Gilt grundsatzlich die 2-Wochen Kündigungsfristregel auch beim Kauf eines Neuwagens. Die Lieferung sollte erst in 2 Monaten erfolgen. Danke im Voraus.
Gilt grundsatzlich die 2-Wochen Kündigungsfristregel auch beim
Kauf eines Neuwagens. Die Lieferung sollte erst in 2 Monaten
erfolgen. Danke im Voraus.
Hallo, es gibt nur eine Rücktrittsmöglichkeit, wenn Sie beim Händler finanziert haben oder dem Verkäufer unter Zeugen mitgeteilt haben, dass Sie bei Ihrer Hausbank finanzieren.
Grüsse kahlken
Hallo Michael,
die 2 Wochen gelten hauptsächlich bei Finanzierungen. Wenn es ein BAr Vertrag ist, kommt es darauf an, ob der Vertrag vom Hänlder bestätigt war oder ist. Wenn ja gilt der Kaufvertrag. Wenn nicht kannst Du kündigen. Gruß
Gilt grundsatzlich die 2-Wochen Kündigungsfristregel auch beim
Kauf eines Neuwagens. Die Lieferung sollte erst in 2 Monaten
erfolgen. Danke im Voraus.
Danke