Hallo, ich habe ein riesen Problem;
Und zwar habe ich Anfang Juni einen Mietvertrag für mein Haus abgeschlossen.
Das Mietverhältnis beginnt lt. Vertrag am 01.10.2010.
Allerdings schaffe ich es nicht bis zu diesem Termin (wegen persönl. Gründen), aus meinem Haus auszuziehen und die Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Kann ich, als Vermieter, aus diesem Mietvertrag zurücktreten, bzw. eine Kündigung vor Mietbeginn aussprechen?
Hallo Joel,
Sie können aus dringenden persönlichen Gründen eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aussprechen, wenn für Sie plausible Gründe vorweisen können. (Natürlich schriftlich !) Aber dann schnell !
Beste Grüße
hardy
MoinMoin!
Ein Vertrag ist eine rechtlich gesicherte Vereinbarung zweier Parteien, aus der die eine Partei nicht mal eben sagen kann: „Ätschi - habs mir mal eben anders überlegt!“ Deshalb macht man ja Vertäge. Und der ist rechtlich bindend, auch für den VM.
Wenn Sie mit dem Mieter schnellstens reden, werden Sie sehen, in welche Probleme Sie ihn bringen, wenn der Termin nicht eingehalten wird. Hier empfehle ich, sich gütlich zu einigen, was SIE durchaus einige Euros kosten wird!
Denn ich als Mieter würde Sie für alle durch Ihre Nichteinhaltung des Vertrages entstehenden Kosten, wie Umzugsunternehmen stornieren, Verträge für Gas, Strom etc. erneuern, meinem Nachmieter den Einzug verweigern, ggf. anfallende Hotelkosten für mich oder meinen Nachmieter, zu 100% in Regreß nehmen.
Das ist rechtens, denn nicht nur Mieter, sondern auch VM haben Pflichten.
Gruß
MK
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Aber vielleicht kann man ja mit dem Mieter über einen neuen Termin reden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo
Kurzantwort: NEIN – weder noch!
Ein Vermieter von Wohnraum kann in Deutschland dem Mieter nur aus ganz wenigen im BGB genannten Gründen kündigen.
Dass das Mietobjekt aus welchen Gründen auch immer nicht termingerecht und vertragsgerecht zur Verfügung gestellt werden kann gehört mit absoluter Sicherheit nicht zu den wenigen zulässigen Kündigungsgründen.
Ein Zurücktreten vom Vertrag ist für den Vermieter nicht möglich und auch nicht zulässig.
Der Vermieter sollte ich SOFORT mit dem Mieter in Verbindung setzen und eine einvernehmliche Lösung suchen.
Denn für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung der Mietsache im vereinbarten Zustand muss der Vermieter dem Mieter unbegrenzt Schadenersatz leisten!
Z.B: Transport und Einlagerung der Möbel und des gesamten Hausrates des Mieters, Hotelkosten für Zeit der Nichtnutzbarkeit der Mietwohnung, sonstiger Auslagenersatz, wie z.B. höhere Telefonkosten vom Hotel aus.
Das wird sehr teuer.
Vielleicht hätte sich Derjenige der sich auf das legale Glücksspiel Vermieten einlassen will VORHER über die für einen Vermieter in Deutschland sehr einseitigen „Spielregeln“ informieren sollen?
Hallo,
ich glaube meine Schilderung der Sachverhalts war nich ganz vollständig.
Fakt ist, dass ich gerade einen Suiziedversuch hinter mir habe und psychisch angeschlagen bin.
Außerdem habe ich den „neuen Mieter“ bei einem Besuch näher kennengelernt und festgestellt, dass er absolut Verantwortungslos mit fremden Sachen umgeht. So wohnt er zur Zeit in einem Mietshaus, was Er in einen absolut hat verwahrlosten Zustand hat verkommen lassen. Hier geht es also eher um meine eigene Gesundheit und auch um den vorsorglichen Schutz meiner Immobilie.
Soweit mir bekannt ist, habe ich als Vermieter auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Wenn ich also jetzt eine Kündigung ausspreche, gilt diese dann ab dem jetzigen Zeitpunkt, oder erst ab dem Tag des Vertraglich festgehaltenen Beginn des Mietsverhältnisses?
MoinMoin!
Einen Vertrag kann man erst kündigen,wenn er
Hallo, ich habe ein riesen Problem;
Und zwar habe ich Anfang Juni einen Mietvertrag für mein Haus
abgeschlossen.
Das Mietverhältnis beginnt lt. Vertrag am 01.10.2010.
Allerdings schaffe ich es nicht bis zu diesem Termin (wegen
persönl. Gründen), aus meinem Haus auszuziehen und die
Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Kann ich, als Vermieter, aus diesem Mietvertrag zurücktreten, :bzw. eine Kündigung vor Mietbeginn aussprechen?
Lieder weiß ich das auch nicht. Was ich weiß, wenn der Mieter mal einen Mietvertrag unterschrieben in der Hand hat, dann hat der Mieter das Recht auf seiner Seite.
Als Vermieter kann man wegen Eigenbedarf kündigen. Ich würde mit Einschreiben Rückschein, wegen Eigenbedarf kündigen und reinschreiben, dass ich für unabsehbare Zeit in dem Haus wohnen bleiben muss.
Wenn man den Mieter aber möchte, und es ein guter Mieter ist, dann kann man mit dem ggf. verhandeln, über einen späteren Mietbeginn und dahingehend sofort den Mietvertrag abändern. Ansonsten kündigen wegen Eigenbedarf, aber das muss gut begründet sein. Bin kein Rechtsanwalt. Wenn der Mieter noch nichts im Haus hat, einfach Schlüssel nicht raus geben, und sofort Eigenbedarskündigung rausschicken. Man mus den Mieter ja nicht rausklagen, denn der ist ja noch nicht in der Wohnung bzw im Haus eingezogen. Ich persönlich, würde Kündigung wegen Eigenbedarf raus schicken, und keinen Schlüssel aushändigen. Wohnungen gibts genug, der Mieter soll eine andere Bleibe suchen. Ingeborg
Hallo, ich habe ein riesen Problem;
Und zwar habe ich Anfang Juni einen Mietvertrag für mein Haus
abgeschlossen.
Das Mietverhältnis beginnt lt. Vertrag am 01.10.2010.
Allerdings schaffe ich es nicht bis zu diesem Termin (wegen
persönl. Gründen), aus meinem Haus auszuziehen und die
Mietsache zur Verfügung zu stellen.
Kann ich, als Vermieter, aus diesem Mietvertrag zurücktreten,
Antwort
Selbst hatte ich auch mal einen Mietvertrag mit einem Mieter abgeschlossen, hatte dem bereits die Schlüssel gegeben. Da wurde mit zugetragen, dass der keine Miete bezahlt. Habe dem sofort schriftlich gekündigt, und das Türschloss ausgewechselt, dass der nicht in die Wohnung kann, sowie gekündigt. Der Mieter hat zwar gedroht mich bei der Polizei anzuzeigen, aber ansonsten habe ich nichts mehr von ihm gehört. Er war ja noch nicht eingezogen.
Aber in Ihrem Fall sofort wegen Eigenbedarf kündigen, denn Sie brauchen das Haus ja nun selbst, bis auf unabsehbare Zeit. Dann würde ich noch dazu schreiben Wohnungen gibt es genügend zu vermieten. Ingeborg
Hallo,
ich glaube hier wäre der Rat eines Anwaltes notwendig.
Ich würde sagen, dass Sie wegen Eigenbedarf den Mietbeginn verschieben können, allerdings mit der Maßgabe, dass Sie dem Mieter, der einziehen möchte die Kosten erstatten müssen, die für ihn durch die Verzögerung anfallen.
Mich würde aber interressieren wie die Sache rechtlich aussieht und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich darüber informieren könnten.
MfG P. Kunze
hallo,
man hat 3 Monate Kündigunsfrist
lisa
Ich denke das geht nicht ,da ich mir nicht sicher bin möchte ich dich bitten noch einen weiteren Experten zu fragen.
Tut mir leid, aber in dieser Sache weiss ich keinen Rat. Vielleicht solltest Du einen Anwalt fragen. Am besten einen, den Du kennst, und der Dir kostenlos weiterhilft.
Gruss silvia 1973
Hier kann ich leider nicht helfen.
Herta Bassauer
Es tut mir leid, aber hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
„Pacta sunt servant!“ Sie haben nicht einmal die Möglichkeit überhaupt zu kündigen, wenn Sie nicht glaubhaft neuerlich Eigenbedarf anmelden können! Um kurze Zeit zu überbrücken sollten sei in ein Hotel ziehen, bevor Ihre Mieter auf diesen Gedanken zu Ihren Lasten verfallen!