Hallo im Forum,
Erstmal kurz die grundlegenden Daten:
Ich habe im Jahr 1998 ein Haus mit drei Wohnungen gekauft. Ein Teil der Kaufsumme wurde über ein Versicherungsdarlehen, Festschreibung 15 Jahre, mit Tilgungsaussetzung und gleichzeitigem Abschluss einer LV gezahlt.
Abschluss des Versicherungsdarlehens: 10.10.97
Übergang von Nutzen und Lasten des Hauses: 01.01.98
Auszahlung des Darlehens: Anfang Januar 1998
Kündigung des Darlehens erstmalig: 31.12.2012
Bereitstellungszinsen ab dem 01.02.1998 0,25 % monatlich
Darlehen lief über 255.000,–DM. Hiervon wurden 235.000,–DM sofort und 20.000,–DM sind nach entsprechenden Umbaumaßnahmen gezahlt worden. Diese Umbaumaßnahmen waren aber erst März 1999 beendet. Hier wurden auch die 20.000,–DM ausgezahlt. Bereitstellungszinsen für die 20.000,-- DM wurden für den Zeitraum 01.02.98 bis zur Restauszahlung bezahlt.
Jetzt das Problem:
Aufgrund der momentanen noch niedrigen Zinssätze für Forward-Darlehen etc. überlege ich, den Vertrag nach 10 Jahren zu kündigen und neu abzuschließen.
Ich dachte, die 10 Jahre sind am 10.10.97, bzw. spätesten Januar 1998 vorbei.
Laut telefonischer Auskunft des Versicherungsberaters, dieser nach Rücksprache mit Sachbearbeiter Baudarlehen, sind sie aber erst im März 1999, also nach Restauszahlung der gesamten Summe, plus einer Kündigungsfrist von 6 Monaten also erst im Oktober 1999 beendet.
Ich hoffe, der lange Text hat euch nicht abgeschreckt und ihr könnt mir euere Meinung dazu mitteilen. Weiss jemand näheres, hat die Versicherung Recht.
Für alle Antworten bin ich dankbar.
Uwe