Hallo,
hier ein Frage an die Experten:
Ich bin 2004 im Aug in den Elternschutz meines ersten Kindes gegangen. 2007 und 2010 kamen meine beiden weiteren Kinder zur Welt. übergangslos hat Mutterschutz und Erziehungsurlaub begonnen. Der letzte Erziehungsurlaub ist im August 2013 beendet und ich müsste meine Arbeit wieder aufnehmen. Das problem: Wir sind mittlerweile umgezogen zwei Stunden entfernt. Die Kündigungsfrist lt. Arbeitsvertrag beträgt drei Monate. Jetzt möchte ich von der Arbeitsagentur nicht gesperrt werden - also auch nicht selber kündigen. Allerdings kann ich auch nicht die Fahrtstrecke täglich auf mich nehmen. Soll ich ausharren bis mich der AG kündigt und mich beispielsweise laufend krankschreiben? Welche Möglichkeiten gibt es denn, die nicht so „nervig“ sind…Bzw. greifen in diesem Fall auch Ausnahmeregelungen?