Kündigung eines Mieters

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich mal ein Ergebnis erzielen sollte, werde ich es Ihnen mitteilen zu Ihrer Information.

Gruß und einen schönen Tag

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich mal ein Ergebnis erzielen sollte, werde ich es Ihnen mitteilen zu Ihrer Information.

Gruß und einen schönen Tag

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich mal ein Ergebnis erzielen sollte, werde ich es Ihnen mitteilen zu Ihrer Information.

Gruß und einen schönen Tag

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Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich mal
ein Ergebnis erzielen sollte, werde ich es Ihnen mitteilen zu
Ihrer Information.

Gruß und einen schönen Tag

Danke, das wäre nett!
Wir haben auch schon viel erlebt, aber man lernt immer dazu! LEIDER haben Vermieter wenig Rechte UND es zählen Beweise und auch Abmahnungen sind wichtig!
Fotobeweise zählen nicht! Das haben wir auch schon erfahren!
Deshalb sind wir zu einem Vermieterverein gegangen.- Lohnt sich wirklich in der heutigen Zeit…
LG Petra

Vor einer Kündigung muss dem Mieter mindestens eine rechtswirksame Abmahnungen gerichtsbeweisbar zugegangen sein.

Möglichst viele Wohnungsnachbarn und Ex-Mieter müsssen als Zeugen vor Gericht aussagen!

Vorher sollte der Anwalt des Vermieters von allen diesen Zeugen eidesstattliche Erklärungen zn dem Verhalten der „störenden“ Mieterin einholen, nicht dass diese vor Gericht „umkippen“ bzw. an Gedächtnisschwund leiden.

ein Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht so viel, ich würde da mal nachfragen.
Wenn das schon über 10 Jahre so geht müßte das ein fristloser Kündigungsgrund sein.
Viel Glück und alles Gut

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich
ein Ergebnis erzielen sollte, werde ich es Ihnen mitteilen zu
Ihrer Information.

Gruß und einen schönen Tag

Vielen Dank für Ihre Hilfe und die Bemühungen, wenn ich
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Gruß und einen schönen Tag
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Bitte gern geschehen!

Ja gern, würde mich darüber sehr freuen!

Liebe Grüße
Silvia

Naja,ich würde erst mal in Ruhe reden mit dem Mieter.Der nimmt sich bestimmt einen Anwalt und klagt,aber er versucht die Konfrontation zu vermeiden (vielleicht auch sie zu provozieren?), deshalb würde ich nach dem Gespräch fristlos kündigen und Schadensersatz fordern.Es wäre mir zu lästig,immer wieder aufs neue etwas tun zu müssen.Als Vermieter muss man sich im Klaren sein,dass man nicht nur Miete kassieren darf.Manchmal ist es zu spät,mit einem Mieter zu reden.Aber nichts desto trotz solltest du einen Anwalt um Rat Fragen.Immer der richtige Weg.Lass mal hören was draus geworden ist.
Guten Tag, ich such Rat. Ich bin Vermieter von 4 Mietparteien
und möchte(muss) einer Mietpartei kündigen. Die Mieterín wohnt
im DG einer 4 Zimmer ssanierten Altbauwohnung und
schickaniert
seid ca. 10 Jahren immer wieder die anderen Mieter im Haus.
Bevorzugt dies unter Ihrer Wohung sprich II OG. Es hat im
laufe der Jahr schon 2 mal Mieterwechsel wegen dieser Mieterin
stattgefunden.
Die Schikanen gehen von Beleidigungen, Verleumdungen,
Belästigungen durch Lärm, Anzeigen, Androhungen von
Mietsenkungen usw…
Dies ist auch durch die anderen Mieter zu bezeugen.
Die Miete wird aber durch diese Mieterin bezahlt, aber der
indirekte Schaden durch den andauerneden Mietwechsel oder
sogar Teilweis zum Leerstand von paar Monaten, weil
Mietanwärter hörten wer in diesen Haus wohnt ist enorm.
Wie kann man den Mieter kündigen, wenn Sie nachweis bar den
Hausfrieden über Jahre stören. Könnte man auch Ersatz von
Mietausfällen einfordern?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen