieter akzeptierte meine Kündigung nicht. Wann hast du die Kündigung geschrieben mit welchem Text? Ein Vermieter muss eine Kündigung akzeptieren. Das könnte die Zeit, in der du noch Miete zahlen musst, verkürzen. Bist du bereits ausgezogen oder wohnst du dort noch.
Kannst du kurz Antwort geben. Hinter meinem Namen ist das Brief-Symbol. Wenn du einen Anhang versenden möchtest, antworte gerne auch darüber. Wenn ich schon Informationen weitergebe, so sollten sie gerne auch stimmen.
LG Ingrid = Zwillingsjungfrau
nein, wenn beide den Mietvertrag unterschieben haben können auch nur beide zusammen kündigen. Dein Vermieter kann die Kündigung von nur einer Partei nicht akzeptieren! Es geht nur beide oder gar nicht, aus diesem Grund wurden ja auch beide Personen im Mietvertrag eingetragen und es haben ja auch beide Unterschrieben! DAs heißt die alleinige Kündigung von deiner Mitbewohnerin ist rechtlich unwirksam! Der Vermieter macht es sich hier zu einfach. Du mußt dich mit deiner Mitbewohnerin einigen, dass nur eine Kündigung von beiden Pateien mit beiden Unterschriften zum gleichen Zeitpunkt rechtens ist!! mfg
Hallo,
genau, diese Teilkündigung hat keinerlei Auswirkung auf den Mietvertrag, da Sie ja immer noch in der Wohnung sind und zahlen müssen. Erst mit Ihrer Kündigung wird der Mietvertrag als Ganzes aufgelöst. bis dahin zahlen Sie allein, wo und was Ihre Ehemalige macht, interessiert den Vermieter gar nicht.
Gruß suver