Kündigung eines Untermietvertrages

Servuz liebe Wer-Weiss-Was`ler :wink:,

Also angenommen Person A hat mit Person B einen Untermietvertrag geschlossen, welcher erst gegen Ende diesen Jahres abläuft.

Jetzt hat Person A eine preisgünstigere Wohngelegenheit angeboten bekommen und möchte aus dem Untermietvertrag aussteigen. Person A könnte die preisgünstigere Wohnung schon nächsten Monat beziehen.

Jetzt versteht Person A aufgrund mangelnder Behörden-Deutschkenntnisse allerdings folgende Klausel in seinem Untermietvertrag nicht: Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von______(ist frei gelassen) Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Eine Kündigung ist erstmals zum _________(auch frei gelassen) mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.

Könnte sich jemand von euch erbarmen und diesen Sachverhalt aufklären?

Mitfreundlichen Grüßen

Green_Pepper

Die Parteien vereinbaren, dass
wechselseitig auf die Dauer von______(ist frei gelassen)
Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen
Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Eine Kündigung
ist erstmals zum _________(auch frei gelassen) mit der
gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht
zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung
mit gesetzlicher Frist unberührt.

Könnte sich jemand von euch erbarmen und diesen Sachverhalt
aufklären?

Diese Vereinbarung ist nicht abgeschlossen worden und damit ungültig. D.h. es gelten die gesetzlichen Regeln:

Entweder für Wohnungen (BGB § 573c) oder für „möblierte Zimmer“ (???). http://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland)

Gruß

Stefan

wäre es eingetragen, würde damit ein verzicht des kündigungs"rechts" vereinbart. soll heißen: man könnte die wohnung erst nach ablauf der frist kündigen.