es geht mir um einen Verlagsvertrag,den ich kündigen und die Rechte für mein geistiges Eigentum wieder zurückhaben will.
Der Vertrag wurde im September 2009 abgeschlossen und ein vorher bestehender Vertrag vom März 2009 aufgehoben, in dem noch eine vierstellige Erstauflage Vertragsinhalt war. Der Vertragspartner beteuerte, dass der Folgevertrag den absolut gleichen Inhalt habe wie der Erstvertrag, was mich gutgläubig zur Unterschrift veranlasste. Das ist aber nicht der Fall.
Das Buch sollte im Oktober 2009 (nach vormaligem Vertrag im Mai 2009) erscheinen, welches von mir selbst korrigiert und in Form gebracht wurde. Bis heute habe ich kein Exemplar trotz mehrmaliger Aufforderung gesehen oder erhalten. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Deutsche Bibliothek zwei Exemplare erhalten hat. Durch die fehlende Zusammenarbeit und Transparenz ist auch das Vertrauen gegenüber dem Vertragspartner für mich nicht mehr gegeben, auch weil ich in zahlreichen archivierten E-Mails immer wieder die leeren Versprechungen angesprochen und das Vorgehen kritisiert habe, aber ohne Erfolg.
Der Vertragspartner hat mit dem Verlagswesen nichts zu tun, für ihn habe ich gegen eine Aufwandsentschädigung ein weiteres Schriftstück korrigiert und formatiert, was aber nach meinem Wissen nicht zur Veröffentlichung kommt.
Nach einer Verlags- und Marketinggründung hat der Vertragspartner „mein“ Buch auf seine Internetseite gesetzt. Vielleicht auch um mit meinem Namen als Aushängeschild für ein anderes fragwürdiges Gesundheits-Produkt zu werben und seinem Unternehmen damit einen seriösen Anstrich zu verleihen. Wahrscheinlich ist er in der Annahme, dass ich nicht gegen ihn vorgehen will und kann, auch finanziell.
Außerdem ist das Buch bei Amazon mit einer ISBN-Nummer gelistet.
Der Verlagspartner reagiert nicht auf meine Bedenken und Vorschläge zur Auflösung des Verlagsvertrages, macht stattdessen immer nur leere Versprechungen von neuen Kontakten, die er knüpfen will. Auf die letzte E-Mail von Mitte August, in der ich aus mehreren Gründen um eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einverständnis gebeten habe, hat der Vertragspartner sich bis heute nicht gemeldet. Also alles in allem eine sehr unbefriedigende Zusammenarbeit, bei der mich die Umsetzung der Rechte an meinem Buch nicht zufriedenstellt.
das hört sich alles nicht seriös an. ich würde nochmals in einer Mail um Auflösung des Vertrages (mit Frist!!!) bitten und darauf verweisen, dass ich für den Fall, dass der Vertragspartner sich nicht meldet, Hilfe beim Börsenverein einholen würde. Das ist dem Verlag sicher nicht lieb.
Sollte er sich trotzdem nicht binnen gesetzter Frist (10 Tage) melden, würde ich mich wirklich an den Börsenverein wenden. Dort gibt es sehr gute und sehr hilfswillige Rechtsanwälte - denn solch einen Umgang mit einem Autor kann nieman wollen!
In der Hoffnung, Ihnen damit weiter geholfen zu haben (notfalls nochmals mich anmailen),
Donata Kinzelbach
anbei Ihr Schreiben einmal auseinander genommen, angereichert mit möglichen Prüfszenarien:
NORMALFALL
Der Vertrag sollte die Modalitäten enthalten wie Vertragsdauer und ggf. Entschädigung bei vorzeitiger Aufhebung bzw. Kündigung
Wurden derartige Aussagen nicht getroffen, ist der in der Regel der Verlagsvertrag so lange gültig, bis die darin definierte Auflage vollständig verkauft ist
ABWEICHUNG
Aus wichtigem Grund ist dennoch eine Vertragskündigung jederzeit möglich, so wenn der Autor oder der Verlag seinen Pflichten nicht nach kommt.
–> Folgevertragsabschluss Täuschung (Der Umstand wäre zu prüfen, wird jedoch sicherlich als bindendes Rechtsgeschäft angesehen werden.)
–> Belegexemplar kein Versand an den Autor (Es wäre zu prüfen, ob sich aus dem Vertrag eine Verpflichtung dazu ergibt).
–> Pflichtexemplare eventuell keine Abgabe an die Deutsche Bibliothek (Das gehört zwar zu den Verlagspflichten, jedoch nicht im Verhältnis zum Autor).
DARÜBERHINAUS
–> Korrektur / Formatierung eines Schriftstückes gegen Aufwandsentschädigung keine Veröffentlichung (Es erfolgte eine Aufwandsentschädigung, womit das Arbeitergebnis abgegeolten ist. Sofern schutzfähige Autorenleistungen entstanden sind, muss geprüft werden, inwiefern bereits die Reife entstanden ist, dass die Rechte zurückgezogen werden können).
–> Verlags- und Marketingsgründung Vertragsgesatltung (Es wäre zu prüfen, ob nach Gründung überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag mit Ihnen als Autor besteht).
Sofern sich vorgenannte Punkte als korrekt erweisen, ergeben sich dennoch Prüfansätze hinsichtlich:
–> gestörtes Arbeitsverhältnis auf Grund nicht eingehaltener Vertragsbestandteile, Terminzusagen etc. seitens des Verlags
–> eventuell unseriöse Werbeaktivitäten
Da Sie jedoch Ihre Möglichkeiten bereits ausgeschöpft haben, empfiehlt sich eine Rechtsberatung einzuholen. In dieser kann einerseits ein mögliches Vorgehen besprochen, andererseits aber auch Kosten- und Nutzen im Verhältnis gesetzt werden. Letztlich gibt es spezialisierte Anwälte, die Sie im Streitfall vertreten könnten.
Zunächst sollte jedoch geprüft werden, ob im Zusammenhang der erfolgten Verlags- und Marketinggründung überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag besteht.
vielen Dank für Ihre Antwort und die Mühe. Ja, wenn der Vertragspartner sich nicht meldet und nicht reagiert, müsste ich ja rechtlich gegen ihn vorgehen. Mal sehen.
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Alles nicht so leicht zu beurteilen.
Eine Auflage wurde nicht festgesetzt und die Veröffentlichung für 10/2009. Im Internet präsentiert ist ja auch veröffentlicht. Mit dem Nebensatz: …in Absprache mit dem Autor. Alles Formulierungen, die dehnbar sind und die man auslegen kann,wie man will. Genau so wie eine geeignete Buchwerbung.
Bearbeitet habe ich ein anderes Manuskript gegen eine Aufwandsentschädigung. Bei meinem eigenen habe ich alles selbst gemacht, ohne Zuwendung, aber das habe ich ja in Kauf genommen.