Hallo,
man stelle sich mal folgenden fiktiven Fall vor. A hat einen Vertrag mit Sportschule B geschlossen. Es wird monatlich eine Gebühr vom Konto von A abgebucht, dafür kann A bis zu dreimal in der Woche am Unterricht teilnehmen. Der Vertrag läuft seit April 2008.
Im Juni 2008 erfährt A, dass er sich einer Operation unterziehen muss, die mehrere Wochen Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht. A ist aus dem gleichen Grund auch nicht in der Lage den Sport auszuüben und kündigt am 20. Juni den Vertrag per Email und zieht gleichzeitig die Einzugsermächtigung für das Konto zurück. Ggf. will A offene Beträge überweisen. Die Adresse wurde vorher schon zur Abstimmung der Sportstunden genutzt, schien also aktiv. Als B sich nicht meldete, wurden von A nochmal zwei Mails geschickt. Als A aus dem Krankenhaus entlassen wurde, wurde noch ein Brief an B geschickt, die Adresse kam von der Internetseite.
Mittlerweile kam jetzt eine Mail von B. Eine Kündigung ist nur vier Wochen zum Quartalsende möglich und ausserdem nur per Einschreiben/Rückschein. Nach meinem Rechtsverständnis hat A dann auch keine Chance, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen.
Allerdings ist nun auch der Brief von A zurück gekommen. Empfängeradresse unbekannt. Also hätte auch das Einschreiben nicht viel genützt. B ist auch telefonisch nicht zu erreichen und auch eine Faxnummer wird nicht angegeben. Auf Emails wird wieder seit Tagen nicht geantwortet.
B war ja nun auch ziemlich uncharmant und nun stellen sich folgende Fragen für A
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War es rechtens die Einzugsermächtigung zurückzuziehen und ist dadurch eine Rücklastschrift gerechtfertigt? B hat ja dann einmal auf die Email geantwortet.
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Der Originalvertrag liegt A zur Zeit leider nicht vor, A ist auf die Angaben im Internet angewiesen. Telefonbuch weist die gleiche, scheinbar falsche (?) Adresse aus. Impressum ist auf der Seite nicht separat ausgewiesen. Nur eben die Kopfzeile mit scheinbar falschen Daten. Wie soll A sich denn da überhaupt verhalten?
Danke
und vG
Monroe