Hallo,
Person A schließt am 24.09.2012 einen Vertrag bei einem Fitnesscenter (im weiteren Person B) ab. Da Person A jedoch keine Zeit mehr haben wird das Fitnesscenter aufzusuchen entscheidet sie sich ihren Vertrag zu kündigen. Die Vertragsdauer wird im Vertrag mit 52 Wochen angegeben. Daraus ergibt sich das Vertragsende am 23.09.2013. Person A schickte die Kündigung per Einschreiben mit Übergabe ab. Person B nahm dieses am 12.08.2013 entgegen (mit Nachweis) . Am 16.08 erhielt Person A die Antwort, in der es hieß, dass der Vertrag fristgerecht zum 26.01.2014 gekündigt wird. Die Kündigung erhielt Person B jedoch exakt 6 Wochen vor Vertragsende am 12.08.2013. Hat Person B hierbei Recht den Vertrag zu verlängern um weitere 20 Wochen , so wie es im Vertrag steht , falls dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird , oder hat Person A Recht mit der Annahme dass die Kündigung am 12.08.2013 fristgerecht wirksam geworden ist durch die persönliche Übergabe an Person B ? … mehr auf http://w-w-w.ms/a4csn0