Kündigung eines mündlichen vertrages

Meine Tochter hat einen mündlichen arbeitsvertrag auf 400e Basis.Dieser soll am 31.07.10 enden und der letzte Monat soll in Vollzeit sein.

Leider wurde sie jetz Krank. Frage muss der Vertrag trotzdem Schriftlich gekündigt werden und bleibt der Anspruch auf Vollgehalt bestehen.

Hallo,

ja, es gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB. Wenn deine Tochter eine Au-Bescheinigung einreicht, muss hier auch Lohnfortzahlung erfolgen. Weitere Informationen findest du unter http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Warum muss ein Vertrag der nur bis zum 31.07.10 gilt gekündigt werden er müsste doch zu diesem Termin sowieso auslaufen.

Befristete Arbeitsverträge bedürfen immer der Schriftform. Wenn also ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde so kann dieser faktisch nur unbefristet sein.

Hallo hgmel,
auch mündliche Arbeitsverträge sind gültig. Wenn ausdrücklich festgehalten wurde, dass Deine Tochter den letzten Monat volles Gehalt bekommen soll, steht ihr dieses auch fest. In der Praxis ist es allerdings oft so, dass der Arbeitgeber im Krankheitsfall weniger gerne dafür zahlt. Bei mündlichen Abmachungen kommt man dann schwer dagegen an. LG und viel Erfolg!