Kündigung eingereicht - danach eine erhalten

Hallo,

erstmal zu meiner Situation:

Ich habe 2,5 Jahre meine Ausbildung gemacht und wurde dort leider häufig Opfer von Mobbingattacken (nicht nur ich eigentlich alle).
Naja es stand fest, nach der Ausbildung such ich mir was neues. Ich habe zum Glück jetzt zum 01.03. was gefunden und habe noch 1 Woche bzw. 4 Tage resturlaub.

Da die Situation Freitag eskaliert ist (wurde als Arsch bezeichnet, weil er sich meinen namen nicht merken kann, hab ne flasche gegen den kopf bekommen angeblich wollte er den müll treffen usw.) werde ich mich morgen Krankschreiben.

Da ich momentan noch in der Probezeit bin habe ich nur eine Kündigungsfrist von 7 Werktagen, was bedeutet, dass die Kündigung Freitag den 18ten im haus seien muss.

Gerne würde ich die Kündigung aber schon vorher losschicken damit ich gegen diese art von mobbing auch endlich was unternehmen kann.

Die Frage ist nur, wenn ich sie ihm jetzt schon schicke, kann er mir dann eifnach eine schicken mit einem früheren Ausscheidungstermin?
Es geht mir nicht nur ums geld, sondern auch , dass in meinem zeugniss drin steht „hat auf eigenen wunsch die Firma verlassen“ und nicht „wurde in der Kündigungsfrist rausgeworfen“.

Hi,
schick dem Typen die Kundigung zum 28.02.

Wenn er dann Dir kündigen sollte, klagst Du gegen diese Kundigung vor dem Arbeitsgericht! Auch dann, wenn das Zeugnis nicht passt! Überlege auch, ob Du ihn nicht wegen versuchter Körperverletzung und Beleidigung anklagst! Ich würde es tun, gerade wenn Du einen neuen Job hast, damit der Typ merkt, dass er mit Deinen Exkollegen nicht alles machen kann!!!
Gruß Daniel

Ich habe 2,5 Jahre meine Ausbildung gemacht und wurde dort
leider häufig Opfer von Mobbingattacken (nicht nur ich
eigentlich alle).

  1. Ich habe zum Glück jetzt zum 01.03. was gefunden und

habe noch 1 Woche bzw. 4 Tage resturlaub.
Da die Situation Freitag eskaliert ist (wurde als Arsch
bezeichnet, weil er sich meinen namen nicht merken kann, hab
ne flasche gegen den kopf bekommen angeblich wollte er den
müll treffen usw.)

  1. :smiley:a ich momentan noch in der Probezeit bin habe ich nur eine

Kündigungsfrist von 7 Werktagen, was bedeutet, dass die
Kündigung Freitag den 18ten im haus seien muss.

3):smiley:ie Frage ist nur, wenn ich sie ihm jetzt schon schicke, kann

er mir dann eifnach eine schicken mit einem früheren
Ausscheidungstermin?

Es geht mir nicht nur ums geld, sondern auch , dass in meinem

  1. :zeugniss drin steht "hat auf eigenen wunsch die Firma

verlassen" und nicht „wurde in der Kündigungsfrist
rausgeworfen“.

Guten Tag,

  1. Sie wurden im Anschluss an die Berufsausbildung übernommen? Da habe ich Bedenken wegen der Probezeit.
  2. Sie wollen zum 28.02. kündigen?
    Dann sollten Sie das heute heute tun, selbst wenn die Probezeit wirksam sein sollte, dann sind das 2 Wochen Kündigungsfrist (§ 622 III BGB).
    3)um schneller zu sein müsste der AG fristlos kündigen, da auch er mE die 2 Wochen mindestens zu beachten hat
  3. die Umstände der Beendigung sind nur dann im Zeugnis, wenn der AN das wünscht. Selbst wenn also der AG kündigen würde, darf da zur Beendigung gar nichst stehen. Wichtig ist, dass das Ende der 28.02. wird und die neue Tätigkeit am 1.3. beginnt. Dann ist das für jeden normal und es gibt nicht mal böse Gedanken.

Schönen Tag noch

Hallo,

soweit ich weiß, ist eine gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen. Eine Woche kommt mir sehr seltsam vor und wäre schon mal gar nicht rechtens.

Schreibe doch einfach Deine Kündiung raus, Du wirst das Schreiben mit dem älteren Datum haben, weil Du früher dran bist als Dein Chef, dann hast ja Du gekündigt und nicht Dein Chef.
Dann würde ich die unzumutbaren Zustände und Mobbingattaken dem Arbeitsamt melden und sage auch Deinem Arzt, dass Du das psychisch nicht mehr packst.
Dann hast Du auch einen GRUND zur Kündigung und musst die 3 Monate Sperrzeit nicht hinnehmen, was ja auch ins Geld geht. Wenn eine Arbeit nicht mehr möglich ist, aus eben solchen Gründen, dann bezahlt das Arbeitsamt auch das Arbeitslosengeld sofort und Du musst nicht für 3 Monate selbst aufkommen. Dazu musst Du aber die Zustände in dem Betrieb schildern und glaubhaft machen, dass Du dort nicht mehr arbeiten kannst.

Viele Grüße
Marco

Hallo MJahnes,

der Sachverhalt ist mir nicht klar: Du bist in der Probezeit in einem neuen Arbeitsverhältnis oder noch in der Ausbildung?

Wenn Du in der Probezeit bist, dann beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage (§ 622 Abs. 3 BGB), sofern man nicht im Arbeitsvertrag eine andere, aber längere Frist vereinbart hat. Du schreibtst, dass Deine Kündigungsfrist 7 Werktage beträgt. Wo ist das geregelt?

Wenn Du etwas Neues ab März (welches Jahr?) gefunden hast, dann ist die Probezeit, die maximal 6 Monate betragen darf, doch schon längst abgelaufen.

Bei einer ordentlichen Kündigung haben beides Seiten dieselbe Kündigungsfrist zu beachten, es sei denn, dem Arbeitnehmer ist eine kürzere Frist eingeräumt. Daher kann der Arbeitgeber dich nicht früher kündigen, es sei denn, er kündigt fristlos.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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