In einem Einfamilienhaus befindet sich im Souterrain eine Einliegerwohnung. Mit dem Mieter wurde vereinbart:
- Rauchen ist untersagt
- Hund nur nach Absprache, wenn er nicht stört
Nach 1,5 Jahren Mietzeit folgende Situation:
-
In der Wohnung finden regelmäßig Parties statt, auf denen stark geraucht wird. Auch der Mieter raucht in der Wohnung.
-
Hund wird permanent während der Arbeitszeit alleine in der Wohnung gelassen und bellt sich die Seele aus dem Leib.
Die Parties finden mittlerweile in jeder Nacht zum Samstag und zum Sonntag statt, mit lauter Musik bis ca. 1:00 Uhr. Es folgt eine Ruhepause bis 4:30 Uhr morgens, in der die Besucher offenbar eine Diskothek besuchen. Rückkehr des Mieters dann um 4:30 Uhr per Taxi, Türen knallen, elektrische Rolläden werden gefahren, teileweise laute Musik um 5 Uhr morgens.
Mehrfache Unterredungen mit dem Mieter verliefen erfolglos. Die letzte am Sonntagmorgen um 5 Uhr ohne Entschuldigung des Mieters.
Welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Vermieter? Gilt im EFH gleiches Mietrecht wie im MFH?
Danke für Tips!