Kündigung eines Tagesgeldkontos vor Zinsgutschrift

Hallo an alle Banker, hier eine etwas knifflige Frage:

Mal angenommen es wird ein Tagesgeldkonto mit einer jährlichen Zinsgutschrif eröffnet. Das Konto wird sagen wir nach exakt zwei Monaten nicht gekündigt aber das Geld wird komplett abgezogen - bedeutet das nun das die Zinsgutschrift nach 10 weiteren Monaten (=12 Monate gesamt) gutgeschrieben wird oder wie wird das gehandhabt ? Wie sähe es für den Fall aus das das Konto gekündigt wird - wie läuft das dann ? Einerseits müsste die Bank die Zinsen für die ersten zwei Monate sofort auszahlen, da das Konto ja nicht mehr existiert und sie ja auch nicht wüsste wohin das Geld sonst überwiesen werden soll. Andereseits würde es ja auch bedeuten das diejenigen die das Konto kündigen einen Vorteil gegenüber denjenigen erhalten die Das Konto weiterführen. Der Kunde der kündigt würde im Beispiel dann quasi seine Zinsgutschrift schon nach 2 Monaten erhalten während die anderen die Kunde bei der Bank bleiben noch 10 monate darauf warten müssten.

viele Grüße an euch
Philocyber

Hallo,

Konto gekündigt wird - wie läuft das dann ? Einerseits müsste
die Bank die Zinsen für die ersten zwei Monate sofort
auszahlen, da das Konto ja nicht mehr existiert und sie ja
auch nicht wüsste wohin das Geld sonst überwiesen werden soll.

es wird ein Rechnungsabschluß durchgeführt, bei dem die bis dahin aufgelaufenen Zinsen gutgeschrieben werden. Der Gesamtbetrag wird dann an die anzugebende Kontoverbindung überwiesen.

Andereseits würde es ja auch bedeuten das diejenigen die das
Konto kündigen einen Vorteil gegenüber denjenigen erhalten die
Das Konto weiterführen. Der Kunde der kündigt würde im
Beispiel dann quasi seine Zinsgutschrift schon nach 2 Monaten
erhalten während die anderen die Kunde bei der Bank bleiben
noch 10 monate darauf warten müssten.

Du meinst, daß man so zwar den höheren Jahreszins bekommen kann, aber trotzdem nach zwei Monaten an sein Geld kommt.

Das kannst Du ja mal versuchen.

Gruß
Christian

Moin,

Andereseits würde es ja auch bedeuten das diejenigen die das
Konto kündigen einen Vorteil gegenüber denjenigen erhalten die
Das Konto weiterführen. Der Kunde der kündigt würde im
Beispiel dann quasi seine Zinsgutschrift schon nach 2 Monaten
erhalten während die anderen die Kunde bei der Bank bleiben
noch 10 monate darauf warten müssten.

Du meinst, daß man so zwar den höheren Jahreszins bekommen
kann, aber trotzdem nach zwei Monaten an sein Geld kommt.

Das kannst Du ja mal versuchen.

Der von Dir vorgeschlagene „Versuch“ hätte zur Folge, dass das Konto anschließend nicht mehr existiert. Um für die restliche Laufzeit von dem Zins zu profitieren, müsste das Konto neu eröffnet werden, was wahrscheinlich etwas zu aufwendig ist und den „Vorteil“ gegenüber den Altkunden wieder wettmachen dürfte…

Gruß vom Wolf

Hallo,

Du meinst, daß man so zwar den höheren Jahreszins bekommen
kann, aber trotzdem nach zwei Monaten an sein Geld kommt.

Das kannst Du ja mal versuchen.

Der von Dir vorgeschlagene „Versuch“ hätte zur Folge, dass das
Konto anschließend nicht mehr existiert. Um für die restliche
Laufzeit von dem Zins zu profitieren, müsste das Konto neu
eröffnet werden, was wahrscheinlich etwas zu aufwendig ist und
den „Vorteil“ gegenüber den Altkunden wieder wettmachen
dürfte…

das würde vor allem deshalb nicht funktionieren, weil sich das Kreditinstitut die Zinsdifferenz erstatten lassen würde.

Gruß
C.

P.S.
Die Sache mit der Neueröffnung des Kontos habe ich nicht verstanden.

Moin,

Die Sache mit der Neueröffnung des Kontos habe ich nicht
verstanden.

Dann noch mal langsam:
Um nach 2 Monaten an die Zinsen zu kommen, muß das das Konto aufgelöst werden, soweit sind wir uns wohl einig. Ergo kann das Konto nicht mehr für Umsätze benutzt werden. Dürfte auch unstrittig sein.

Will der Kunde nun doch von den guten Zinsen profitieren (weil er will ja auch für 12 Monate Zinsen bekommen! , und wie wir wissen, geht das nur, wenn man auch 12 Monate dort sein Geld hat), muss der Anlagebetrag wieder zu ebendieser Bank zurück. Sein bisheriges Konto ist geschlossen. Aber ohne Konto dort geht es nicht. Was wird er also machen?

Gruß vom Wolf

Auch P.S.: Schreib, was Du meinst! Dein „Humor“ kommt nicht immer deutlich rüber…

Hallo,

Will der Kunde nun doch von den guten Zinsen profitieren (weil
er will ja auch für 12 Monate Zinsen
bekommen!
, und wie wir wissen, geht das nur, wenn
man auch 12 Monate dort sein Geld hat), muss der Anlagebetrag
wieder zu ebendieser Bank zurück. Sein bisheriges Konto ist
geschlossen. Aber ohne Konto dort geht es nicht. Was wird er
also machen?

ok, das wird ja immer abstruser. Ich ging davon aus, daß das Geld fürderhin woanders angelegt werden soll. Aber laß uns das nicht weiter vertiefen.

Auch P.S.: Schreib, was Du meinst! Dein „Humor“ kommt nicht
immer deutlich rüber…

Ach, damit kann ich umgehen. Mir sind hier Unklarheiten und Mißverständnisse auf der emotionalen Ebene lieber als auf der fachlichen.

Gruß
Christian

Moin,

ok, das wird ja immer abstruser. Ich ging davon aus, daß das
Geld fürderhin woanders angelegt werden soll.

Was ist daran abstrus, daß er für 12 Monate Zinsen haben will?

Gruß vom Wolf

Was ist daran abstrus, daß er für 12 Monate Zinsen haben will?

Zitat:
„Das Konto wird sagen wir nach exakt zwei Monaten nicht gekündigt aber das Geld wird komplett abgezogen“

C.

Falsches Zitat

Was ist daran abstrus, daß er für 12 Monate Zinsen haben will?

Zitat:
„Das Konto wird sagen wir nach exakt zwei Monaten nicht
gekündigt aber das Geld wird komplett abgezogen“

Falsches Zitat.
Seit Deiner ersten Antwort geht es um, Zitat:
„Wie sähe es für den Fall aus das das Konto gekündigt wird - wie läuft das dann ?..“

In beiden Fällen soll das Geld aber abgezogen werden, deswegen halte ich es für abstrus, darüber zu diskutieren, wie man technisch eine Wiederanlage beim gleichen KI hinbekäme. Mal abgesehen davon - und das ist der entscheidende Punkt -, daß sich der Zinsvorteil gar nicht wird realisieren lassen, weil das KI eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wird.

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vorfälligkeitsentschädigung???
Moin,

Mal abgesehen davon - und das ist der entscheidende Punkt -, daß
sich der Zinsvorteil gar nicht wird realisieren lassen, weil
das KI eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen wird.

Was nicht stimmt: Bei der Auflösung eines Tagesgeldkontos wird mit der Auflösung der anteilige Zins berechnet und somit erst mal ein Liquiditätsvorteil, der bei Anlage zu einem Zinsvorteil wird, realisiert. Vorfälligkeitsentschädigungen beim Tagesgeldkonto? - ich glaube, hier bist Du etwas in Richtung Festgeld oder Darlehen verrutscht.

Und somit stimmt die Vermutung im Ausgangsposting: Der Kündigende hat einen (minimalen) Vorteil.

Und um eine weitergehende Diskussion gleich abzuwürgen: Ich spreche aus Erfahrung!

Ende und Gruß vom Wolf

Hallo,

bist Du etwas in Richtung Festgeld (…) verrutscht.

arks, ja, stimmt. Damit ist dann die ganze Diskussion hinfällig.

Gruß
Christian

Einerseits müsste die Bank die Zinsen für die ersten zwei Monate :sofort auszahlen, da das Konto ja nicht mehr existiert und sie ja :auch nicht wüsste wohin das Geld sonst überwiesen werden soll.

Nein! Die Bank müsste die Zinsen Z für die ersten 2 Monate nicht sofort auszahlen, weil diese ja erst am Jahresende fällig sind! Wenn man die Zinsen sofort haben will, wird die Bank einen Abzug vornehmen, der so zu bemessen ist, dass wenn der verbleibende Betrag x wieder angelegt werden würde genauso viel herauskommt wie der Betrag Z, der am Jahresende entstanden wäre, d.h:

Sei Z der Betrag der aufgelaufenen Zinsen für 2 Monate, dann ist Z erst am Jahresende fällig und es gilt für die restl. 10 Monate:

x(1+10/12*i)=Z x=Z/(1+10/12*i)

und x ist der Betrag, der dir sofort ausbezahlt werden würde und i ist der Zinssatz.

Beispiel:

Du eröffnest am 1.1.08 ein Tagesgeldkonto über 30.000 € zum Zinssatz von i=4 % p.a., Zinsfälligkeit am 31.12.08.
Angenommen, du kündigst das Konto am 29.02.08. Dann sind bis dahin Zinsen in Höhe von insgesamt

Z= 30.000*2/12*0,04 = 200 €

aufgelaufen. Diese sind aber erst am 31.12. fällig. Wenn du die Zinsen sofort haben willst, erhälst du aber nur

x= 200/(1+10/12*0,04) = 194 €

denn wenn du diesen Betrag von 194 € wieder zum Zins von 4 % (z. B. Wiedereröffnung eines neuen Tagesgeldkontos zu 4 % bei der gleichen oder bei einer anderen Bank) die restlichen 10 Monate bis zum 31.12. anlegst, hast du am 31.12. einschl. Zinsen genau 200 €. Durch den Abzug, den die Bank macht, hast du also keinen Vorteil.
Wie gesagt in obigem Beispiel ist der Abzug von 6 € noch recht gering.
Das fällt erst richtig ins Gewicht, wenn der Anlagebetrag wesentlich höher wäre.

Du mußt immer beachten, dass dir die Zinsen erst zum jeweiligen Zinstermin (hier 31.12.) zustehen und nicht vorher. Der Betrag x heißt auch Barwert von Z.

Ich hoffe, du kannst was mit meiner Erklärung anfangen!

Schöne Grüße
Tommi