ja, es gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB. Wenn deine Tochter eine Au-Bescheinigung einreicht, muss hier auch Lohnfortzahlung erfolgen. Weitere Informationen findest du unter http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Befristete Arbeitsverträge bedürfen immer der Schriftform. Wenn also ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde so kann dieser faktisch nur unbefristet sein.
Hallo hgmel,
auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Wenn ausdrücklich festgehalten wurde, dass Deine Tochter den letzten Monat volles Gehalt bekommen soll, steht ihr dieses auch fest. In der Praxis ist es allerdings oft so, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall weniger gerne dafür zahlt. Bei mündlichen Abmachungen kommt man dann schwer dagegen an. LG und viel Erfolg!