Kündigung erhalten,

Urlaubstage und überstunden werden berechnet… jetzt die frage, wenn man sich für diese noch ca 4-5 wochen krank schreiben lässt kann dann erst die zeit ab diesem zeitpunkt geltend gemacht werden und dann erst die Urlaubstage etc ab dann berechnet werden also man dann im endeffekt 4-5 wochen länger bezahlt wird… geht das so rein prinzipiell?

Hallo,

grundsätzlich ist es wohl so, dass es bei einer Krankschreibung im Urlaub nicht um einen Urlaub handelt und dieser somit nachträglich genommen werden kann. Ob das bei einer Kündigung ebenfalls rechtlich so gehandhabt wird, weiss ich nicht. Bin gespannt auf die Antworten.

Von alleine wird der AG es dem AN aber nicht anbieten - auch nicht wenn die Krankschreibung vorliegt. Der AN müsste dann höchst wahrscheinlich ein Arbeitsgericht bemühen müssen. Müsste dann aber auch damit rechnen eine Einladung zur Vorstellung bei einem Arzt zu bekommen, da ebenfalls sehr wahrscheinlich, die Krankschreibung angezweifelt wird.

Viele Grüße

§ 9 BUrlG…
… gilt grundsätzlich bei jeder Konstellation.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__9.html

Hallo,

Hallo,

Von alleine wird der AG es dem AN aber nicht anbieten

Ein seriöser AG wird dies sicherlich im Rahmen der Endabrechnung eines Arbeitsverhältnisses „anbieten“ und auch müssen.

  • auch
    nicht wenn die Krankschreibung vorliegt. Der AN müsste dann
    höchst wahrscheinlich ein Arbeitsgericht bemühen müssen.
    Müsste dann aber auch damit rechnen eine Einladung zur
    Vorstellung bei einem Arzt zu bekommen, da ebenfalls sehr
    wahrscheinlich, die Krankschreibung angezweifelt wird.

Woher Du dieses Wissen hast, bleibt angesichts des UP vollkommen schleierhaft.

Viele Grüße

&Tschüß

Hallo

Woher Du dieses Wissen hast, bleibt angesichts des UP
vollkommen schleierhaft.

Das ist kein Wissen und das habe ich auch so formuliert, damit es nicht als Unterstellung gewertet ist.
Bei Kündigungen wird gerne die Restarbeitszeit krankgeschrieben - das beruht auf jahrelange Erfahrung.

Viele Grüße