Kündigung erhalten. Kann der Anwalt noch was mache

also mal angenommen jemand arbeitet 4 1/2 Jahre in einer Firma und erhält gestern seine Kündigung aus (wie mündlich mitgeteilt) wirtschaftlichen gründen. Gehen wir davon aus das der Arbeitsplatz wegrationalisiert wurde sprich an einen externen Dienstleister(IT) vergeben wurde.

Im OKtober letzten jahres wäre evtl an alle MItarbeiter eine Änderungskündigung gegangen um die Firma vor der Insolvenz zu retten und die MItarbeiter hätten auf Weihnachtsgeld und vielleicht 140 Stunden von ihrem Arbeitszeitkonto verzichten sollen.

NUn wäre vielleicht weil ein MItarbeiter gekündigt hat, 2 neue Personen eingestellt worden im sagen wir mal Frühjahr diesen Jahres die im Vertrieb eingesetzt werden sollen.
Etwas später wird ein anderer Mitarbeiter krank und fällt vielleicht für längere Zeit aus und die Frima würde nach einem qualifizierten Ersatz suchen.

Nun würde die Firma aber keine dieser Stellen intern ausschreiben, angenommen wird eine Betriebsgröße von ca 50 Mitarbeitern.

So nun erhält dieser eingangs erwähnt Mitarbeiter seine Kündigung und wird freigestellt.
Sollte nun dieser Mitarbeiter einen Anwalt aufsuchen weil hier evtl. die chance besteht den arbeitsplatz zurückzuklagen oder evtl eine Abfindung zu erreichen?
Denn das Argument aus wirtschaftlichen Gründen ist doch wenn man kurz vorher als ersatz für 1 MB 2 neue einstellt doch etwas naja lachhaft.

MIch würde die Meinung von einigen im Arbeitsrecht sehr versierten NUtzern hier im Forum brennend zu diesem natürlich REIN hypotetischem Fall interessieren. (Wir nehmen nun auch mal an der gekündigte mitarbeiter steht selbst finanziell vor dem Ruin und schreckt natürlich vor Anwaltskosten zurück)

Hi!

Mit all diesen Informationen solltest Du einen Anwalt aufsuchen und Feststellungsklage erheben (lassen).

Keiner hier wird Dir sagen können, was dabei rauskommt, aber was hast Du zu verlieren?

Wenn Du finanziell am Ende bist, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe. Darüber kann Dir der Anwalt (übrigens: Ein erstes Informationsgespräch kostet nicht die Welt) dann aber mehr sagen!

Nur zu lange zögern solltest Du nicht, da ab dem Erhalt der Kündigung (also gestern) nur drei Wochen Zeit zur Klage bleiben.

LG
Guido