Kündigung eines Mieters

Ein Mieter beschädigt durch seine unachtsame Art und Weise mit seinem Fahrrad und Fahrradanhänger immer wieder meine Alu und Stahltüre an meinem Gemeinschaftseigentum. Er streitet es jedoch ab, dass er dies sei, obwohl es ganz offensichtlich ist.

Des weiteren lagert er viele seiner privaten Gegenstände im Treppenhaus, bzw. Hausmeisterraum und Dachboden. der Mieter hat jedoch nur eine Berechtigung in seiner Wohnung Gegenstände zu lagern. Die Wohnung ist Aufgrund des Mieters in einem sehr schlechten Zustand, und wird auch immer mehr zugemüllt.

Zudem wohnt nun sein Bruder seit einigen Monaten bei Ihm zur Untermiete. Dieser hat sogar seit einiger Zeit seinen Wohnsitz hier bei meinem Mieter angemeldet, obwohl er kein Miet- bzw. Untervermietverhältnis bei mir hat. Lt. Mietvertrag ist dies auch unzulässig. Der Anwalt des Mieters meint, dass der Vorwurf der unerlaubten Untervermietung unbegründet ist, da ja der Bruder nur vorübergehend bei meinem Mieter wohnt sowie seit einiger Zeit selbst um eine Wohnungssuche bemüht ist. Es sei auch keine Überbelegung vorhanden.

Mein Mieter hat nun zwei schriftliche Abmahnungen wegen wegräumen von seinen persönlichen Gegenständen im Hausmeisterraum und gem. Dachboden ohne Reaktion verstreichen lassen. Es wurde Ihm bereits bei den 2 Abmahnnungen die fristlose Kündigung angedroht.

Welcher Kündigungsgrund ist nun für eine fristlose Kündigung vorhanden?
In welcher Zeit hat er dann die Wohnung zu räumen? Fristen?
Kann auch gleichzeitig die ordentliche Kündigung (9 Monate da Mietverhältnis seit 1999 besteht) ausgesprochen werden? Kündigungsgrund?
Falls er sich gegen die fristlose Kündgung wehrt, kann dann auch gleichzeitig mit dem Kündigungsschreiben noch eine Mieterhöhung
ausgesprochen werden? Grund der Mieterhöhung?max. in % Erhöhung? Frist,Erhöhung ab wann zulässig?nach 2 Monaten ab heute?
Wäre sehr hilfreich hier eine Hilfe zu erhalten.

Sorry, sind mir zu viele Fragen/Probleme. Da müsste doch der RA weiterhelfen.
Zumindest wäre eine fristgemässe Kündigung mit den Begründungen aus meiner Sicht möglich und empfehlenswert.
mfg

Mal ganz ehrlich…
Der Mieter nimmt sich einen Anwalt und dann meinst du, dass du hier alleine nur mit guten Tipps über die Runden kommst?

Nimm dir einen Anwalt. Aber schleunigst…

Hallo,
es gibt in vielen Städten sog. Haus- und Grundstückseigentümervereine mit anwaltlichem Hintergrund (Mitgliedsbeiträge ab 50 Euro mtl.), bei denen diese Fälle öfter vorkommen und man Beratung findet.
Oder selbst einen Anwalt einschalten - wenn dies der Mieter bereits getan hat.
Ich würde dem ganz normal auf den nächsten möglichen Termin kündigen - eine Begründung ist dann meines Wissens nicht anzugeben (eine fristlose Kündigung muss wohl begründet werden)
VG
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de

Sowas ist nur gerichtlich klärbar. Anwalt nehmen, klagen lassen. Beim ordnungsamt auskunft holen, ob der bruder dort angemeldet ist, und wenn ja, ist er untermieter, basta. Ob überbelegung oder nich, ist egal, vornehmlich ist untervermietung vom vermieter zu genehmigen.

Sie sind weder dem Verhalten Ihres Mieters noch dessen Anwalt gewachsen! Nehmen Sie sich selber einen Anwalt, damit wären Sie in diesem Falle gut beraten.