Kündigung eines Kontos,was passiert mit den Daten?

Halli Hallo,

ich habe mehrere Girokonten bei Banken. Da ich mit meiner Hausbank etwas Ärger hatte, habe ich mein Konto gekündigt. Das Konto war ausgegleichen. Ich habe meiner Bank auch noch Sparbuch sowie Bankkarte zugeschickt. Dies ging direkt an die Rechtsabteilung. In meinen Schreiben habe ich folgenden Zusatz geschrieben:

„Des weiteren verlange ich, die über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß § 35 Abs.2 BDSG zu löschen, hilfsweise gemäß § 35 Abs. 3 BDSG zu sperren. Bitte teilen Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ mit, inwiefern Sie meinem Löschungsbegehren nachkommen sind bzw. welche Daten Sie gesperrt haben.“

Die Frist ist mitlerweile abgelaufen. Die Bank hat zwar promt auf mein Schreiben reagiert, aber ist nicht auf mein Löschungsbegehren eingegangen. Die Frist, die ich gesetzt habe, ist mittlerweile seit 10 Tagen abgelaufen.

Ich würde gerne mal wissen:

  1. welche Daten eine Bank überhaupt von mir hat und ob sie diese nach Kündigung noch speichern darf.

  2. Ob ich richtig verfahren bin, indem ich meiner Bank das Löschungsbegehren mitgeteilt habe.

  3. Ob die Bank dazu verpflichtet ist, meine Daten zu löschen oder zu sperren

  4. wenn ja, wie man die Bank dazu bewegen kann, dies zu tun, bzw. wie jetzt zu verfahren ist.

  5. habe ich von einem Obdusmannverfahren gehört, dass man über den Bundesbankenverband als Verbraucher durchführen lassen kann. (http://www.bdb.de/verband/index.asp?channel=183310&t…)

  6. Hat es Aussicht auf Erfolg, soetwas zu machen? Oder sollte man das lieber anders regeln? Denn offensichtlich hat meine ehemalige Bank ja kein Interesse daran, meine Daten zu sperren…

Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!

Mit freundlichem Gruß

Donald Duck

Hallo Onkel Dagobert,

soweit ich weiss muss die Bank alle Daten 7 Jahre aus Revisionsgründen speichern. Die Speicherung erfolgt allerdings in einer solchen Form, dass kein Bearbeiter mehr darauf zugreifen kann, im Revisionsfall die Daten aber wiederhergestellt werden können. Nach Ablauf der 7-Jahresfrist darf und muss zugleich die Bank die Daten so löschen, dass sie nicht wiederhergestellt werden können.

Du kannst also maximal verlangen, dass deine Daten nur noch in der Revisionsform gespeichert sind, in der man nicht ohne weiteres darauf zugreifen kann.
Ganz genau weiss ich dass nicht, aber ich denk so isses.

Gruß
Tilo

Hallöchen,

und hier die richtige Antwort: Die Daten müssen aus steuerlichen Gründen zehn Jahre „aufbewahrt“ werden und in der Zeit hat jeder Zugriff darauf, den es angeht. Was nach Ablauf der zehn Jahre ist, ist mir noch unklar. Du kannst Dich aber im leicht zu lesenden Bundesdatenschutzgesetz informieren:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/ge…

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

und hier die richtige Antwort: Die Daten müssen aus
steuerlichen Gründen zehn Jahre „aufbewahrt“ werden und in der
Zeit hat jeder Zugriff darauf, den es angeht. Was nach Ablauf
der zehn Jahre ist, ist mir noch unklar. Du kannst Dich aber
im leicht zu lesenden Bundesdatenschutzgesetz informieren:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/ge…

Jeder den es angeht (das sind gar nicht so viele), kann sich bei der Bank informieren. Soweit so richtig.

Ergänzend wäre vielleicht anzuführen, dass nach $24c KWG die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), die Kontoihnhaber Daten per „Knopfdruck“ weitere 3 Jahre abrufen kann (können muss).

Gruß Ivo

Hallo Ivo,

Jeder den es angeht (das sind gar nicht so viele), kann sich
bei der Bank informieren. Soweit so richtig.

ich meinte mehr die Leute in der Bank. Eigentlich darf man sich ja sowieso nur Zugang zu Daten verschaffen, die man im Rahmen der Arbeit braucht. Ob es nun Daten gelöschter Konten geht oder aktiver.

Gruß,
Christian

Vielen Dank bis hierhin schon mal für die Antworten. Allerdings ist mir das immernoch zu allgemein. Bitte lest doch noch mal meine Fragen. Im Prinzip ist Frage 1 nur ansatzweise beantwortet. Hat vielleicht noch jemand in meinem konkreten Fall eine Idee?

Was könnte ich jetzt noch machen? Bzw. hat es Sinn noch etwas zu machen?

Vielen Dank schon mal vorab,

Donald Duck

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Vielen Dank bis hierhin schon mal für die Antworten.
Allerdings ist mir das immernoch zu allgemein. Bitte lest doch
noch mal meine Fragen. Im Prinzip ist Frage 1 nur ansatzweise
beantwortet.

Gespeichert werden bzw. bleiben Name, Adresse und einige weitere persönliche Daten, wie z.B. erteilte Freistellungsaufträge, Erträgnisaufstellungen bzw. diesbezügliche Daten und natürlich Kontoumsätze.

Gruß,
Christian

Demnach muss ich also aus Deiner Aussage schließen, dass ich im Prinzip nichts machen kann, da diese Daten auf jeden Fall gespeichert bleiben? Eigentlich kann das doch nicht sein, denn ich will einfach nicht, dass jeder Bankmitarbeiter meine Daten lesen kann. Es gibt einige Leute bei Banken, die, obwohl sie es nicht dürfen, Daten von Kunden ausquatschen (habe ich selber schon erlebt) - außerdem hab ich selber schon mal bei einer Bank ein Praktikum gemacht und weiß, wie leicht man an Daten kommt! Dass muss man als (ehemaliger) Kunde doch irgendwie verhindern können? Soviel zum Thema Datenschutz…

LG, Donald

Gespeichert werden bzw. bleiben Name, Adresse und einige
weitere persönliche Daten, wie z.B. erteilte
Freistellungsaufträge, Erträgnisaufstellungen bzw.
diesbezügliche Daten und natürlich Kontoumsätze.

Gruß,
Christian

Hallo DD,

die von dir genannten Paragraphen des BDSG treffen in keinster Weise auf diese Daten zu.
Dazuhin gibt es gesetzliche Aufbwahrungsfristen, die die Banken einhalten müssen.

Gerne würden wir den Mist früher rausschmeissen.
Wäre es kein Girokonto sondern ein Saprbuch, wären es sogar 30 Jahre Aufbewahrungspflicht der Unterlagen.

Also: Auch wenn du gegen die Speicherung bist, nützt dir das nicht, weil die Sachlage eindeutig ist. Also wirst du wohl damit leben müssen.

Gruß Ivo

Hallo,

als Ex-Banker und Ex-Datenschutzbeauftragter möchte ich Deine Fragen gerne beantworten:

  1. welche Daten eine Bank überhaupt von mir hat und ob sie
    diese nach Kündigung noch speichern darf.

Jede Bank hat einen Datenschutzbeauftragte. Die Bank und auch er muß jedem Betroffenen exakt Auskunft darüber geben können, welche Daten gespeichert sind und wie lange sie gespeichert werden müssen.
Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt für die Bank 10 Jahre, für Sparkonten 30 Jahre.
Da kannst Du nichts dran rütteln.
Die Daten werden nach Kontoauflösung mit einem Löschkennzeichen versehen. Die Kontonummern nach ca. 2 Jahren Ruhe wieder neu vergeben. D.h. die Daten sind nach der Lösschung für Mitarbeiter der Bank nicht mehr einsehbar, bzw. nur die Mitarbeiter, die Zugriff auf das Bankarchiv haben. Daten werden in Micorfiche-Form aufbewahrt. Dazu benötigt man ein spezielles Lesegerät und einen Rückkopierer.

  1. Ob ich richtig verfahren bin, indem ich meiner Bank das
    Löschungsbegehren mitgeteilt habe.

Nein, den das Begehren ist aus den in 1. genannten Gründen wirkungslos.

  1. Ob die Bank dazu verpflichtet ist, meine Daten zu löschen
    oder zu sperren

Siehe 1. Die Daten sind edv-mäßig gelöscht, der Zugriff stark eingeschränkt. Wollte ein Mitarbeiter Deine Daten sehen müßte er ins Archiv und das ist sehr aufwändig.

  1. wenn ja, wie man die Bank dazu bewegen kann, dies zu tun,
    bzw. wie jetzt zu verfahren ist.

Gar nicht, wegen der gesetzlichen Vorgaben.

  1. habe ich von einem Obdusmannverfahren gehört, dass man über
    den Bundesbankenverband als Verbraucher durchführen lassen
    kann.

Kenne ich nicht. Kann ich mir nicht vorstellen. Einzige Möglichkeit ist bestimmte personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Das geht nur über den Datenschutzbeauftragten. Macht aber keinen Sinn, da die Daten in einer Bank so sicher wie niergens aufbewahrt werden (Bankgeheimnis).

  1. Hat es Aussicht auf Erfolg, soetwas zu machen? Oder sollte
    man das lieber anders regeln? Denn offensichtlich hat meine
    ehemalige Bank ja kein Interesse daran, meine Daten zu
    sperren…

Kann sie nicht. Ihr sind die Hände gebunden.

Für Eure Antworten bin ich Euch sehr dankbar!

Mit freundlichem Gruß

docskh

Hallo,

Die Daten werden nach Kontoauflösung mit einem
Löschkennzeichen versehen. Die Kontonummern nach ca. 2 Jahren
Ruhe wieder neu vergeben. D.h. die Daten sind nach der
Lösschung für Mitarbeiter der Bank nicht mehr einsehbar, bzw.
nur die Mitarbeiter, die Zugriff auf das Bankarchiv haben.

sowohl was die Widervergabe als auch die Einsichtnahmemöglichkeit betrifft kann ich Dir sagen, daß es mindestens drei große Banken in Deutschland gibt, wo das nicht so gehandhabt wird. Dort werden die Nummern nicht wieder vergeben und praktisch jeder Mitarbeiter mit PC kann die Daten ohne jeden (!) Aufwand einsehen.

Insofern möchte ich das in der Absolutheit nicht stehen lassen.

Gruß,
Christian

Hallo Donald,

gegen diese Vorgehensweise hat man keine Möglichkeit sich zu schützen. Man bekommt es erst mit, nachdem darüber gequatscht worden ist. In meinem Bekanntenkreis hatten wir auch so eine. Die wollte halt was zu erzählen haben und plauderte munter drauf los, wer und wo finanziell in engen Verhältnissen leben. Ich hab mir ddie mal zur Seite gezogen und ihr klar gesagt, das Sie das sein lassen soll und ich dem Abteilungsleiter eine Meldung mache, wenn ich auch nur noch einmal höre, das Sie etwas ausplaudert. Letztendlich haben sich unsere Wege (nicht deswegen) getrennt und daher kann ich nicht sagen, ob Sie sich daran hält. Ich weiß aber von Kollegen, das schon einige ein Abmahnung und Kündigung bekommen haben, die dagegen verstoßen haben.

Zum Thema Praktikanten kann ich nur eines sagen: Die dürfen nicht an kundenrelevanten Daten. Es sei denn, Sie unterschreiben einen Praktikantenvertrag mit einer Verschwiegenheitsklausel.

Letztendlich wirst du gegen die gespeicherten Daten nichts machen können, da die vom rechtlichen Bereich her gespreichert bleiben müssen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, an die Daten heranzukommen.

Viele Grüße
Martin

Hallo Martin,

klar musste ich eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben, dass ich die Daten nicht ausplaudere. Allerdings war ich nur 6 Wochen dort und was nach der Zeit ist, ist denen doch egal! Ich meine solange es nicht auffliegt, macht doch keiner was! Ich könnte mir z.B. genau die Gehälter meiner Lehrer angucken und dass fand ich schon echt heftig, an was für Daten man da so kommt!

Meiner Meinung nach geht mein Konto nicht unbedingt jeden was an, aber ich weiß, dass je nach Bank und System, fast überwiegen alle auf meine Daten zugreifen können. So lange ich noch Kunde bin, kann ich das ja verstehen, aber sobald ich mich von einer Bank trenne, kann ich doch verlangen, dass nicht mehr jeder an die Daten kommt. Wenn ich alle jetzigen Aussagen betrachte, ist es wohl gar nicht so einheitlich, wie die Banken verfahren.

Ich meine Gesetze und Auflagen gibt es immer, aber ob sie eingehalten werden, ist eine andere Sache.

Ich habe selber erfahren, dass es einen Mitarbeiter bei einer Bank gegeben hat, der einen Freund von mir gefragt hat, ob er mich kennt, er hätte eine Überweisung auf sein Konto gesehen, die von meinen Konto kommt. Der Freund von mir hat es mir erst später erzählst und da die beiden in einem Verein weiterhin noch miteinander zu tun haben werden, habe ich nichts weiter unternommen. Ich habe mich aber echt riesig geärgert!

MfG, Donald Duck

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Die Daten werden nach Kontoauflösung mit einem
Löschkennzeichen versehen. Die Kontonummern nach ca. 2 Jahren
Ruhe wieder neu vergeben. D.h. die Daten sind nach der
Lösschung für Mitarbeiter der Bank nicht mehr einsehbar, bzw.
nur die Mitarbeiter, die Zugriff auf das Bankarchiv haben.
Daten werden in Micorfiche-Form aufbewahrt. Dazu benötigt man
ein spezielles Lesegerät und einen Rückkopierer.

Hallo docskh,

aufgrund des §24c KWG ist eine Neuvergabe - sofern diese überhaupt erfolgt frühestens 3 Jahre nach der Löschung möglich. Solange ist zumindest die Adresse des Kontoinhabers für jeden Mitarbeiter abrufbar, da diese Daten solange in der Datenbank bleiben müssen.

Auch in der Archivierung steht es den Banken frei dies zu betreiben wie sie wollen, wobei Microfich eine sehr platzsparende aber nicht die einzige Möglichkeit ist.

Gruß Ivo

Hallo,

klar musste ich eine Verschwiegenheitsklausel unterschreiben,
dass ich die Daten nicht ausplaudere. Allerdings war ich nur 6
Wochen dort und was nach der Zeit ist, ist denen doch egal!
Ich meine solange es nicht auffliegt, macht doch keiner was!
Ich könnte mir z.B. genau die Gehälter meiner Lehrer angucken
und dass fand ich schon echt heftig, an was für Daten man da
so kommt!

es ist heftig, dass Du als Praktikant schon Deine Moeglichkeiten missbrauchst. Du solltest die Verschwiegenheitsklausel nochmal lesen. Da steht u.a. drin, dass Du Dir nur Zugang zu Daten verschaffen darfst, die Du fuer Deine Taetigkeit brauchst. Das gilt uebrigens fuer jeden Mitarbeiter.

Meiner Meinung nach geht mein Konto nicht unbedingt jeden was
an, aber ich weiß, dass je nach Bank und System, fast
überwiegen alle auf meine Daten zugreifen können.

In den Banken, bei denen ich bescheid weiss, ist die Einsichtmoeglickeit nach Zustaendigkeitsbereichen beschraenkt. Ich kann z.B. in die Kundenkonten anderer Niederlassungen nicht reinschauen.

mich von einer Bank trenne, kann ich doch verlangen, dass
nicht mehr jeder an die Daten kommt. Wenn ich alle jetzigen
Aussagen betrachte, ist es wohl gar nicht so einheitlich, wie
die Banken verfahren.

Genau. Aber der EDV-technische Aufwand, Konteneinsicht nur fuer bestimmte MA zuzulassen, ist astronomisch.

Ich meine Gesetze und Auflagen gibt es immer, aber ob sie
eingehalten werden, ist eine andere Sache.

Das ist bei allen Gesetzen so. Du hast mit Deinem Bericht (s.o.) bewiesen, dass eben die Menschen das Problem sind und nicht die Gesetze. Deine Neugier ist nachvollziehbar, aber dennoch hast Du a) einen Vertragsbruch und b) einen Vertrauensbruch begangen. Im Bankgewerbe ist letzteres eigentlich schlimmer als ersteres.

Gruss,
Christian

Hallo Christian

ich habe als Praktikant keineswegs meine Möglichkeiten mißbraucht. Jedoch müsste ich Überweisungen ausführen und dafür musste ich nachgucken, ob auch wirklich der zu überweisende Betrag auf den jeweiligen Konten vorhanden war. Unter anderem Befand sich auch ein Kontoauszug von meinem Lehrer darunter. Ich musste also sein Konto aufrufen und bekam sofort sie letzen Salden zu sehen und u.a. auch eine Gehaltszahlung zu sehen. (Aber wahrscheinlich hätte ich damals mit meinen 16 Jahren wegen Befangenheit ablehnen müssen :wink: )

Was in einer Verschwiegenheitsklausel steht, dass ich mir schon bewußt!

Ich meine Gesetze und Auflagen gibt es immer, aber ob sie
eingehalten werden, ist eine andere Sache.

Das ist bei allen Gesetzen so. Du hast mit Deinem Bericht
(s.o.) bewiesen, dass eben die Menschen das Problem sind und
nicht die Gesetze. Deine Neugier ist nachvollziehbar, aber
dennoch hast Du a) einen Vertragsbruch und b) einen
Vertrauensbruch begangen. Im Bankgewerbe ist letzteres
eigentlich schlimmer als ersteres.

Klar, denn Gesetze brechen Banken ja gerne --> Thema Steuerhinterziehung.

Gruß, Donald Duck

Hallo,

Es ist ja verständlich, wenn jemand nicht möchte, dass sein Einkommen bekannt ist.

Aber zumindest für den gesamten öffentlichen Dienst kann sich jeder die entsprechenden Gehalts-/Lohn-/Besoldungstabellen besorgen und ausrechnen, was er/sie verdient. Macht evtl. Arbeit, ist aber legal.

Unter anderem Befand sich auch ein Kontoauszug von meinem
Lehrer darunter.

Gruss

Andreas