kündigung eines Wohn-und Betreuungsvertrages

Hallo,

Person A ist als betreuer bestellt worden vom Amtsgericht, da die betroffene person den wohnort wechseln wird.

jetzt die fragen:

Wie sollte man das Kündigungsschreiben für den Vertrag formulieren bzw. aufsetzen?
der Vertrag soll zum 31.10.2013 gekündigt werden. Muss der ebtroffene bis dahin im Heim verbleiben,oder kann er trotzdem schon früher den wohnort wechseln? Kostenträger ist das sozialamt. wie ist da die regelung?

MFG

Hallo,

Person A ist als betreuer bestellt worden vom Amtsgericht, da die betroffene person den wohnort wechseln wird.

Das war doch aber sicher nicht der Grund für diese Bestellung??

jetzt die fragen:
Wie sollte man das Kündigungsschreiben für den Vertrag formulieren bzw. aufsetzen?

Welchen Vetrag? Der für die gegenwärtige Wohnung des Betreuten? Die Betreuung selbst ist ja kein Vertrag, sondern eben vom Amtsgericht so festgelegt worden? Wie ist denn der Betreuer zu seiner Bestellung gekommen? Wird da vom Gericht einfach irgendwer ausgewürfelt? Im Zweifel jemand, der von sowas so überhaupt keine Ahnung hat?

der Vertrag soll zum 31.10.2013 gekündigt werden. Muss der

Betroffene bis dahin im Heim verbleiben,oder kann er trotzdem schon früher den wohnort wechseln?
Kann/darf er diese Entscheidung denn selbst treffen oder ist der bestellte Betreuer auch dafür zuständig?

Kostenträger ist das sozialamt. wie ist da die regelung?

Was steht denn im Wohnvertrag? Da wird es sicherlich Regelungen geben, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen etc. das Heim verlassen muss, und die könnte sich davon unterscheiden, wenn jemand einfach nur so raus will.

Grüße

Hallo,

Person A ist als betreuer bestellt worden vom Amtsgericht, da die betroffene person den wohnort wechseln wird.

Das war doch aber sicher nicht der Grund für diese
Bestellung??

Doch,folgendes steht im beschluss:Es liegt ein wichtiger Grund für die entlassung des bisherigen betreuers vor /§1908c BGB),weil der betroffene den wohnort wechseln wird,so das die betreuung vor ort geführt werden kann.der betroffene wurde hierzu persönlich angehört.

jetzt die fragen:
Wie sollte man das Kündigungsschreiben für den Vertrag formulieren bzw. aufsetzen?

Welchen Vetrag? Der für die gegenwärtige Wohnung des
Betreuten? Die Betreuung selbst ist ja kein Vertrag, sondern
eben vom Amtsgericht so festgelegt worden? Wie ist denn der
Betreuer zu seiner Bestellung gekommen? Wird da vom Gericht
einfach irgendwer ausgewürfelt? Im Zweifel jemand, der von
sowas so überhaupt keine Ahnung hat?

der Vertrag mit dem heim ,wo er zur zeit untergebracht ist. denn der betroffene möchte nach eigenen angaben wieder nach hause. Darüber hat es bereits eine Verhandlung vor gericht gegeben. aus diesem Grund wurde auch ein neuer betreuer bestellt. und dieser möchte nun den betroffenen wieder nach hause holen.

der Vertrag soll zum 31.10.2013 gekündigt werden. Muss der

Betroffene bis dahin im Heim verbleiben,oder kann er trotzdem
schon früher den wohnort wechseln?
Kann/darf er diese Entscheidung denn selbst treffen oder ist
der bestellte Betreuer auch dafür zuständig?

Der neue betreuer hat das aufenthaltbestimmungsrecht,Entscheidung über die Unterbringung,sorge für die Gesundheit,Vermögensvorsorge. usw.

Kostenträger ist das sozialamt. wie ist da die regelung?

Was steht denn im Wohnvertrag? Da wird es sicherlich
Regelungen geben, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen
etc. das Heim verlassen muss, und die könnte sich davon
unterscheiden, wenn jemand einfach nur so raus will.

sämtliche Unterlagen sind noch im besitz des alten Betreuers.

Grüße

Hallo,

Person A ist als betreuer bestellt worden vom Amtsgericht, da die betroffene person den wohnort wechseln wird.

Das war doch aber sicher nicht der Grund für diese Bestellung??

Doch,folgendes steht im beschluss:Es liegt ein wichtiger Grund für die entlassung des bisherigen betreuers vor /§1908c BGB),weil der betroffene den wohnort wechseln wird,so das die betreuung vor ort geführt werden kann.der betroffene wurde hierzu persönlich angehört.

OK, dann ist der Wohnortwechsel nicht der Grund für die Betreuung, sondern lediglich für den Wechsel des Betreuers.

jetzt die fragen: Wie sollte man das Kündigungsschreiben für den Vertrag formulieren bzw. aufsetzen?

der Vertrag mit dem heim ,wo er zur zeit untergebracht ist. denn der betroffene möchte nach eigenen angaben wieder nach hause. Darüber hat es bereits eine Verhandlung vor gericht gegeben. aus diesem Grund wurde auch ein neuer betreuer bestellt. und dieser möchte nun den betroffenen wieder nach hause holen.

der Vertrag soll zum 31.10.2013 gekündigt werden. Muss der

Betroffene bis dahin im Heim verbleiben,oder kann er trotzdem schon früher den wohnort wechseln? Kann/darf er diese Entscheidung denn selbst treffen oder ist der bestellte Betreuer auch dafür zuständig?

Der neue betreuer hat das aufenthaltbestimmungsrecht,Entscheidung über die Unterbringung,sorge für die Gesundheit,Vermögensvorsorge. usw.

OK, dann bestimmt der eben den Aufenthaltsort. Das hat erstmal nichts damit zu tun, ob ggf. noch ein Mietvertrag fortgeführt wird. Da geht es dann „nur“ ums Bezahlen.

Kostenträger ist das sozialamt. wie ist da die regelung?

Was steht denn im Wohnvertrag? Da wird es sicherlich Regelungen geben, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen etc. das Heim verlassen muss, und die könnte sich davon unterscheiden, wenn jemand einfach nur so raus will.
sämtliche Unterlagen sind noch im besitz des alten Betreuers.

Und mit dem kann man nicht reden? Notfalls kann man auch das Heim fragen, die werden ja auch etwas Schriftliches haben, worauf sie ihren Zahlungsanspruch begründen.
Ansonsten sollte das hier gelten http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__11.html, wobei mir im Hinterkopf rumschwirrt, dass es auch entsprechende Landesgesetze gibt.

Grüße