Halli Hallo,
ich habe mehrere Girokonten bei Banken. Da ich mit meiner Hausbank etwas Ärger hatte, habe ich mein Konto gekündigt. Das Konto war ausgegleichen. Ich habe meiner Bank auch noch Sparbuch sowie Bankkarte zugeschickt. Dies ging direkt an die Rechtsabteilung. In meinen Schreiben habe ich folgenden Zusatz geschrieben:
„Des weiteren verlange ich, die über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß § 35 Abs.2 BDSG zu löschen, hilfsweise gemäß § 35 Abs. 3 BDSG zu sperren. Bitte teilen Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ mit, inwiefern Sie meinem Löschungsbegehren nachkommen sind bzw. welche Daten Sie gesperrt haben.“
Die Frist ist mitlerweile abgelaufen. Die Bank hat zwar promt auf mein Schreiben reagiert, aber ist nicht auf mein Löschungsbegehren eingegangen. Die Frist, die ich gesetzt habe, ist mittlerweile seit 10 Tagen abgelaufen.
Ich würde gerne mal wissen:
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welche Daten eine Bank überhaupt von mir hat und ob sie diese nach Kündigung noch speichern darf.
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Ob ich richtig verfahren bin, indem ich meiner Bank das Löschungsbegehren mitgeteilt habe.
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Ob die Bank dazu verpflichtet ist, meine Daten zu löschen oder zu sperren
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wenn ja, wie man die Bank dazu bewegen kann, dies zu tun, bzw. wie jetzt zu verfahren ist.
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habe ich von einem Obdusmannverfahren gehört, dass man über den Bundesbankenverband als Verbraucher durchführen lassen kann. (http://www.bdb.de/verband/index.asp?channel=183310&t…)
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Hat es Aussicht auf Erfolg, soetwas zu machen? Oder sollte man das lieber anders regeln? Denn offensichtlich hat meine ehemalige Bank ja kein Interesse daran, meine Daten zu sperren…
Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!
Mit freundlichem Gruß
Donald Duck