sie sollten nachweisen, seit wann sie in der Wohnung wohnen. Zum Beispiel durch Zeugen, Eintragung im Personalausweis, Schulzeugnisse usw. das ist genauso gut, als würden sie mit im Mietvertrag stehen denn Angehörige eines Mieters, die länger als zu Besuch dort wohnen, haben eine Mietrecht genau wie der Mieter.
der Eigentümer kann einen Mieter nur aus drei Gründen kündigen: Eigenbedarf, schwerwiegende Vertragsverletzung oder Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung. Der Eigenbedarf entfällt einer Wohnungsbaugesellschaft, eine schwerwiegende Vertragsverletzung nehme ich mal nicht an. Bleibt nur noch die Hinderung der wirtschaftlichen Verwertung. Darauf läuft es wohl hinaus. Wenn der Vermieter ein berechtigtes Interessean einer anderen wirtschaftlichen Verwendung nachweisen kann, dann darf er den Mieter fristgemäß kündigen. Der Abriss und Neubau eines Hauses kann ein solcher Grund sein. Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich drei Monate, es sei denn, im Mietvertrag ist ausdrücklich eine andere Zahl benannt. Der in Mietverträgen meist übliche Verweis auf die gesetzlichen Regelungen bedeutet drei Monate.
Irgendwelche Abfindungen oder sonstigen Zahlungen des Vermieters an den Mieter fallen nur dann an, wenn der Mieter eigene Einbauten in der Wohnung gemacht hat, diese vom Vermieter genehmigt wurden und der Vermieter nicht entweder bei dieser Genehmigung verpflichtet hat, den Zeitwert zu erstatten, oder er dies freiwillig tut.
Das sieht leider nicht gut aus bei Ihnen. Einzige Möglichkeit, sich zu wehren, ist die Anwendung der Sozialklausel. Das geht nur, wenn ihr Vater alt gebrechlich oder krank ist und ihm ein Umzug nicht zuzumuten ist aus diesen Gründen. Meist scheitert dies jedoch vor Gericht.
Sie können nur versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln, ob er ihnen eine gleichwertige Wohnung zu einem gleichwertigen Preis zur Verfügung stellen kann. Eine Wohnungsbaugesellschaft sollte dazu in der Lage sein. Wenn Sie sich noch ein wenig störrisch stellen, können Sie vielleicht noch verhandeln, dass sie einen Zuschuss zum Umzug bekommen.