Servuz liebe Wer-Weiss-Was`ler
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Also angenommen Person A hat mit Person B einen Untermietvertrag geschlossen, welcher erst gegen Ende diesen Jahres abläuft.
Jetzt hat Person A eine preisgünstigere Wohngelegenheit angeboten bekommen und möchte aus dem Untermietvertrag aussteigen. Person A könnte die preisgünstigere Wohnung schon nächsten Monat beziehen.
Jetzt versteht Person A aufgrund mangelnder Behörden-Deutschkenntnisse allerdings folgende Klausel in seinem Untermietvertrag nicht: Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von______(ist frei gelassen) Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird. Eine Kündigung ist erstmals zum _________(auch frei gelassen) mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.
Könnte sich jemand von euch erbarmen und diesen Sachverhalt aufklären?
Mitfreundlichen Grüßen
Green_Pepper