stellt euch vor, das Päarchen A und B mieten zusammen ein Haus (beide stehen im Mietvertrag und haben unterschrieben). Die beiden trennen sich und A will zum 31.12 kündigen und ausziehen. B will allerdings das Haus weiter bewohnen. Ist das möglich? Reicht es bsw. bei der Kündigung zu schreiben:
…Kündige ich das Mietverhältnis zum 31.12.2005. Die Kündigung bezieht sich nur auf meine Person. Herr B bleibt hiervon unberührt und setzt den Mietvertrag fort. Bitte setzen Sie sich mit Herrn B in Verbindung zur Änderung des Mietvertrages.
Oder ist es so: wenn einer kündigt, dann bezieht sich das auf den „gesamten“ Mietvertrag und B muss mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag abschließen?
wenn zwei Leute gemeinsam einen Mietvertrag abgeschlossen haben, dann müssen auch beide die Kündigung unterschreiben. Damit soll vermieden werden, dass einer kündigt, obwohl der andere die Miete allein gar nicht tragen kann. Es bleibt dem, der bleiben will, natürlich unbenommen, einen neuen Vertrag abzuschließen.
aber umgekehrt ist es ja (meiner meinung nach)auch nicht möglich: wenn der andere nicht unterschreibt, dann kann man B ja nicht zwingen ein lebenlang in dem Haus wohnen zu müssen.
oder täusch ich mich?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
aber umgekehrt ist es ja (meiner meinung nach)auch nicht
möglich: wenn der andere nicht unterschreibt, dann kann man B
ja nicht zwingen ein lebenlang in dem Haus wohnen zu müssen.
oder täusch ich mich?
wohnen nicht, aber mitzahlen, wenn der im Haus lebende die Miete nicht mehr aufbringen kann, schon (gesamtschuldnerische Haftung für die Miete)
also auf gut Deutsch: wenn sich B weigert zu unterschreiben ist A sein lebenlang gezwungen zu zahlen, wenn B nicht kann? Hat A keine chance da irgendwie anders rauszukommen?
Wer auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag zu entlassen (schriftlich!!!).
Die Zustimmung des Ex-Partners ist hierfür zusätzlich erforderlich. (schriftlich!!!)
Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
Als letzte Möglichkeit bliebe demjenigen der auszieht, die gemeinsame Kündigung zu verlangen und diese notfalls auf dem Rechtsweg - als notfalls vor Gericht - durchzusetzen.
also die beste Lösung ist natürlich wenn beide Mieter und Vermieter sich einig sind den Mietvertrag nur mit einem Mieter fortzuführen. Dann wird das - wie Bonsai schon geschrieben hat - durch einen Nachtrag zum Mietvertrag festgehalten.
Stellt sich einer quer wirds problematisch. Wollen wir aber nicht hoffen, denn dann kann ich nur den Weg zum Anwalt empfehlen.
Gruß Reni
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn sich B weigert zu unterschreiben ist A sein lebenlang gezwungen zu zahlen, wenn B nicht kann?
das wird nicht viel anders sein wie in einer guten Ehe: Die zwei müssen sich einigen. Welche Wege dazu gewählt werden können, zeigt der Film „Der Rosenkrieg“ auf das Schönste.
Juristisch ist da nicht viel zu machen. Wer soll denn wogegen klagen? Siehst Du einen Straftatbestand? Zwei erwachsene Menschen haben beschlossen, eine Gemeinschaft einzugehen. Wer sonst, wenn nicht die beiden, soll den Verbund zerschlagen?