Hallo,
ich habe folgende Frage:
Auf einer Verbraucher-Messe wurde ein Heizkamin bestellt und auch ein Vertrag unterschrieben, darauf, dass es sich hierbei um einen VOB-Vertrag handelt wurde nicht hingewiesen, das Formular enthielt auch keine besonderen Klauseln. Es wurde aber seitens der Käufer auch nicht besonders auf das VOB geachtet. Der Vertrag wurde nach 4 Tagen schriftlich gekündigt, was die Firma aber nicht anerkennt und Schadenersatz fordert, wenn der Käufer vertragsbrüchig wird! Bislang haben aber noch keine Arbeiten stattgefunden, es wurde nichts aufgemessen usw.
Hat man tatsächlich keine Möglichkeiten einen VOB-Vertrag zu kündigen??
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Liebe Grüße
Hallo,
wurde Euch die VOB im vollem Umfang übergeben und diese Übergabe auch dokumentiert ?
Christian
Hallo,
also ehrlich gesagt bin ich davon ausgegangen, dass es sich um einen „ganz normalen“ Kaufvertrag handelt und hab das megakleingedruckte nicht gelesen, da steht natürlich, dass bei „individuellen Anfertigungen“ die VOB greift. Ein Auszug der VOB steht auf der Rückseite des Vertrages. Ich weiß ja, dass der Auftragnehmer Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn er bereits Aufmaß etc. gemacht hat, aber in diesem Fall fand noch rein garnichts statt und selbst die Auftragsbestätigung kam 4 Tage, nachdem ich den Versuch der Kündigung gestartet habe…ich dachte immer, so etwas würde mir nie passieren, aber man wird doch immer eines besseren belehrt!!!
Vielen Dank für die Antwort!!!
lg…
Hallo,
na dann ran ans Telefon, einen Termin vereinbaren und erklären warum amn nicht mehr will (Ausreden hat nur die Großmutter vom Teufel nicht mehr). 20,00 € für die Kaffeekasse ankündigen.
Wenn kein Schadenersatz in der Höhe vereinbart, dann muß der Unternehmer den entstandenen Schaden nachweisen inkl. des verlorengegangenen Gewinn. Dazu muß er die Kalkulation offenlegen. So ewtas ist immer der spannende Moment, denn meistens kommt dann die Variante Kaffeekasse zum Tragen (Stichwort: in die Karten schauen lassen.)
Christian
Hallo Christian,
vielen Dank für die Antworten!!
Telefoniert hab ich schon mit der Firma (mit der Rechtsabteilung), die Dame dort hat mir schnippisch geantwortet „ich solle doch vorher schauen, welchen Vertrag ich unterschreibe“ (Danke auch!!!..naja, sie hat ja irgendwie Recht, gell??) Mein Flehen und Betteln hat sie leider ignoriert und nun kam ein Brief in dem man uns (gnädigerweise) anbot, die Installation noch weiter hinaus zu schieben, aber wir sollten doch bitte schön unsere Seite des Vertrages erfüllen!!!
Habe aber bereits darauf geantwortet!
lg…Sabine
Natürlich kannst du einen VOB Vertrag kündigen, der Verkäufer müßte erstmal belegen, dass er einen Schaden gehabt hat (einen tatsächlichen, keinen fiktiven). Also lass dich nicht bange machen lassen. Kündige den Vertrag, das Recht hast du nach § 8 Abs. 1 VOB/B und Vergütung kann er nur für die Leistungen verlangen, die er bereits zum Zeitpunkt deiner Kündigungerbracht hatte.
LG, Mela