Kündigung erst in 5 Jahren möglich?

Hallöchen,

meine Freundin hat unüberlegt eine Rechtsschutz- und eine Unfallversicherung abgeschlossen, die eine Laufzeit von 5 Jahren haben.
Dies war Ende August. Kurze Zeit später, schloß Sie die selbigen noch bei einer anderen Versicherung aufgrund eines besseren Angebotes ab, da die Laufzeit der zuerst abgeschlossenen erst am 01.11.06 beginnt. Dann hat Sie diese sofort gekündigt und bekam jetzt ein Antwortschreiben das Sie die 2 Wochen Kündigungsfrist nicht eingehalten hat und somit 5 Jahre daran gebunden sei.

Nun meine Frage, sind diese 2 Wochen Kündigungsfrist schon ab dem Vertragsabschluss gültig oder erst nach Beginn der Laufzeit?

Mir kommt das alles ganz schön seltsam vor und irgendwie will ich dieses Schreiben nicht ohne weiteres akzeptieren.

Es muß da doch etwas Verbraucherfreundlichrere Kündigungsklauseln geben.

hi,

sicher das es sich um eine kündigungsfrist und nicht um eine widerufsfrist handelt?
die widerrufsfrist erlaubt den vertrag 14 d nach abschluss (unterschrift) zu widerrufen.

bei einer fünfjährigen laufzeit kann eine kündigung logischerweise erst gegen laufzeitende erfolgen.

die auskunft der versicherung scheint mir daher glaubhaft.

grüße

uwe

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Hallo

hi,

sicher das es sich um eine kündigungsfrist und nicht um eine
widerufsfrist handelt?
die widerrufsfrist erlaubt den vertrag 14 d nach abschluss
(unterschrift) zu widerrufen.

dazu gehört ein wichtiger Zusatz: und nach dem Erhalt aller Unterlagen. Also kämen die Versicherungsbedingungen erst nach oder zum 1.11. könnten noch widerrufen werden.

bei einer fünfjährigen laufzeit kann eine kündigung
logischerweise erst gegen laufzeitende erfolgen.

die auskunft der versicherung scheint mir daher glaubhaft.

grüße

uwe

Hallo Marian,

um deine Frage beantworten zu können müsste man noch einige Fakten, und zwar möglichst genau wissen. Allgemein würde ich den Rat geben, zu der Versicherung zu gehen, die deine Freundin nun letztendlich behalten will und sich dort beraten zu lassen. (Hoffentlich war es keine Direktversicherung!)

Ansonsten solltest du möglichst genau angeben:
Wann wurde die 1. Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Wann beginnt sie? Wann läuft sie ab? Wurde bei Abschluss ein Bedingungswerk gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt oder ist dieses mit den Versicherungsunterlagen zugeschickt worden? Genau die gleichen Angaben bitte noch einmal für die 2. Rechtsschutzversicherung und für die beiden Unfallversicherungen!
Nur, wenn man diese Informationen hat, kann man eine einigermaßen sichere Aussage machen.

Gruß Holger

Das was die Vorredner gesagt haben nochmal in Kurzform:

Hat deine Freundin nur eine Vorabbestätigung (Annahmebstätigung) der zuerst abgeschlossenen Versicherung bekommen oder hat sie bereits schon Versicherungsschein und Verbraucherinfos bekommen?

Klarheit hierrüber gibt §5a, Abs(2) des VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/5a.html)

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Hallo Marian,

deine Frage berührt mehrere Begriffe bzw. Bereiche, die man rechtlich voneinander unterscheiden muss.

Widerruf:
Binnen von 14 Tagen kann man einen ANTRAG für einen mehrjährigen Vertrag widerrufen. Es reicht die rechtzeitige Absendung. Weiteres hierzu siehe VVG § 8. (Diese Frist ist hier definitiv überschritten.)

Widerspruch:
Einem VersicherungsVERTRAG kann man binnen von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins UND der Bedingungen widersprechen. Meist werden die Unterlagen i.d.T. zusammen an den VN versendet. Näheres hierzu: VVG § 5a. (Ob diese Frist versäumt wurde, läßt sich anhand der fehlenden Infos so nicht beantworten.)

Kündigung:
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages ist regulär nur zum Ablauf (hier: nach besagten 5 Jahren) möglich oder außerordentlich i.d.R. nach Beitragserhöhungen oder Schäden.
Hat deine Freundin also GEKÜNDIGT, ist die Aussage der Versicherung wohl formal so in Ordnung, was nicht heißt, dass es keine weitere Möglichkeit mehr gibt (s. Widerspruch)

Viele Grüße
Frank Hackenbruch