Hallo,
der Eigentümer eines Resthofes ist pflegebedürftig und ist im Pflegeheim. Seine Weiden sind an einen Landwirt verpachtet. Der Betreuer möchte den Hof mit dem Land verkaufen, um die Pflege zu bezahlen. Ein Bekannter sagte, das er vor Gericht gehen kann und eigentlich damit durchkommen müsste. Hat da jemand evtl. eigene Erfahrungen gemacht, ob man so den Landwirt aus dem Pachtvertrag herausbekommen kann.
viele Grüße und ich bin dankbar für jede Antwort
piper190503
Servus,
das sind zwei Paar Stiefel: Kauf bricht nicht Pacht - der Käufer tritt als Rechtsnachfolger des Verkäufers in den Pachtvertrag ein. Es steht ihm dann frei, den Pachtvertrag zu den vereinbarten Bedingungen zu kündigen.
Schöne Grüße
MM
(leider) ist ein bestehender Pachtvertrag so leicht nicht zu kündigen. Ein Kündigung seitens des Besitzers ist in der Regel „relativ“ schwer. Der Pachtvertrag behält auch nach einem Verkauf seine Gültigkeit, da dieser quasi mitverkauft wird. Verkauf und Pachtkündigung sind also zwei getrennte Dinge.
Hallo,
Es steht ihm dann frei, den Pachtvertrag zu
den vereinbarten Bedingungen zu kündigen.
Gegen entsprechendes Geld ist der Landwirt vielleicht bereit die Flächen vorher frei zu geben. (Vorsicht, die Höhe der Entschädigung orientiert sich am Ertragsausfall des Landwirtes, das kann teuer werden.)
Gruß
Jörg Zabel
Servus,
ja, per Verhandlung lässt sich da vielleicht allerhand erreichen. Bloß das angefragte „aus dem Vertrag rauskriegen“ bezieht sich ja auf die Möglichkeiten einer einseitigen Aktion durch den Verpächter. Und der dürfte auch in dieser Situation kaum ein außerordentliches Kündigungsrecht haben: Deswegen, weil eine Versilberung seines Vermögens auch dann möglich ist, wenn Teile davon verpachtet sind - so daß ihm ohne weiteres zumutbar ist, das verpachtete Land zu verkaufen.
Schöne Grüße
MM
Hallo,
Antworten zur Weitergabe des Pachtvertrages hast Du schon bekommen. Grundsätzlich kann man den jetzt auch schon kündigen, aber warum sollte man? Normalerweise „verkauft“ ihn mit.
Was Du mit „Gericht“ meinst, kann man nicht richtig erkennen. Möglicherweise ist auch gemeint, dass der Betreuer für den Verkauf einen Beschluss des Familiengerichts benötigt. Das ist in der Regel so.
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
schon versucht. Er läßt sich auf nichts ein. Leider
Danke für den Tipp.
Schönes Wochenende
Gruß
Piper190503