Guten Tag,
ich habe einen online Werbevertrag abgeschlossen 1.1.09 bis 1.1.10 und wollte diesen im Sommer kündigen als Antwort kam ich könne den Vertrag erst ein Monat vor ablauf des Vertrages kündigen
Siehe AGBs :
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Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, berechnet ab dem ersten Tag des nachfolgenden Monats nach Zustandekommen des Vertrages.
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Die Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per Post, oder per Fax erfolgen. Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Meine Frage darf soetwas überhaubt sein oder sind die Agbs rechtswidrig .
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang