Kündigung eines Mieters

Guten Tag, ich such Rat. Ich bin Vermieter von 4 Mietparteien und möchte(muss) einer Mietpartei kündigen. Die Mieterín wohnt im DG einer 4 Zimmer ssanierten Altbauwohnung und schickaniert
seid ca. 10 Jahren immer wieder die anderen Mieter im Haus. Bevorzugt dies unter Ihrer Wohung sprich II OG. Es hat im laufe der Jahr schon 2 mal Mieterwechsel wegen dieser Mieterin stattgefunden.
Die Schikanen gehen von Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen durch Lärm, Anzeigen, Androhungen von Mietsenkungen usw…
Dies ist auch durch die anderen Mieter zu bezeugen.
Die Miete wird aber durch diese Mieterin bezahlt, aber der indirekte Schaden durch den andauerneden Mietwechsel oder sogar Teilweis zum Leerstand von paar Monaten, weil Mietanwärter hörten wer in diesen Haus wohnt ist enorm.
Wie kann man den Mieter kündigen, wenn Sie nachweis bar den Hausfrieden über Jahre stören. Könnte man auch Ersatz von Mietausfällen einfordern?
Vielen Dank für alle Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen

Sammeln Sie fleißig schriftliche Erklärungen der bereits ausgeschiedenen Mieter und der gegenwärtig sich gestört fühlenden Mieter. Mahnen Sie das Verhalten der Mieterin schriftlich unter Hinweis auf die Ihnen zugegangenen Beschwerden ab, mit der Androhung der fristlosen, hilfsweise fristgerechten Kündigung für den Fall der Wiederholung des abgemahnten Verhaltens. Stellen Sie ihr Regressansprüche in Aussicht über die Summen, die Ihnen durch den von der Mieterin verschuldeten zeugenschaftlich belegten Mieterwechschel und den sich daraus zwangsläufig ergebenden Leerstandskosren durch nicht zeitnah mögliche Anschlußvermietung und den damit verbundenen Werbekosten entstanden sind. - Danach lehnen Sie sich zurück und warten die nächste Schikanenummer ab um dann aber über einen Anwalt drastisch zu reagieren. Über die Kosten machen Sie sich keine Sorgen! Da die Mieterin bereits seit mindestens 10 Jahren an Sie Miete zahlt, machen Sie sich das Gefühl zu eigen, dass Sie all diese Jahre die Kaltmiete in einem Schuhkarton gesammelt hätten. Bis dass dieser Bertrag verprozessiert ist, könnten Ihre Enkel, rein biologisch gesehen und um ein Kostenzeitfenster zu verdeutlichen, mit den Knochen der Mieterin nach den Walnüssen werfen! - Dieser Hinweis wäre ein gutes Argument, falls die Mieterin eigenen Kostenschutz durch eine Rechtsschutzversicherung signalisiert!

Hallo Sylvia,
leider kann ich dir keine gültige Rechtsauskunft geben,deshalb empfehle ich dir,deine Frage auf dem Rechtsbrett zu stellen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es verdammt schwer ist, einen Mieter rauszukriegen,selbst wenn er schickaniert und nervt.Du brauchst handfeste Verstöße, Zeugen und und und
Solche Mieter sind meist im Mieterschutzbund und kriegen auch nnoch kostenlose Rechtsberatung. Tut mir leid für dich.
Ich wünsche dir viel Glück und starke Nerven.
Gruß Lulu-Maria

Guten Morgen Sylvia,

das was Du schreibst, kommt mir sehr bekannt vor…

  1. Wenn Sie einen guten Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und ihm die Fakten darlegen, sieht er darin wiederholten Hausfriedensbruch und in Folge der Vorkommnisse für Sie einen Anspruch auf Schadenersatz.

  2. Da diese Vorkommnisse massive Verletzungen des Mietvertrages darstellen, berechtigen Sie diese zur fristlosen Kündigung.

  3. Sie hätten sofort bei Eintretendes Leerstandes aufgrund ihres Verhaltens, Schadensersatz von ihr fordern sollen.

  4. Bei jedem Fehlverhalten eine Abmahnung mit Hinweis auf die fristlose Kündigung bei wiederholter Verletzung des Mietvertrages.

Beste Grüße
hardy

Moin!
Meiner Meinung nach: keine Chance zur Kündigung!
Gruß
MK

Hallo Sylvia,

Hier kann eine fristlose Kündigung, wegen Störung des Hausfrieden durch den Mieter, ausgesprochen werden. Wichtig ist, von anderen Mietern in schriftlicher Form Beweise zu haben, evtl. auch von denen, die deswegen ausgezogen sind bzw. die Wohnung nicht angemietet haben. Auch bei einer fristlosen Kündigung sollte ein angemessener Zeitraum angegeben werden (2 Wochen) in dem der Mieter die Wohnung zu räumen hat.

Der Vermieter muss den Mieter vorher abgemahnt haben. Die Abmahnung muss sich immer an den Mieter richten. Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Um Streit über das Vorliegen dieser Voraussetzungen zu vermeiden, sollte immer abgemahnt werden.

Die entsprechende Regelung findet sich in § 569 Abs. 2 BGB.

1.Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

a) Eine schuldhafte Vertragsverletzung des Mieters (eine einmalige Vertragsverletzung soll hier bereits ausreichen). Gemeint sind nur solche Vertragsverletzungen, die keinen vertragswidrigen Gebrauch darstellen, denn diese werden bereits von § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB erfasst. Gemeint ist hier insbesondere eine nachhaltige Störung des Hausfriedens.

Wichtig:
Ist der Mieter schuldunfähig, z.B. infolge einer psychischen Erkrankung, so mangelt es an der Voraussetzung ‚schuldhaft‘. Trotzdem kann der Vermieter kündigen und zwar wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung (= Kündigung aus wichtigem Grund). Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Störung auch unter der nötigen Rücksicht auf kranke Menschen, nicht mehr hinnehmbar ist.

b) Weiterhin ist erforderlich, dass dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Mieters und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Beispiele für zulässige Kündigung:

  • Beleidigung oder Misshandlung des Vermieters,
  • unerlaubte bauliche Änderungen, die in die Bausubstanz eingreifen,
  • Wiederanbringung einer Parabolantenne trotz rechtskräftiger Verurteilung und Vollstreckung,
  • fortwährende Belästigung der Hausbewohner,
  • nachhaltige Verstöße gegen die Hausordnung,
  • Nutzung der Wohnung zu beruflichen Zwecken, wenn dadurch der Charakter der Räume verändert wird (Beispiel: Einrichtung eines Schreibbüros mit erheblichen Kundenbesuch).

Beispiele für unzulässige Kündigung:

  • vorübergehende Überbelegung durch Aufnahme eines Familienmitgliedes,
  • einmalige Pflichtverletzung, wenn eine Wiederholung nicht zu befürchten ist,
  • normaler Kinderlärm,
  • Nichtaushändigung der Wohnungsschlüssel während des Urlaubs,
  • möglicherweise ungerechtfertigte oder überzogene Mietminderung,
  • Veränderungen der Mietsache, die nicht in die Bausubstanz eingreifen,
  • Unstimmigkeiten über Nebenkostenabrechnung,
  • der Mieter beschwert sich bei der Behörde über den Lärm im Haus.

Eine gute Seite im Netz ist

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

da kann man vieles nachlesen.

MfG Petra

Hallo Sylvia,
nach Deiner Schilderung ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Um jedoch keine Fehler zu machen und dadurch unnötig Zeit zu verschenken empfehle ich dir den Gang zu einem Rechtsanwalt.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Udo

Kündigung eines Mieters
Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia

Kündigung eines Mieters
Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia
.

Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia

Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia
.

Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia

Vielen Dank für die schnelle Antwort
und
Entschuldigung für die vorab geschriebenen Rechtschreib-Fehler.

Es grüßt herzlich Sylvia

Hier sollte sofort der Gang zum Rechtsanwalt für Mietrecht
erfolgen!
Die Beweissicherung per Zeugen ist gut und sehr wichtig.

Nur stellt sich mit persönlich die Frage, warum erst 10 Jahre
gewartet/geduldet wurde???
Jetzt wird es schwer.

Gruß

Erstmal Entschuldigung für die Rechtschreibfehler, es war eine große Eile angesagt.

Ja das ist die große Frage, mein Mann hat wahrscheinlich Bedenken gehabt oder hat sie auch noch, das er die 4 Raum Wohnung nicht neu vermieten kann. Weiterhin das wir diese Mieterin (4 R-Whg.) nicht raus bekommen, sie den Wasserhan aufdreht usw. und uns großen Schaden zufügt, denn ganz richtig im Kopf ist ja so ein Mensch nicht. Desweiteren sind das auch immer mal so Attacken, es geht mal 1/ 2 Jahr gut und dann geht das wieder los.
Die Untermieter (3 R-Whg.)werden sicherlich wieder ausziehen weil der Stress und die Verleumdung zu groß ist.
Sicherlich wird so eine Kündigung sich lange hinziehen, wenn die Mieterin nicht raus will, das ist sehr ärgerlich das in dem Staat nichts oder zu wenig für Vermieter getan wird.

Gruß Sylvia

bei diesen Rechtschreibreformen ist das doch kein Wunder. Ich schreibe auch meinen Stil.

Hauptsache man kann sich einigermaßen eindeutig ausdrücken.

Herzliche Grüße
hardy

Na ja, ein wenig Kenntnis muß schon sein

Ich bin da ganz schlau, ich mache Fehler und rege mich aber über Andere auf.

Herzliche Grüße
Sylvia

Guten Tag, also das ist ja wiedermal ein Ding…ich muss sagen, das ist nicht so einfach jemanden zu Kündigen.
Ich rate Ihnen, gehen Sie doch mal zu einem Vermieterverein, wir haben das auch so gemacht. Die geben Ihnen wirklich kompetent Auskunft.
Was ich denke, da müssten Sie zumindest einmal einige Abmahnungen vorweg geschrieben haben um die aus der Wohnung zu bekommen.
Aber fragen Sie lieber nach, das ist oft nicht so leicht mit Kündigungen.
LG und viel Erfolg dabei
Petra

Hallo Sylvia,
leider kann ich in dieser Angelegenheit auch nicht mehr als mutmaßen. Vielleicht wäre es das Beste, wenn du beim Mieterbund nachfragst, wie und ob du die Frau kündigen kannst.

MfG Campi

Der Staat kann schon eine ganze Menge tun, doch müssen Sie
zunächst tätig werden, damit der Staat was in der Hand
hat.
Also auf zum Anwalt.

LG