Kündigung eines werdenden Vaters

Mein Mann ist seit 2,5 Jahren in einer Agentur (3 Angestellte) eines großen Versicherers angestellt und hat am Freitag eine fristgerechte Kündigung erhalten. Ende dieser Woche ist Entbindungstermin unseres zweiten Kindes. Sehe ich es richtig, dass in diesem Fall weder das Kündigungsschutzgesetz (Sozialauswahl), noch etwas anderes greift. Elternzeit für ihn war nicht geplant!

So ist es - zumindest wenn der Arbeitgeber mit der Kündigung formal alles richtig gemacht hat. Hierzu eventuell mal vergleichen: http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.htm

Erst wenn der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter hat, muss bei der einer Kündigung diese nach dem Kündigungsschutzgesetz gerechtfertigt sein. Da dies im Falle deines Mannes scheinbar nicht der Fall ist, gilt das Kündigungsschutzgesetz hier nicht.

Hallo Netmo123,

Ich brauch bisschen mehr infos um mir ein Bild machen und dir auf deine Fragen antworten zu können.

Hast du einen Job, warum wurde deinem Mann gekündigt? (Verhaltensbedingt, Betriebsbedingt) wurde außer ihm noch jemandem gekündigt?

Generell sollte er Widerspruch beim Arbeitsgericht einlegen, Frist beträgt 3 Wochen.

Grüßle

Danke für dein Interesse! Schwierig zu sagen, warum mein Mann gekündigt wurde. Hauptgrund war wohl, dass sich der Chef übergangen gefühlt hat, da mein Mann auf der Suche nach einem höheren Posten beim Produktgeber war und er als Arbeitgeber erst als Zweiter davon erfahren hat. So nach dem Motto „Bevor er kündigt, kündige ich“
Die Chemie zwischen dem Chef und meinem Mann hat aber schon länger nicht mehr gestimmt, da die Beiden sehr unterschiedliche Arbeitsauffassungen haben (Schwerpunkte in der Arbeit) Also denke ich verhaltensbedingt, allerdings ohne Abmahnung oder Vorwarnung! Es wurde kein anderer Mitarbeiter gekündigt, obwohl alle so ihre Probleme mit dem Chef haben. Dementsprechend kann keiner der Kollegen diesen Schritt verstehen.
Ich selbst befinde mich zur Zeit im Mutterschutz, bin Angestellte im öffentlichen Dienst mit 30 Std. Mein Arbeitgeber hat schon eine Vertretung für mich eingestellt, da ich vor hatte ein Jahr Elternzeit zu nehmen.
Was passiert genau, wenn wir Widerspruch einlegen? Kommt es zu einer Verhandlung?

Hallo,

eigentlich wäre es wünschenswert, dass es in solchen Fällen einen Kündigungsschutz gibt, ist aber leider nicht so. Mir ist jedenfalls nichts bekannt.

Hihi,

gerne, hab eh Urlaub, mein Freund lernt fürs Studium und der Techniker ist da -.-…

Also, ganz wichtig! Wie viele Arbeitnehmer hat der eigentliche Betrieb und wer genau ist der Arbeitgeber, die Versicherungsgesellschaft oder der Betrieb(der Chef von deinem Mann)?

Ist die Versicherungsgesellschaft der Arbeitgeber, ist die Kündigung anfechtbar. Da die Versicherungsgesellschaft mehr als 10 Arbeitnehmer hat (ich mal davon aus) greift Kündigungsschutzgesetzt §1.

Ist der Betrieb Arbeitgeber und hat der Betrieb weniger als 10 Angestellte habt ihr Pech gehabt, da Greift dann §23 Kündigungsschutzgesetz der §1 aushebelt.

Nachzulesen da:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html

und da:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__23.html

Ansosten ist es noch so, dass WENN der Betrieb einen Betreibsrat hat, wovon ich bei der Versicherungsgesellschaft ausgsehe und dieser NICHT zu der Kündigung angehört wird, ist dies dann anfechtbar und die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gewinn recht hoch.

Prinzipiell musst ALLES vorm Arbeitsgericht angefochten werden, wenn ihr euere Ansprüche wahren wollt. Zu Verhandlungen kann es kommen muss aber nicht, es wird einen Schlichtungstermin geben und dann wird man weitersehen.

Würde euch aber raten einen Anwalt hinzuziehen der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat und somit, mehr Ahnung davon hat als ich. (KEINEN Wald- und Wiesenanwalt!!!) Der dann in euerem Auftrage agiert und Rechtsmittel(alles was generell gemacht werden muss) einlegt, und (GANZ WICHTIG) euch KOMPETENT beraten kann. Ich bin leihe!

Was deine Arbeit angeht… du arbeitest im öffenltichen Dienst, du hast ein RECHT darauf nach deiner Elternezeit wieder zu arbeiten, zwar nicht unbedingt auf deiner alten Stelle, aber einer gleichwertigen. Dein Arbeitgeber MUSS dir einen Job geben, das ist der Vorteil wenn man beim öffentlichen Dienst tätig ist :wink:. Besetzungssperren und ein „wir haben gerade keine Stellen für sie“ zählen hier nicht :wink:. Wegen der eingereichten Elternzeit kannst du mit deiner Personalabteilung und deinem Chef sprechen, ob man die vielleicht doch verkürzen kann, insofern ihr Bedarf haben solltet.

Hallo,

leider muss ich Sie in Ihrer Befürchtung bestätigen. In
Ihrem Fall greift das nachstehende Gesetz:
AGB § 23 Abs. 1 KSchG

Hierbei greift kein Kündigungsschutz.

Grüsse tobi-stern