Hallo!
Wenn der Brief nicht angekommen ist, dann ist es doch völlig
wurscht, was in den Verträgen steht und ob der Brief
angekommen ist oder nicht ist keine Rechts- sondern eine
Beweisfrage.
hi Tom,
hm ist prinzipiell ja auch so, da es sich hier aber wahrscheinlich um vereinbarungen mit kaufleuten handelt sieht die sache anders aus, prinzipiell ist das mit dem ankommenden briefen tatsächlich eine beweisfrage
aber
wenn in bereits geschschlossenen verträgen eine vereinbarung ist, das zu best. handlungen ein normaler brief reicht, dann ist das halt so. genauso ist das mit behörden, da reicht es vollkommen wenn die nachweisen, z.b. anhand postausgangsbuch, dass ein best. schreiben versand wurde. ob das nun angekommen ist oder nicht, ist da wurscht. ich hab das selbst am eigenen leib erfahren. ist ganz schön frustrierend für was haftbar gemacht zu werden, für was man gar nix kann.
gut aber wieder zurück zu dem postbrief, der nie angekommen ist.
lt. J.S. "habe einen Vertrag mit einem Dienstleister " und lt. seiner VITA importiert er silberschmuck, ist also unternehmer, jetzt ist der vertrag zu prüfen ob er evtl. unter das AGB - Gesetz fällt und evtl. ungesetzl. vereinbarungen enthält. dann wäre zu prüfen ob er ein vollkaufmann ist oder der ganze vertrag durch kaufm. bestätigungsschreiben wirksam wurde. in diesen fällen gelten „härtere“ vorgaben entspr. HGB. ich geh jetzt davon aus, das der vertrag rechtswirksam, ohne mit dem AGB Gesetz in konflikt zu kommen, zustande gekommen ist, diese „normale“ Briefklausel oder eine ähnliche vereinbarung (z.b. … die post ist berechtigt die entspr. preise nach kurzer mitteilung zu erhöhen …) die post nachweisen kann, dass diese mitteilung erfolgt ist (z.b. anhand ihhrer postausgangslisten), dann muss J.S. wohl die neuen preise zahlen. aber wie gesagt, ohne entspr. detailierte kenntniss der umstände kann man nur allg. raten und evtl. kompl. daneben liegen. wenn J.S. dadurch unwahrscheinlich hohe nebenkosten durch die lieferung überm teich entstanden sind (was ich bei silberschmuck nicht annehme), das er die kompl. Charge nicht mehr kostendeckend weiterveräußern kann … sollte der vertrag mit der post wohl lieber von nem anwalt geprüft werden. ansonsten kann man mit den angaben von mir schon einiges prüfen bzw. klären.
u.