die Frage ist so unglaublich hypothetisch, dass man glauben könnte, ich schreibe gerade an einer Hausarbeit. Stimmt aber nicht.
Also: Ein Bürger schließt mit der Verwaltung einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. Die Verwaltung kündigt ihn, und dem Bürger fallen allerhand Gründe ein, warum die Kündigung unwirksam sei… Dazu zählt das Argument, dass die Kündigung gegen den „Vorbehalt des Gesetzes“ verstoße. Im Ergebnis falsch, keine Frage.
Aber warum eigentlich…? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen wohl nicht. Wie würde man - RECHTLICH! - am besten argumentieren?
Also: Ein Bürger schließt mit der Verwaltung einen
öffentlich-rechtlichen Vertrag ab. Die Verwaltung kündigt ihn,
und dem Bürger fallen allerhand Gründe ein, warum die
Kündigung unwirksam sei… Dazu zählt das Argument, dass die
Kündigung gegen den „Vorbehalt des Gesetzes“ verstoße. Im
Ergebnis falsch, keine Frage.
Aber warum eigentlich…? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen
wohl nicht. Wie würde man - RECHTLICH! - am besten
argumentieren?
Ich nehme mal einen kleinen Schlenker: Die Rechtsprechung geht davon aus, daß die Beendigung eines Vertrages „Teil des Vertrages“ (die Formulierung habe ich nicht mehr im Kopf, es geht schlicht darum, daß die Beendigung keine Zusatzleistung ist, sondern bereits mit den gewöhnlichen, laufenden Gebühren abgegolten ist) ist und untersagt daher Auflösungsgebühren z.B. bei Konten, Mobilfunkverträgen etc.
Der ursprüngliche Vertragsschluß zwischen Gemeinde und Kunde erfolgte ja offensichtlich auf Basis eines Gesetzes, insofern wäre naheliegend, daß die Kündigung des Vertrages durch dieses Gesetz insofern gedeckt ist, als daß die Kündigung eines Vertrages zum „Leben“ eines Vertrags dazugehört.
Aber warum eigentlich…? Ich sehe den Wald vor lauter Bäumen
wohl nicht. Wie würde man - RECHTLICH! - am besten
argumentieren?
hi,
meinst du die problematik der einbeziehung des § 134 BGB über § 62 VwVfG? Also Nichtigkeit des öff-R-Vertrages wegen Gesetzesverstoß --> alle rechtswidrigen öff.R.Verträge wären gleich nichtig… da gibt es m.E. 2 theorien, ob man den komplett ausschließt oder teilweise bei „qualifizierten fällen der rechtswidrigkeit“ zulässt.
na dann bin ich aber beruhigt. beim ersten lesen wusste ich gar nicht was du meinst… weil ja eigentlich nichtigkeit und kündigung nicht zusammen passen. aber manchmal ist es tatsächlich so (also die bäume und der wald)!
Das Problem ist: Ich habe mal eine Klausur geschrieben, in der das so war. Ich war aber nie in der Besprechung oder so. Und bis heute frage ich mich, worauf der Prof da nur hinaus wollte…
Levay