Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters

Eine Firma hat einen langjährigen Mitarbeiter (über 20 Jahre) mit
diesem war sie bis jetzt im großen und ganzen Zufrieden. Durch eine
technische Neuerung wurde der Arbeitsplatz des Mitarbeiters stark
verändert (Maschine wird jetzt über einen PC gesteuert). Der
Mitarbeiter wurde im Vorfeld über die Änderungen informiert und ihm
eine Art Übungsarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Dieses Angebot
hat er nur sehr schleppend wargenommen, sich stattdessen in
unwichtige Tätigkeiten geflüchtet. Seit der Änderung versucht der
Vorgesetzte seit drei Wochen den Mitarbeiter weiter anzulernen jedoch
bislang ohne jeden Erfolg. Bei Kollegen äußert der Mitarbeiter sich
negativ über seinen neuen Arbeitsplatz.
Der Mitarbeiter hat bislang keine Abmahnung bekommen. Ist eine
Fristsetzung möglich bis wann er die an ihn gestellten Anforderungen
erfüllen muss? Wenn die Frist abgelaufen ist darf der Arbeitgeber
kündigen oder ist mit einer Abfindung zu rechnen. An der Stelle des
Mitarbeiters müsste ein neuer Arbeitnehmer eingestellt werden, im
Betrieb ist der Mitarbeiter der einzige der in dieser „Abteilung“
arbeitet

Danke

Hallo,

es sollte vielleicht erst mal jemand ganz unvoreingenommen mit dem Mitarbeiter sprechen. Vielleicht gibt es ja eine andere Beschäftigung, die ihm viel mehr liegt (und auf die er evtl sogar spekuliert hat)

Dabei kann man ihm auch die Konsequenzen klarmachen, wenn er mauert.

Gruß

Peter

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Hallo,
Gesprochen wurde mit dem Mitarbeiter schon oft. Der Betrieb kann ihm
keine andere Stelle anbieten. Der Betrieb hat nur 7 Mitarbeiter und
mit seiner Ausbildung kann er nur in diesem Bereich arbeiten,
außerdem müsste ja ein anderer Mitarbeiter gehen wenn er dessen
Stelle einnimmt ?! Die änderungen waren technisch notwendig
(vergleichbar: früher hat eine Sekretärin an der Schreibmaschine
gesessen, heute muss sie einen Computer bedienen können).

Gruß
Hanna

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Auch guten Tag.

Für mich klingt das alles nicht nach einem arbeitsrechtlichen, sondern nach einem - ziemlich massiven - Führungsproblem.

Wenn der Arbeitsplatz des Betreffenden und die Abläufe über 20 Jahre im Wesentlichen gleich geblieben sind, ist es kein Wunder, wenn sich eine gewisse Denkfaulheit und Unbeweglichkeit eingeschlichen hat. Ein wesentlicher Punkt ist auch das Lebensalter des Mitarbeiters : ein Mittvierziger wird sich bei vorgenannten Bedingungen nur schwer mit dem Gedanken anfreunden können, sich „noch einmal“ völlig neu orientieren zu müssen.

Der Mann ist der einzige Mitarbeiter an dieser Ecke; das heißt, er hat auch keine Chance, sich bei Kollegen ggf. etwas abgucken zu können. Ein „Übungsarbeitsplatz“ nützt dann insofern nicht viel, weil sich der Betroffene ziemlich allein gelassen fühlt. Wenn der Vorgesetzte den Anlernvorgang durchführt, ist das zwar lobenswert, aber möglicherweise zu kurz gegriffen : erstens der neue Arbeitsablauf und dann auch noch der Chef hinter mir - da entstehen Ängste.

Da jetzt mit der Kündigung zu drohen, ist absolut kontraproduktiv - zu den Ängsten am Arbeitsplatz kommt noch die Angst um den Arbeitsplatz. Wenn das die ganze Führungsfähigkeit des Vorgesetzten ist, schmeißt den gleich mit raus und schafft euch eine Kündigungs- und Abmahnungswurfmaschine an.

Als Vorgesetzter würde ich folgendermaßen vorgehen :

  • Zunächst ist, gemeinsam mit dem Mitarbeiter, schriftlich festzuhalten, was die Anforderungen sind, die gestellt werden. Und zwar konkret „dieser und jener Arbeitsvorgang“ und nicht „Bedienung der neuen Maschine wischiwaschi“. Wenn ein BR existiert, würde ich diesen - auch, wenn dazu keinerlei Verpflichtung besteht - zu diesem Vereinbarungsgespräch mit ins Boot holen; zum einen, damit sich der Mann nicht allein gelassen fühlt, und zum anderen, damit die sich ggf. ergebenden weiteren Schritte klar definiert werden.

  • Anstatt den Vorgesetzten zum Anlernen einzusetzen, benennt, wenn sich das machen lässt, einen Kollegen, der sich idealerweise mit der neuen Technik auskennt, als „Paten“ und Ansprechpartner für den Mitarbeiter. Im Augenblick hat er niemanden, bei dem er das Gefühl hat, seine Probleme ansprechen zu können. Ideal wäre es, wenn der „Pate“ ein Kollege wäre, mit dem sich der Betreffende gut versteht.

  • Die Vereinbarung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter sollte auch einen zeitlichen Rahmen umfassen : „bis zu diesem und jenem Zeitpunkt solltest Du dieses und jenes können“ - einen Elefanten isst man auch nicht mit einem Haps!

  • Zuhören, i.e. den Mann Vorschläge machen lassen, wie er sich evtl. die Qualifizierung für die neue Tätigkeit vorstellt.

  • Das Ganze wird verbindlich - mit Unterschriften - als zweiseitige Vereinbarung geregelt.

Jetzt kommt möglicherweise das Kostenargument oder der Zeitdruck zur Sprache : Eine neue Maschine wird im Allgemeinen nicht so gekauft, wie man Brötchen beim Bäcker holt. Der Beschaffungszeitraum hätte für die Qualifikation des Mitarbeiters genutzt werden müssen; bei einer solchen Investition spart man nicht ausgerechnet an notwendigen Schulungen. Gut, das Kind liegt im Brunnen - die Alternative, nämlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentlich teurer kommen. Da ist nicht nur eine Abfindung von 20+x Monatslöhnen fällig, sondern es entstehen auch Kosten für die Einstellung und das Anlernen des neuen Mitarbeiters - wobei ich gar nicht weiter darauf eingehen will, wie groß die Chance ist, dass es mit dem „Neuen“ auch nicht klappt (bei der Einstellung „entweder Du kannst das, oder Du fliegst“).

Im Zielvereinbarungsgespräch muss vor allem auch klar werden, warum die neue Maschine notwendig war und was damit alles besser, schneller, schöner oder leichter geht. Idealerweise gelingt es bei diesem Gespräch, die Ängste des Mannes in eine Neugier auf die neue Technik zu verwandeln.

Es wird immer noch Schwierigkeiten geben, so viel ist klar, und bei einem Gespräch sollte man es auch nicht bewenden lassen. Hier müssen dann einfach auch die oben genannten Versäumnisse - mit erhöhtem Aufwand - nachgeholt werden.

Das Ganze steht und fällt mit der Einstellung des Mitarbeiters zum neuen Arbeitsplatz - wenn er nicht will, wird es nicht klappen, und das darf ihm auch deutlich gesagt werden. Aber so lange das Anlernen nach der Methode „ins kalte Wasser werfen und ordentlich ducken“ passiert, kann man es auch gleich bleiben lassen.

So, Ende des langen Sumses. All dies habe ich natürlich unter der Voraussetzung geschroben, dass das Ziel der ganzen Aktion ist, am neuen Arbeitsplatz einen motivierten Mitarbeiter zu haben, der seinen Kram beherrscht. Wenn es dagegen ausschließlich darum geht, den Betreffenden abzusägen, kann ich nur empfehlen, schon mal auf die Abfindung „20+x“ und die Folgekosten zu sparen.

Zum rechtlichen Aspekt : Schlechtleistung ist im Arbeitsrecht ein abmahnfähiger und -bedürftiger Sachverhalt. Damit die Abmahnung aber nicht zur Lachnummer wird, müssen genau die gleichen schritte wie oben durchgeführt werden : die erwartete Leistung muss genau beschrieben sein und die Maßnahmen zur Qualifizierung müssen über ein „Antreiben“ durch den Chef hinausgehen. Dann kann man daran gehen, die Schlechtleistung hieb- und stichfest abzumahnen und - wenn nachweislich keine Besserung eintritt - auch irgendwann zu kündigen. Wie John Wayne aus der Hüfte zu schießen, funktioniert nur, wenn man vorher zieht, sonst landet die Kugel im Fuß.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo!
Die Grundabläufe sind natürlich gleich geblieben. Z.B ein Fotograf
fotografiert auch nach 20 Jahren noch nur die Technik ändert sich
irgendwann einfach entscheident. Bleiben wir bei der Fotografie (um
die es hier nicht geht!) die wurde irgendwann digital und mit den
neuen Umständen musste man sich irgendwann abfinden. Der Mitarbeiter
muss sich also nicht komplett neu orientiern, in seinem Beruf geht es
einfach mit der Technik weiter. Soo ging in diesem Fall die Technik
plötzlich (nach dem es 20Jahre am Markt nichts wirklich neues gab)
entscheident weiter. Im gleichen Beruf gibt es jetzt neue
Anforderungen, was aber nicht heisst dass die alten alle von heute
auf morgen komplett wegfallen.
Neben dem Übungsarbeitsplatz (bei dem er sich übrigens auch Hilfe bei
Mitarbeitern und nicht nur beim Chef holen konnte) fand im Betrieb
eine Schulung statt (nicht vom Chef sondern von einer externen
Firma), bei dieser Schulung haben auf eigenem Wunsch auch Kollegen
des Mitarbeiters teilgenommen die seltsamer Weise nach 2 Tagen seine
Arbeit erledigen konnten…
An Interesse am Mitarbeiter hat sich sowohl der Chef als auch
Kollegen Wochenlang mit dem Mitarbeiter hingesetzt und einfachste
Tätigkeiten immer und immer wieder wiederholt und geübt (und zwar
kleine Hapse der Elefant liegt noch lange lange vor uns). Bis heute
ohne Erfolg. Als neulich ein kleines Problem an der Maschine auftrat
hat er sich für die Problemlösung nicht im geringsten Interessiert
sondern den Raum verlassen und gesagt, dass das ihn nichts angeht…
Was hat das mit einem Führungsproblem zu tun? Ein Kollege hat den
betreffenden Mitarbeiter neulich gefragt ob er wohl im Lotto gewonnen
hat, weil er mit seinem Verhalten massiv seinen Arbeitsplatz
bedroht…
Betriebrat existiert übrigens nicht.

Gruß
Hanna

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Hallo!

Es zeugt doch aber auch von einer Unvernunft des MA. Die Folgen müssen ihm doch klar sein, die weiteren sind doch auch klar: 20 Jahre in einer Firma, er scheint nicht mehr so jung zu sein.

Er wird doch nichts anderes finden. Also sollte er doch auch guten Willen zeigen.

Gruß
Carmen

Noch n Hallo.

Es schadet grundsätzlich nicht, weitere Fakten zu haben; deswegen noch ein Posting von mir.

Neben dem Übungsarbeitsplatz (bei dem er sich übrigens auch
Hilfe bei Mitarbeitern und nicht nur beim Chef holen konnte) fand im
Betrieb eine Schulung statt (nicht vom Chef sondern von einer externen
Firma), bei dieser Schulung haben auf eigenem Wunsch auch
Kollegen des Mitarbeiters teilgenommen die seltsamer Weise nach 2
Tagen seine Arbeit erledigen konnten…

Das hört sich dann schon deutlich anders an als ursprünglich.

An Interesse am Mitarbeiter hat sich sowohl der Chef als auch
Kollegen Wochenlang mit dem Mitarbeiter hingesetzt und
einfachste Tätigkeiten immer und immer wieder wiederholt und geübt
(und zwar kleine Hapse der Elefant liegt noch lange lange vor uns).
Bis heute ohne Erfolg. Als neulich ein kleines Problem an der Maschine
auftrat hat er sich für die Problemlösung nicht im geringsten
Interessiert sondern den Raum verlassen und gesagt, dass das ihn
nichts angeht…

Solche Vorkommnisse sollten denn schnellstmöglich dokumentiert werden, möglichst mit Unterschrift von Zeugen. Das deutet denn schon auf Leistungsverweigerung hin und nicht nur auf Schlechtleistung.

Was hat das mit einem Führungsproblem zu tun? Ein Kollege hat
den betreffenden Mitarbeiter neulich gefragt ob er wohl im Lotto
gewonnen hat, weil er mit seinem Verhalten massiv seinen Arbeitsplatz
bedroht. Betriebrat existiert übrigens nicht.

Wie schon gesagt : Fakten schaden nie … ich war von einem zumindest mittelgroßen Betrieb ausgegangen. Dass es bei insgesamt 7 Nasen in der Hütte schwierig werden kann, jemanden so zu qualifizieren, wie ich das ursprünglich schrub, ist durchaus klar. Was nicht heißt, dass das alles Quatsch war, was ich schrob.

Ein Führungsproblem ist es trotzdem … so, wie das Gesamtbild jetzt für mich aussieht, sollte dem Betreffenden genau das, was sein Kollege schon sagte, nochmals vom Chef klar und deutlich gesagt werden, auch mit der Ankündigung arbeitsrechtlicher Schritte. Wenn dann weitere Dinge der oben genannten Art passieren, dokumentieren und ggf. abmahnen. Natürlich nicht jeden Pups - aber eine Aussage der Form „interessiert mich nicht“ im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsplatz ist schon ziemlich, sagen wir mal, heftig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich um einen Kleinbetrieb handelt (das wusste ich beim Verfassen des ersten Artikels nicht!), wird auch ein Arbeitsrichter etwas mehr Verständnis des Arbeitnehmers für die Belange des gesamten Betriebes erwarten. Zumal derjenige, wenn er denn schon 20 Jahre in dieser Bude schafft, normalerweise so gut wie jede Ecke dort zumindest vom Ansehen kennen müsste.

Ich bin immer noch der Meinung, dass dem Arbeitnehmer eine faire Chance geboten werden muss, seine Defizite aufzuarbeiten - man kann allerdings zumindest verlangen, dass ein Bemühen und eine positive Entwicklung feststellbar werden.

Der Kollege hat vielleicht gar nicht so weit danebengeschossen mit seiner „Lottogewinn“- Vermutung : Vielleicht spekuliert der Arbeitnehmer (wie alt ist er denn nun eigentlich???) auf einen goldenen Fallschirm. Das müsste dann im Gespräch mit dem Vorgesetzten hinterfragt werden.

Auch nicht ganz uninteressant und in einem Kleinbetrieb auch relativ leicht zu erfahren : Liegen bei dem Betreffenden möglicherweise Probleme im privaten Bereich vor, so dass der Kopf nicht (mehr) frei für die Arbeit ist? Gibt es gesundheitliche Probleme? Du schrubest ursprünglich, derjenige habe - Gedächtniszitat „im Großen und Ganzen“ - bis zur Anschaffung der neuen Maschine zufriedenstellend gearbeitet … lässt sich das tatsächlich so exakt aneinanderkleben, oder war da schon ein Nachlassen im Vorfeld zu bemerken (speziell hinsichtlich „Laune“, allgemeiner Motivation)? Das wäre schon ein Hinweis auf Schwierigkeiten der obigen Art …

Gruß Eillicht zu Vensre