Kündigung erst nach einem Jahr?

Hallo,

ein 16- jähriger Junge will sich sein Taschengeld bei einem Zeitschriftenvertrieb verdienen (2x wöchtl.).

Es wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen in der es heisst:

die Vereinbarung ist unbefristet und kann mit einer Frist v. 3 Monaten z. Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung kann aber erstmalig, erst nach Ablauf eines Jahres ausgesprochen werden."

Etwas „blind“ unterschrieben haben ein Elternteil und der Sohn.
Dieser möchte nun am liebsten eher Heute als Morgern aus dieser Vereinbarung wieder raus. Nach einigen Monaten Tätigkeit stellt sich heraus dass finanziell fast nix bei rum kommt (konnte man vorher nicht wissen, da das Zustellungsgebiet neu war) und sich demnächst auch ein zeitliches Problem stellt.

Nun die Frage: sind solche Vereinbarungen überhaupt rechtens? Was tun wenn die Schule kaum mehr Zeit läßt?

Eine Klausel im Vertrag besagt, dass man bei Verhinderung oder sonstigen Gründen gerne selbst für Ersatz sorgen darf. Natürlich steht man trotzdem voll in der Verantwortung.

Sind solche Verträge mit Minderjährigen eigentlich vertretbar??
Einen Job erst nach einem Jahr kündigen zu dürfen ist doch schon ein wenig seltsam, zumindest für mich.

Das man in Zukunft Verträge genauer lesen sollte bzw. sich ausreichend Zeit einräumen lassen sollte, dass ist allen Beteiligten inzw. klar.

Welche Möglichkeiten seht ihr, gibt es überhaupt welche?

gruß Hanna

Hallo Hanna!
Versucht doch,
a) mit dem Auftraggeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Da einigen sich die Beteiligten über die Vertragsauflösung im gegenseitigen Einverständnis,
und/oder
b) sucht einen langfristigen Ersatz und bietet diesen dem Auftraggeber an.

Grundsätzlich halte ich die Vereinbarung auch als weit gegriffen, wenn es ums „Zeitschriften austragen“ o.ä. geht.
Allerdings kann ich mir auch Argumente dafür einfallen lassen: Z.B. will der Auftraggeber nur „ernsthafte Minderjährige“, die nicht schon nach zwei Wochen das Handtuch werfen… Und will durch die Klausel Personen, die eine derartige und langfristige Tätigkeit abschreckt, gar nicht als Vertragspartner haben. Ständig neue Leute zu suchen ist auch aufwändig, nein?

Doch „Verträge sind zu halten“ und der Minderjährige ist in der Pflicht. Es gilt hier die Vetragsfreiheit, die guten Sitten o.ä. scheinen mir nicht betroffen und der/die Erziehungsberechtigte/n war/en beteiligt.

good luck,
Jogi

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