Kündigung eines Mietvertrages wegen Sterbefall

Hallo an alle Fachkundler!

Vor zwei Wochen verstarb meine Schwiegermutter. Ihr Vermieter sagt/behauptet wir könnten frühestens per Ende Sept. die Whg. kündigen. Ferner erwartet er, dass wir die Holzdecke herunterholen und ggf. Schönheitsreparaturen vornehmen müssten. Weitere Details (u.a. Nachmieterregelung) wird er uns noch mitteilen…

Frage: Kann/darf der Vermieter dies von uns fordern? Da in dem simplen Mietvertrag (ein altes Formblatt von 1977, ausgefüllt 1986) keine besonderen Einträge/Verpflichtungen erkennbar sind, bzw. allgemein nur von „besenreiner Übergabe“ die Rede ist, suche ich nach Rechtsinformationen…

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Stefan,

Vor zwei Wochen verstarb meine Schwiegermutter. Ihr Vermieter
sagt/behauptet wir könnten frühestens per Ende Sept. die Whg.
kündigen. Ferner erwartet er, dass wir die Holzdecke
herunterholen und ggf. Schönheitsreparaturen vornehmen
müssten. Weitere Details (u.a. Nachmieterregelung) wird er uns
noch mitteilen…

Frage: Kann/darf der Vermieter dies von uns fordern? Da in dem
simplen Mietvertrag (ein altes Formblatt von 1977, ausgefüllt
1986) keine besonderen Einträge/Verpflichtungen erkennbar
sind, bzw. allgemein nur von „besenreiner Übergabe“ die Rede
ist, suche ich nach Rechtsinformationen…

Vorab. Ihr müsst, wenn das Erbe angetreten wird, noch im Juni 2003 das Mietverhältnis mit Ablauf des 30.09.2003 kündigen. Der Vermieter ist im Recht.
Die Dauer des Mietverhältnisses spielt bei einem Todesfall keine Rolle. Mit dem Antritt des Erbes übernimmt der Erbe auch die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Dies bedeutet, dass die Erben tatsächlich haften, wenn mit dem verstorbenen Mieter Schönheitsreparaturen vereinbart sind.

Zur Prüfung, was die Erben in diesem Fall tun müssen oder verweigern können, ausser dass bestens noch heute zum 30.09.2003 auf jeden Fall gekündigt werden muss, benötigt man den Mietvertrag.

„Besenrein“ bedeutet zwar, dass zum Auszug nicht zu renovieren wäre. Aber…dies gilt nur dann, wenn im Mietvertrag keine Fristen vereinbart sind, in welchen Abständen Schönheitsreparaturen zu machen sind, dass …keine Quotenklausel vereinbart ist oder wenn … Fristen vereinbart sind, dass die letzten Schönheitsreparaturen so erfolgt sind, dass noch keine der Fristen erreicht ist.

Gruss Günter

Hallo Günter,

prima, vielen Dank! Deine Hinweise sind für mich bereits ein guter Anfang…

Gruß Stefan