Kündigung eines Mobilfunkvertrages

Es wurde ein Mobilfunkvertrag gekündigt. Termin war 30.11.10
An diesem Tag wurde das Kündigungsschreiben per Einschreiben aufgegeben und den Beleg aufgehoben (Der Postbeamte bestätigte, dass das Datum vom Beleg relevant wäre). Jetzt sagt das Unternehmen, die Kündigung wäre erst am 01.11.10 dort angekommen, Poststempel habe keine Gültigkeit und ziehen weiterhin per Lastschrift das Geld ein. Auf weitere Anschreiben (Senden der Kopie des Einschreibe-Belegs, Widerruf des Lastschrifteinzugs) reagieren sie überhaupt nicht mehr.
Vielen Dank für eine Antwort!

Vielen Dank für eine Antwort!

Worauf? Etwa auf die Frage, ob man gegen den „Postbeamten“ rechtlich vorgehen kann wegen seiner Fehlinformation? Kann man nicht, da sein Verhalten nicht ursächlich für den Schaden war.

Danke für die schnelle Antwort! Nein, es soll nicht gegen den Postbeamten vorgegangen werden.
Warum jedoch sollte er aber nicht recht haben? Eingang des Kündigungsschreibens gilt meines Erachtens für Arbeitsrecht usw. sowie für Schreiben ohne Einschreib-Belege. Wenn der genaue Nachweis erbracht werden kann (Kopie mit Poststempel des Einschreibens), müsste dies bei einer Sache wie ein Mobilfunkvertrag doch rechtgültig sein? Wenn z.B. ein Manuskript abgeliefert werden muss oder ein Preisrätsel mitgemacht wird, gilt auch der Poststempel des Absendetages. Alles andere wäre absolut ungerecht, da mit dem Empfangsdatum unendlich getrickst werden kann.

Ist das was Du schreibst auch richtig?
Hallo,
Du schreibst, am 30.11.10 das Einschreiben gesendet.
Eingang beim Anbieter am 1.11.10.
Ziemlich seltsam das.
Ich habe jetzt auch keine Lust zu suchen, was da für Wochentage waren.

Keiner ausser Dir weiss, wo der Kündiger wohnt und wo der Anbieter.
Und es weiss keiner, welcher Postzusteller(gelbe Post, blaue, grüne…) den Brief befördert hat.
In den Allgemeinen Vertragsbedingung steht üblicherweise auch, wann eine Kündigung als eingegangen gilt.
Meist ist das der Posteingang beim Vertragspartner.

Wenn man am 30.11.2010 eingeliefert hat und das Schreiben innerhalb der Kündigungsfrist angekommen sein _ kann _, sollte man einen Anwalt damit beauftragen, im Zuge eines Klageverfahrens die fristgerechte Zustellung feststellen zu lassen.

Rumburak

Hallo,

Du schreibst, am 30.11.10 das Einschreiben gesendet.
Eingang beim Anbieter am 1.11.10.

Und das wäre dann rechtzeitig?

In den Allgemeinen Vertragsbedingung steht üblicherweise
auch, wann eine Kündigung als eingegangen gilt.

Ich dachte, das ginge ganz einfach aus dem Gesetz hervor.

Meist ist das der Posteingang beim Vertragspartner.

Da eine Kündigung nur wirksam wird, wenn sie der Empfänger auch bekommt, erscheint das auch irgendwie logisch, oder?

Wenn man am 30.11.2010 eingeliefert hat und das Schreiben
innerhalb der Kündigungsfrist angekommen sein _ kann _, sollte man
einen Anwalt damit beauftragen, im Zuge eines Klageverfahrens
die fristgerechte Zustellung feststellen zu lassen.

Watt?
Gruß
loderunner (ianal)

Warum jedoch sollte er aber nicht recht haben? Eingang des
Kündigungsschreibens gilt meines Erachtens für Arbeitsrecht
usw. sowie für Schreiben ohne Einschreib-Belege.

Nein, das gilt auch für Kündigungen.

Wenn der
genaue Nachweis erbracht werden kann (Kopie mit Poststempel
des Einschreibens), müsste dies bei einer Sache wie ein
Mobilfunkvertrag doch rechtgültig sein?

Nein. Der Einlieferungsbeleg sagt nur, das ein Dokument an diesem Tag bei der Post aufgegeben wurde. Es sagt weder etwas zum Ihnhalt, noch wann das Dokument zugestellt wurde.

Wenn z.B. ein
Manuskript abgeliefert werden muss oder ein Preisrätsel
mitgemacht wird, gilt auch der Poststempel des Absendetages.

Dann steht aber auf dem Preisausschreiben: Es gibt das Datum des Poststempels.

Alles andere wäre absolut ungerecht, da mit dem Empfangsdatum
unendlich getrickst werden kann.

Was meinst Du, warum man Kündigungen mindestens per Einschreiben/Rückschein übersenden sollte?

Es soll damit der Zugang des Schreibens dokumentiert werden und selbst dann könnte ein findiger Mensch auf die Idee kommen, nur ein weißes BLatt Papier bekommen zu haben…

Gruß
Tina

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Hallo,

Du schreibst, am 30.11.10 das Einschreiben gesendet.
Eingang beim Anbieter am 1.11.10.
Und das wäre dann rechtzeitig?

Ich denke nur, wenn ich einen Brief erst am 30.11.2010 versende und er aber schon am 1.11.2010 ankommt, ist das seltsam. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich dachte, das ginge ganz einfach aus dem Gesetz hervor.

Ja, so ist es. Darf doch dann aber trotzdem in den AGB stehen oder nicht?

Meist ist das der Posteingang beim Vertragspartner.

Da eine Kündigung nur wirksam wird, wenn sie der Empfänger
auch bekommt, erscheint das auch irgendwie logisch, oder?

Jepp.

Wenn man am 30.11.2010 eingeliefert hat und das Schreiben
innerhalb der Kündigungsfrist angekommen sein kann , sollte man…

Watt?

Ich meine damit, wenn ich sicher bin, dass meine Kündigung fristgerecht beim Empfänger eingegangen, in seinen Machtbereich gelangt ist, kann ich doch auf dem Klageweg feststellen lassen, dass die Kündigung eingeangen und damit wirksam ist.
Oder irre ich da?

Es wäre doch nicht der erste Fall, dass jemand versucht, durch angeblich zu späten Posteingang eine Frist als verstrichen hinzustellen.

Wobei wir beide nicht wissen, wie denn die Kündigungsfrist überhaupt aussieht. Vielleicht war ja sogar der 30.11.2010 oder auch der 1.11.2010 -was immer da gelten- schon zu spät.

Gruß Rumburak

Warum jedoch sollte er aber nicht recht haben?

Weil das so ist. Er ahat dich falsch informiert.

Wenn z.B. ein
Manuskript abgeliefert werden muss oder ein Preisrätsel
mitgemacht wird, gilt auch der Poststempel des Absendetages.

Das sind dann aber nur die Regeln der betreffenden Empfänger. Der Gesetzgeber sagt aber klar: Bei Vertragskündigungen zählt der Eingang. Und bei Einschreiben mit Rückschein kann man da auch nicht ohne Ende tricksen.

Lg,
M.