Kündigung eines Mietvertrags in einem Zweifamilienhaus

Liebe/-r Experte/-in,
habe in meinem Zweifamilienhaus, das ich als Eigentümer selbst bewohne, ein
Zimmer unbefristet seit Juni 2009 an einen jungen Mann vermietet, der ein separates Bad und eine Küche für sich im 1.OG benutzt. Für Wasser, Strom und Gas habe ich 30 Euro im Mietvertrag ausgewiesen. Es existieren im Haus keine gesonderten Ablesemöglichkeiten für Strom, Gas und Wasser für den Studenten. Beim Ablesen der Zähler ergibt sich nun, dass der Verbrauch, der früher für 3 Personen (ich hatte früher an 2 Studenten vermietet) im Jahr ausreichte, jetzt bereits nach Ablauf eines Dreivierteljahrs für 2 Personen erreicht wird.
Ich beabsichtige eine Kündigung des mit dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrags, da die Nebenkosten exorbitant gestiegen sind, was eindeutig auf meinen Mieter zurückgeht (u.a. mehrstündiges volles Öffnen der Fenster im letzten Winter bei -16Grad Aussentemperatur. Mein Haus habe ich vor 2 Jahren voll wärmeschutzisolieren lassen und eine sehr energiesparende Heizung einbauen lassen…).

Wie kann man am besten kündigen und mit welcher Kündigungsfrist? Im Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist von 1 Monat vereinbart. Wenn nach § 573 a gekündigt wird, kommen dann 3 Monate dazu (also insgesamt 4 Monate)? Kann der Mieter soziale Gründe gegen die Kündigung geltend machen? (Er ist wegen Mobbings am Arbeitsplatz in psychotherapeutischer Behandlung und hat sich bereits mehrmonatig krankschreiben lassen, treibt aber intensiv Leistungssport…).Kann auch Eigenbedarf angemeldet werden?

Besten Dank im Voraus!

Hallo!

Ich glaube, dass dies kein Kündigungsgrund sein wird, bzw. ein Gericht das so nicht akzeptieren wird. Für Nebenkosten hat man die Möglichkeit, eine Erhöhung im Mietvertrag zu vereinbaren o.ä. In deinem Fall würde ich in Jedem Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, da in deinen Schilderungen mit Problemen zu rechnen ist.

Viele Grüße
Maik

Hallo! Besten Dank für die schnelle Antwort!
Nach § 573 a brauche ich keinen Kündigungsgrund
anzugeben.
Beste Grüße!
Dennis

Lieber dennis20sport,

leider kann ich zu diesem Thema so gar nichts sagen, denn ich kenne mich im Mietrecht noch schlechter aus als offensichtlich Du. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Du mich als Experten ausgewählt hast, denn ich habe mich meines Wissens nicht als Experte für juristische Fragen registriert. Ich wäre dankbar, wenn Du mir sagen könntest, wie Du auf mich gekommen bist, damit ich eine eventuelle falsche Registrierung ändern kann.
Für Deine Suche nach einer richtigen Antwort wünsche ich viel Erfolg!

Hallo! Ich habe auf „Expertensuche“ das Stichwort „Mietrecht“ eingegeben. Da erschien u.a. Dein Name.
Ich bin aber ganz neu hier und habe sicher etwas falsch gemacht: Sorry!!
Schönen Feiertag und herzliche Grüße!
Dennis

Lieber Denis,

ich verstehe dein Problem, bin aber leider hier nicht Experte fuer Mietrecht - ich habe mich fuer Kuendigungen von Arbeitsvertraegen eingetragen. Ich empfehle dir, dich an den Verein fuer Haus- und Grundbesitzer zu wenden - das ist auf jeden Fall billiger, als einen Anwalt einzuschalten - insbesondere, wenn du beabsichtigen solltest, auch in Zukunft zu vermieten.

LG
Tobias

Hallo,
Kündigung wegen Eigenbedarfs geht nach hinten los, wenn Du anschließend wieder an Fremde vermietest und der Gekündigte es rausbekommt und anzeigt…
Kläre das mit einem rechtsanwalt oder dem Haus- und Grundbesitzerverein. Hausverwaltung ist kein Spaß und voll von möglichen Fallen, die ein Laie nicht kennen kann.
Beste Grüße
Bernd

Hallo,
also leider kann ich da nicht wirklich weiterhelfen,aber so wie sich das anhört, glaube ich fast nicht dass man ihn wegen zu hoher nebenkosten kündigen kann…am besten mal beim mieterbund in deiner nähe nachfragen, da hast du kompetente anwälte die dir bestimmt weiterhelfen können, kostet zwar erstmal 40 euro gebühr oder so aber lieber 40 euro zahlen und nen lösungsvorschlag als weiter nerven lassen
wobei die möglichkeit auf eigenbedarf vielleicht nicht so schlecht ist aber man hört da ja auch immer wieder die wildesten sachen…
ich wünsche dir viel erfolg und wie gesagt, versuchs mal mitm mieterbund…
liebe grüße

Es Tut mir leid, aber ich kann da nicht Helfen, ich bin leider kein Experte im Mietrecht. Meine Stärke liegt im Bereich der Technik, nicht im Recht.
MfG
Hubert Neudecker

Hallo Dennis,

leider kann ich dir zu rechtlichen Angelegenheiten keine fundierten Auskünfte geben.
Warum hast du mich als Experten für diese Angelegenheit gewählt ?

mfg cai

Lieber Fragesteller,
hoffentlich hat sich inzwischen eine LÖsung finden lassen für Ihr Problem- ich hatte länger keinen Zugang zu meiner Mail-Adresse und erhielt deshalb Ihre Anfrage nicht.
Alles Gute!