Kündigung - Firmenwagen behalten?

Guten Tag,

folgender abstrakter Fall: ein Arbeitnehmer kündigt am 29.8. zum 30.9. sein Arbeitsverhältnis (Kündigungsfrist von 4 Wochen).
Da der Arbeitnehmer noch 4 Wochen Urlaub hat, wird er den gesamten September frei haben. Der AN hat einen Dienstwagen - kann er diesen in dem Monat behalten oder kann der Arbeitgeber den Firmenwagen zurückfordern?

Danke und Gruß

Guten Tag,

Hallo,

kann er diesen in dem Monat behalten oder kann der Arbeitgeber
den Firmenwagen zurückfordern?

Das kommt darauf an, ob und was zur Dienstwagennutzung vereinbart war.

Danke und Gruß

&Tschüß

Hallo Sonnenschein,

wenn der AN den Dienstwagen mit 1% geldwertem Vorteil im Monat versteuert, darf er ihn auch bis zum Ausscheiden weiter fahren. Trotzdem kann es sein, wie mein Vorredner schon anklingen ließ, dass es andere Vereinbarungen zwischen AN und AG gibt.

*IANAL*

Selbst Dientswagenfahrende Grüße Grisu

Guten Tag,

ich bin zwar kein Anwalt, jedoch recht sicher dass beides der Fall ist.
D.h. sofern nichts weiteres passiert hat er natürlich einen Anspruch darauf.

Der AG kann ihn jedoch „einziehen“, zB durch Entbindung der Verpflichtung der Erbringung einer Arbeitsleistung(praktisch Freistellung). Zumindest sofern dies im Vertrag steht. In der Regel tut es dies jedoch, wie auch bei mir.

Wenn man (bezahlt) freigestellt wird kann ichs zwar verstehen, bei Urlaub find ichs aber doof. Ändert aber nix an der Regelung/die hätte ich(man) bei Vertragsabschluss bemängeln müssen…

Grüße vom Außendienstler