Kündigung erhalten brauche bitte hilfe !

Sehr geehrte Damen und herren,
habe heute meine kündigung vom AG bekommen einfach so ohne grund hatte bis her eine Abmahnung ist es rechtlich mich einfach so zu kündigen ??
Muss der AG die Kündigungsfrist von drei monaten nicht einhalte ??
Und wie ich es verstehe muss ich nicht mehr arbeiten oder ???
Danke im vorraus für Antworten

Im Brief steht :
hiermit kündige ich ihnen das mit ihnen seit dem 01.07.08 bestehende Arbeitsverhältnis zum 15.10.10 fristgerecht.Mit eingang des Schreibens stelle ich Sie von der Arbeit in meinem Betrieb frei. Das Gehalt wird bis zum 15.10.10 gewährt.

Hallo Daniel,

wieviele Mitarbeiter hat denn die Firma?
Für eine Einschätzung ist dies schon wichtig.

LG
Ingo

öhö… sowas hab ich auch noch nicht gesehen…
weswegen bist du denn gemahnt worden? ist ansonsten etwas vorgefallen? wurde dir mit Kündigung gedroht?
Dein AG hält die 3 Monatige Kündigungsfrist ein. Er stellt dich bis zum Ende der Frist von der Arbeit frei du bist aber weiterhin angestellt und erhälst wie beschrieben auch dein Gehalt.

Grundlos darf dir der AG aber nicht Kündigen, d.h. es MUSS ein Grund für die Kündigung angegeben werden!
Wie groß ist denn das Unternehmen?

Soweit ich das erkennen kann, scheint die Kündigung formal richtig und damit wirksam zu sein: Einen Kündigungsgrund braucht der Arbeitgeber nicht anzugeben. Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss auch keine Abmahnung voraus gehen. Gesetzlich gilt in diesem Fall eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Diese Frist wird eingehalten. Ob eventuell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt, kann ich nicht erkennen. Diese müsste dann im Arbeitsvertrag oder eim Tarifvertrag stehen. Durch die Freistellung brauchst Du acu nicht mehr zu arbeiten in dem Betrieb und bekommst trotzdem Gehalt. Aber Vorsicht: Gleich arbeitslos bei der Arbeitsagentur melden und mit der Krankenversicherung klären, zu welchem Zeitpunkt der Arbeitgeber Deine Versicherung abgemeldet hat.

Du kannst selbst noch weitere Punkte prüfen, wenn Du die Kündigung mit der Checkliste unter http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.htm vergleichst.

Viel Erfolg
Ernst-Erwin

Hallo Ingo festangestellte um die 7 Pesonen weiß es nicht genau weil wir zwei filialen haben .Mehr als 10 können es nicht sein

Es geht darum das mein AG mich sowieso loswerden will die Abmahnung habe ich von ihm bekommen da ich angeblich nicht entschuldigt war das stimmt aber nicht

wenn dein AG dich eh loswerden will, dann bringt das eigentlich nicht viel dagegen vorzugehen… er wird dich dann halt verkraulen, funktioniert auch. und dir gehts psychisch cshlecht. ggf ne Abfindung. die Kündigung muss begründet sein und dies Begründung muss aus dem Kündigungsschreiben hervorgehen, ist dem nicht so ist das ein Formfehler und die Kündigung kann angefochten werden. schon mal darüber nachgedacht einen anwalt für arbeitsrecht einzuschalten?

Hallo,

Der AG hat die Kündigungsfrist eingehalten. Er kann immer zum nächsten Termin kündigen, entweder zum 1. des Monats, das hat er ja nicht mehr geschafft oder zum 15. des Monats. Die Frist beträgt immer 1 Monat, soweit nichts anderes im Vertrag vereinbart ist, oder durch längerer Betriebszugehörigkeit erreicht worden ist.
Als Arbeitnehmer muss man natürlich bis zum letzten Tag arbeiten, oder bis zum restlichen Urlaubsanspruch.
Da der Betrieb aber von sich aus sagt, dass Sie bis dahin weiterbezahlt und freigestellt sind, brauchen Sie dort nicht mehr zu arbeiten.
Sie sollten aber gegen die Kündigung auf jedenfall beim Arbeitsgericht Einspruch erheben, um Ihr Arbeitslosengeld zu erhalten. Lassen Sie sich nochmal im Arbeitsamt beraten
Marco

Hallo Marco und was ist wenn ich nicht vors Arbeitsgericht gehe bekomme ich dann gein Arbeitslosengeld ??

Ja einen Anwalt würde ich gerne einschalten stehe zur zeit finanziel schlecht was würde mich ein Anwalt so kosten habe keine Ahnung ist die erste Kündigung für mich

Hallo Daniel,

da bin ich mir nicht sicher, wie der momentane Stand ist, deswegen ist erst mal für dich wichtig, melde Dich SOFORT arbeitslos, warte nicht, sonst kannst Du eine Sperre von 3 Monaten bekommen und erhälst da kein ALG.
Im Arbeitsamt kannst Du ja gleich mal Deine Rechte und Pflichten erfragen, das ist wichtig, denn auch Unwissenheit schützt nicht vor evtl. Sperren beim Arbeitsamt.
Alles weitere können Dir die Leute dort erklären.
Marco
P.S. Warte nicht, bis Dir irgendwelche Stellen vorgeschlagen werden, denke selbst gleich darüber nach, WO und WAS Du als nächstes arbeiten möchtest und bewirb dich auch blind, d.h. ohne dass eine Firma Leute sucht.
Marco

Hallo Marco und was ist wenn ich nicht vors Arbeitsgericht
gehe bekomme ich dann gein Arbeitslosengeld ??

Hallo Daniel,

mir fehlen leider noch eine Menge Angaben, damit ich Dir sachgerecht weiterhelfen kann. Auf jeden Fall hat Dir Dein Arbeitgeber nicht fristgerecht gekündigt. Frühestens zum 31.10.2010 kann er Dir kündigen. Habt Ihr wirklich drei Monate vereinbart (siehe Arbeitsvertrag)? Dann wäre es zum 31.12.2010. Die meisten Arbeitsverträge vereinbaren die gesetzlichen Fristen. Dies wären nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, einen Monat zum Monatsende.
Ob Dein Arbeitgeber Gründe für die Kündigung hat und Dich ohne Gründe überhaupt kündigen kann, kann ich Dir aus der Ferne schwerlich beantworten, da mir hier mehrere Angaben fehlen!

Du kannst mich aber gerne anrufen! 0170 - 5268534

Daniel

Hi Daniel K.
Damit Dir auf Deine Fragen jemand verbindliche Antworten geben kann, bedarf es mehr Hintergrundinformationen.
Die Frage nach der Arbeitspflicht hast Du Dir ja bereits selbst beantwortet.
ag

Hallo Daniel würde Sie gerne kontaktieren
wie sieht es eigentlich mit einer Abfindung aus ?
aber das können wir ja dann bereden melde mich bei ihnen
gegen 18 Uhr wenn es ok ist

Daniel

Rückruf!
Hallo Daniel,

am besten kannst Du mich heute zwischen 16:30 Uhr - 17:00 Uhr erreichen.

Ansonsten versuche es bitte nächste Woche, da ich am WE weg bin,
LG
Daniel