Kündigung eines Vertrages

Hallo,
Person A nimmt an einer Weiterbildung teil und bricht diese nach einiger Zeit wieder ab. In den Vertragsbedingungen steht, das die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt.

Gekündigt wurde am 08.02 und die Kündigung wurde zum 08.05 bestätigt.

Für diesen Zeitraum sind die Kursgebühren in Höhe von 103€ monatlich weiter zu zahlen.

Für Monat Mai wurden aber auch 103€ abgebucht, obwohl zum 08.05 gekündigt wurde.

Muß Person A die vollen 103€ zahlen oder muß er nur anteilig zahlen.

In den Vertrag ist dazu nichts erläutert, lediglich die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Vielen Dank im voraus

Hallo Fragerin,

ich glaube in dieser Situation sollte man die AGB des Instituts einmal in Augenschein nehmen. Dort könnte zum Beispiel vermerkt sein, dass auch angefangene Monate voll berechnet werden. Wenn in den AGB dazu auch nichts zu finden ist, wüsste ich nicht, warum der Betrag nicht anteilig auf 8 Tage berechnet wird - hier würde ich einen Widerspruch einreichen.

Gruß
Andre

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