Kündigung eines Untermietsverhältnis

Wie sehe es aus, wenn jemand vor 2001 ein Haus gemietet hätte und aus wirtschaftlichen Gründen seit etwa 2 Jahren untervermieten müsste. Das Haus wurde über einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre gemietet, wenn der Vertrag nicht bis zu einem bestimmten Termin gekündigt werde, verlängere er sich jeweils um 12 Monate. Kündigungsfristen wie früher üblich: 3 Monate bei bis zu 5 Jahren, 6 Monate, 9 Monate. Wenn die 5 Jahre im Juli vorbei wären, also die Kündigungsfrist um wäre, hieße das, das Haus könnte erst wieder zum Juli nächsten Jahres gekündigt werden??? Trotz der neuen Regelung betreffend Mietverträge vor 2001? Und wie sähe es mit der Untervermietung aus? Mit welcher Kündigungsfrist könnte dieser Mieter seinem Untermieter kündigen (es handelt sich um eine Familie) und inwieweit wäre da eine Begründung für die Kündigung erforderlich? Es handele sich um ein kleines EFH in dem also 2 Familien wohnen, die Kinder mittlerweile so gross sind, dass man sich dort kaum noch rühren kann. Oder noch eine Frage: Sollte der jetzige Mieter das Haus kaufen, bevor der Untermieter draussen ist, käme dann besagte Spruch zum Tragen: Kaufrecht bricht nicht Mietrecht und der Untermieter dürfte dann noch 2 Jahre wohnen,bevor ihm gekündigt werden könnte?
mfg Maria

Wie sehe es aus, wenn jemand vor 2001 ein Haus gemietet hätte
und aus wirtschaftlichen Gründen seit etwa 2 Jahren
untervermieten müsste. Das Haus wurde über einen
Zeitmietvertrag über 5 Jahre gemietet, wenn der Vertrag nicht
bis zu einem bestimmten Termin gekündigt werde, verlängere er
sich jeweils um 12 Monate. Kündigungsfristen wie früher
üblich: 3 Monate bei bis zu 5 Jahren, 6 Monate, 9 Monate. Wenn
die 5 Jahre im Juli vorbei wären, also die Kündigungsfrist um
wäre, hieße das, das Haus könnte erst wieder zum Juli nächsten
Jahres gekündigt werden???

Ein unbefristeter Vertrag entsteht wenn die Nutzung unwidersprochen fortgesetzt wird.
Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate für den Mieter.

Trotz der neuen Regelung

betreffend Mietverträge vor 2001? Und wie sähe es mit der
Untervermietung aus? Mit welcher Kündigungsfrist könnte dieser
Mieter seinem Untermieter kündigen (es handelt sich um eine
Familie) und inwieweit wäre da eine Begründung für die
Kündigung erforderlich?

3 Monate … was steht im Untermietvertrag. Bezug Kündigung
Jakob

Es handele sich um ein kleines EFH in
dem also 2 Familien wohnen, die Kinder mittlerweile so gross
sind, dass man sich dort kaum noch rühren kann. Oder noch eine
Frage: Sollte der jetzige Mieter das Haus kaufen, bevor der
Untermieter draussen ist, käme dann besagte Spruch zum Tragen:
Kaufrecht bricht nicht Mietrecht und der Untermieter dürfte
dann noch 2 Jahre wohnen,bevor ihm gekündigt werden könnte?
mfg Maria