Kündigung eines Zwischenmietvertrags

Hallo,

ich würde gerne folgenden Sachverhalt klären.

Eine ganze möblierte 1-Zimmer Wohnung (Abstellraum (Keller) behält Vermieter für sich; Wohnung, Waschküche im Keller, Garage benutzt Mieter)wird ab dem 1.05. vermietet (Zwischenmietvertrag 6 Monate). Im Vertrag sind gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfristen gültig. Der Mieter kündigt mündlich (viel. die kommenden Tage schriftlich) am 15.06. den Mietvertrag und möchte zum 15.07. ausziehen. Wie ist der Sachverhalt? Vielen Dank im Voraus.

Mfg.

blueheaven

Hallo [Edit: Name entfernt],

ich verstehe die Frage nicht ganz, bei einem Zwischenmietvertrag handelt es sich eigentlich um einen Zeitmietvertrag nach § 575 BGB.
Da ist eigentlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Vielleicht gibst du uns hier noch mal genauer den Vertragsinhalt wieder.

Gruß

Joschi

Hallo Joschi,

danke fürs schreiben. Ich darf jetzt leider nicht in Ich-Form schreiben, sonst wird das hier gelöscht.

Ich habe geschrieben, dass gesetzlich festgesetzte Kündigungsfristen gelten, weil ein Blanko-Zeitmietvertrag von Immo-Scout24.de verwendet wurde und dort ja alles gesetzlich geregelte drinsteht. Kann natürlich auch sein, dass da drinsteht man darf gar nicht kündigen.

Wie sieht die Rechtslage, unabhängig davon was im Vertrag steht, aus?

Gruß [Edit: Name entfernt]

Ich habe geschrieben, dass gesetzlich festgesetzte
Kündigungsfristen gelten, weil ein Blanko-Zeitmietvertrag von
Immo-Scout24.de verwendet wurde und dort ja alles gesetzlich
geregelte drinsteht. Kann natürlich auch sein, dass da
drinsteht man darf gar nicht kündigen.

wenn du diesen meinst, so steht im §2 Nr.5 das eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen ist. Dies entspricht der gesetzlichen Regelung.

Hi,

dank dir. Hab es gerade auch gesehen. Ich hätte zwar von Anfang an selber in den Vertrag schauen können, aber bei dem Rechtsgedöns bin ich mir nie sicher, ob ichs richtig verstanden habe. Jetzt bin ich beruhigt.

Danke, schönen Tag.

gruß [Edit: Name entfernt]